Eltern aufgepasst - Wichtige Steueränderungen
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuregelungen bei Kinderbetreuungskosten und Kindergeld / Kostenloser Ratgeber unter der Bestellhotline 0611/992190Bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Auch beim Kindergeld gibt es eine wichtige Änderung. Wurde bis einschließlich 2011 für volljährige Kinder nur dann Kindergeld gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in der (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 im Jahr Euro betragen haben, so gibt es diese Einkommensgrenze nun nicht mehr. Ein volljähriges Kind kann jetzt in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es höhere Einkünfte hat. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, sofern es weiterhin in Berufsausbildung ist, z.B. in einem Studium nach einer Ausbildung. Damit dürften künftig mehr Familien Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag haben als bisher.
Weitere ausführliche Informationen zu diesen Themen und zu vielen anderen steuerlichen Änderungen finden Sie in dem kostenlosen Ratgeber "Steueränderungen 2012“, der beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/992190 bestellt werden kann (so lange der Vorrat reicht). Bürozeiten: Mo-Do 7.30-16.30, Fr 7.30-13.45
