Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Absetzbarkeit von Krankheitskosten

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02.04.2012

Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Wenn Krankheitskosten eine bestimmte “zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen, können sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden und mindern so die Steuerschuld. In bestimmten Fällen kommt auch eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Frage.

Der BdSt-Ratgeber “Absetzbarkeit von Krankheitskosten” gibt einen Überblick darüber, welche Kosten wie abgesetzt werden können. Zunächst wird kurz erläutert, welche Kosten überhaupt zu den Krankheitskosten gerechnet werden. Anschließend wird erklärt, wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen oder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Nach einer Reihe von typischen Beispielen für absetzbare Krankheitskosten werden die Besonderheiten bei behinderten Menschen dargestellt.

Stand: Januar 2012

Diesen Ratgeber können Sie hier kostenlos herunterladen.
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