Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Ausgaben begrenzen

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16.08.2011

Ausgaben begrenzen

Interview mit Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer
Seit August 2010 ist der 45-jährige CDU-Politiker Dr. Thomas Schäfer Finanzminister des Landes Hessen. Im Interview mit der Hessen-Zeitung, der Mitgliederzeitschrift des BdSt Hessen, äußert er sich zu aktuellen finanzpolitischen Themen.

HZ: Das Gesetz zur Steuervereinfachung ist überraschend im Bundesrat gescheitert. Sind damit die hessischen Vereinfachungsvorschläge vom Tisch?

Dr. Schäfer: Die Nichtzustimmung des Bundesrates zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 war insoweit nicht wirklich überraschend, als die Länder die “Zwei-Jahres-Steuererklärung“ seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens als eine aus Sicht der Steuervereinfachung wirkungslose, dafür aber sehr verwaltungsaufwändige Maßnahme kritisiert haben. Die Äußerungen der Sachverständigen vor dem Bundestags-Finanzausschuss – darunter auch das Statement des Steuerzahlerbundes – haben diese Auffassung übrigens bestätigt. Gleichwohl hat die Bundesseite an diesem umstrittenen Punkt festgehalten. Aus übergeordneten Gründen, um das Gesetzespaket nicht scheitern zu lassen, hatte Hessen der Vorlage zugestimmt. Eine Mehrheit der Länder hat sich dazu jedoch nicht entschließen können. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn man auf einem anderen Weg erreicht hätte, diesen Aspekt auszusparen, um die übrigen Vorhaben auf den Weg zu bringen. Nun könnte aber ein Vermittlungsverfahren die Chance bieten, dass Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel effektiver Steuervereinfachungen letztlich erreichen. Hessen wird sich jedenfalls auch künftig intensiv für wirksame Steuervereinfachungen einsetzen.
HZ: Die kalte Progression ist eine der großen Ungerechtigkeiten im Steuerrecht. Welche Möglichkeit sehen Sie, dieses Problem zu beseitigen?

Dr. Schäfer: Die von der Bundesregierung geplanten Entlastungen sollten dazu dienen, die Problembereiche des Einkommensteuertarifs – speziell die “kalte Progression“ und den “Mittelstandsbauch“ – abzumildern. Die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für diese Entlastungen wird jedoch durch die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beschränkt. Die Kunst, Tarifmodernisierung und Haushaltskonsolidierung in Einklang zu bringen, liegt daher in der richtigen Wahl der Parameter zur Tarifänderung. Hier besteht das Problem, dass schon kleinere Veränderungen schnell sehr teuer werden können. Die Senkung des Einkommensteuertarifs im Rahmen des Konjunkturpaketes II kostet beispielsweise knapp 6 Milliarden Euro jährlich, hat den oft kritisierten “Tarifknick“ aber nicht abgeflacht. Deshalb setzen wir bei den Plänen für 2013 in erster Linie auf ein Entgegenkommen des Bundes und eine Kompensation der finanziellen Belastungen für die Länder.

HZ: Die Steuereinnahmen werden voraussichtlich im nächsten Jahr neue Rekordwerte erreichen. Wird Hessen für 2012 einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen?

Dr. Schäfer: In der Tat erwarten wir für das kommende Jahr weiter wachsende Steuereinnahmen. Diese sind vor allem durch den aktuellen Wirtschaftsaufschwung bedingt. Allerdings beruht dieser nicht zuletzt auch auf dem entschlossenen Entgegenwirken des Staates während der Krise; dies belastet aber die Staatshaushalte noch immer. Zudem sind wir immer noch hinter dem zurück, was wir uns vor der Krise als mögliche Steuereinnahmen für 2012 erwartet hatten. Gleichwohl strebe ich an, dass der Hessische Landeshaushalt 2012 die Regelgrenze der Hessischen Verfassung für die Kreditaufnahme wieder einhalten wird. Und ich bin nach den Verhandlungen über den Haushalt auch sehr zuversichtlich, dass dies gelingen kann.

HZ: Durch welche konkreten Sparmaßnahmen wollen Sie einen ausgeglichenen Haushalt erreichen und wann wird das der Fall sein?

Dr. Schäfer: Bereits im Aufstellungsschreiben zum Haushaltsplanentwurf 2011 hatte ich allen Ressorts der Landesverwaltung eine Einsparvorgabe von 3,5 Prozent gegeben; im Aufstellungsschreiben 2012 kam eine weitere Einsparvorgabe von 3,8 Prozent jeweils gegenüber dem Vorjahr hinzu. Damit haben wir den Einstieg in eine nachhaltige Begrenzung des Ausgabenzuwachses geschafft. Hinzu kommt, dass ich mir auch aus den Ergebnissen des Kabinettsausschusses “Nachhaltige Haushaltsstruktur“, der Ausgaben in unserem Landeshaushalt mit denen anderer Bundesländer abgleicht, das Aufzeigen einiger Einsparpotenziale erwarte. Sollte auch das wirtschaftliche Umfeld freundlich bleiben, bin ich mir sicher, mit dem Inkrafttreten der Verfassungsregelung zur Schuldenbremse spätestens im Jahr 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegen zu können.
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