Arbeitnehmer aufgepasst!
Änderungen jetzt dem Chef meldenBei einem Arbeitgeberwechsel ist somit auch dem neuen Arbeitgeber weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung vorzulegen. Haben sich keine Änderungen bei Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Kirchensteuermerkmalen ergeben, so brauchen die Steuerzahler nichts weiter zu veranlassen. Der Lohnsteuerabzug erfolgt wie bisher auf Basis dieser Daten. Haben sich beim Steuerzahler jedoch Änderungen ergeben, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung vermerkt sind, muss der Arbeitgeber informiert werden.
Zum Nachweis der Änderung sollte der Arbeitnehmer den Infobrief des Finanzamtes über die ELStAM-Daten verwenden, wenn die Daten in dem Schreiben korrekt sind bzw. den berichtigten Ausdruck der ELStAM-Daten vorlegen. Diesen Ausdruck erhalten die Steuerzahler beim Finanzamt.
Ein eventuell falsch vorgenommener Lohnsteuerabzug kann zu Beginn des elektronischen Verfahrens korrigiert werden. Sollte das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahr 2012 nicht starten, so kann ein falscher Lohnsteuerabzug durch die Einkommensteuererklärung 2012 berichtigt werden. Günstiger ist es in jedem Fall, dem Arbeitgeber direkt die richtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen, dann erspart man sich später eventuell viel Aufwand.

