Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Arbeitnehmer aufgepasst!

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13.12.2011

Arbeitnehmer aufgepasst!

Änderungen jetzt dem Chef melden

Ab dem Jahr 2012 sollte das Lohnsteuerabzugsverfahren zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung elektronisch erfolgen. Statt der bunten Lohnsteuerkarten aus Pappe sollte der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch abrufen können. Zum Abgleich der Daten hat die Finanzverwaltung allen Arbeitnehmern im Herbst 2011 einen Infobrief zugesandt. Das elektronische Verfahren wird nun zwar nicht wie geplant am 1. Januar 2012 starten, dennoch sollten die Infobriefe auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens gelten die Lohnsteuerkarten 2010 bzw. ausgestellte Ersatzbescheinigungen vorerst weiter.

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist somit auch dem neuen Arbeitgeber weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung vorzulegen. Haben sich keine Änderungen bei Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Kirchensteuermerkmalen ergeben, so brauchen die Steuerzahler nichts weiter zu veranlassen. Der Lohnsteuerabzug erfolgt wie bisher auf Basis dieser Daten. Haben sich beim Steuerzahler jedoch Änderungen ergeben, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung vermerkt sind, muss der Arbeitgeber informiert werden.

Zum Nachweis der Änderung sollte der Arbeitnehmer den Infobrief des Finanzamtes über die ELStAM-Daten verwenden, wenn die Daten in dem Schreiben korrekt sind bzw. den berichtigten Ausdruck der ELStAM-Daten vorlegen. Diesen Ausdruck erhalten die Steuerzahler beim Finanzamt.

Ein eventuell falsch vorgenommener Lohnsteuerabzug kann zu Beginn des elektronischen Verfahrens korrigiert werden. Sollte das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahr 2012 nicht starten, so kann ein falscher Lohnsteuerabzug durch die Einkommensteuererklärung 2012 berichtigt werden. Günstiger ist es in jedem Fall, dem Arbeitgeber direkt die richtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen, dann erspart man sich später eventuell viel Aufwand.

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