Bei Konsolidierung auf Kurs bleiben
Bund der Steuerzahler Hessen: Das Land muss den Sparkurs verstärken / Politik muss eigenen Sparbeitrag leistenDie nachhaltige Konsolidierung der hessischen Landesfinanzen setze allerdings ebenso die Entschärfung der zukünftigen Sprengsätze des Landeshaushalts voraus. Insbesondere müsse der Gefahr der explosionsartig zunehmenden Kosten bei den Beamtenpensionen entgegengewirkt werden. Mit der stufenweisen Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für Beamte auf 67 Jahre, die Bouffier noch in seiner Funktion als Innenminister auf den Weg gebracht habe, sei ein erster wichtiger Schritt zur Kostenreduzierung getan. Doch dabei dürfe nicht übersehen werden, dass mit dieser Maßnahme die in den nächsten Jahren dramatisch ansteigenden Versorgungsausgaben nur unzureichend gedämpft werden können. Wegen der langen Übergangsphase bis 2029 seien die starken pensionsnahen Beamtenjahrgänge nur unwesentlich betroffen. Einen in die Beamtenversorgung einzubauenden Nachhaltigkeitsfaktor, der die Pensionshöhe mit der ungünstiger werdenden demografischen Entwicklung verknüpft, hält der Steuerzahlerbund für unerlässlich.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Altersgrenze erinnert der Bund der Steuerzahler an ein anderes Politikerprivileg. Während Rentner und Pensionäre künftig erst mit 67 Jahren Renten bzw. Pensionen beziehen können, liegt die Altersgrenze bei hessischen Abgeordneten immer noch bei 60 Jahren und bei Landesministern sogar bei 55 Jahren. „Das ist den Bürgern nicht zu vermitteln und sollte schnellstmöglich geändert werden“, so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen.
