Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Für angemessene und nachvollziehbare Gebühren im Friedhofswesen

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12.08.2010

Für angemessene und nachvollziehbare Gebühren im Friedhofswesen

Bund der Steuerzahler Hessen: Friedhofs- und Bestattungsgebühren im Vergleich / Bei Gebührenkalkulation den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen


Foto: Charly-I / www.pixelio.de
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert von den hessischen Städten und Gemeinden die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels im Friedhofswesen und eine zeitgemäße Gebührenpolitik. „Die Veränderungen in der Bestattungskultur und der demografische Wandel haben spürbare Auswirkungen auf die Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Um so wichtiger ist es für die Gebührenzahler, dass die hinter den Gebührenrechnungen stehenden Kalkulationen sachgerecht und transparent sind.“, so Urich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Die Broschüre ''Friedhofs- und Bestattungsgebühren'' herunterladen.

Gemeinsam mit der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. hat der hessische Steuerzahlerbund eine überarbeitete und auf den aktuellen Stand gebrachte Studie „Friedhofs- und Bestattungsgebühren“ vorgestellt. Neben einer Beschreibung der verschiedenen Grabtypen und Bestattungsformen enthält die Studie zahlreiche wichtige Hinweise zu rechtlichen Regelungen und aktueller Rechtsprechung im Bereich der Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Ausführlich wird auf die Prinzipien eingegangen, die bei der Kalkulation der Gebührensätze zu beachten sind. „Damit erhalten Verwaltung und Mandatsträger bei der regelmäßig notwendigen Anpassung der Gebührensatzungen wertvolle Orientie-rungshilfen“, so Fried. Zudem wird auf Einsparmöglichkeiten bei den kommunalen Friedhöfen hingewiesen, die angesichts der schwierigen Finanzsituation der Städte und Gemeinden besonders beachtet werden sollten.

Bund der Steuerzahler und Aeternitas fordern insbesondere, dass das Effizienzprinzip grundsätzlich auch im Friedhofswesen beachtet werden muss. Um die Nutzer der Friedhöfe finanziell nicht zu überfordern und um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern, sollten sämtliche Einsparmöglichkeiten genutzt werden. So können durch ein voausschauendes Flächenmanagement Überhangflächen zurückgeführt werden. Vor Investitionsentscheidungen sei unbedingt eine Mengenbedarfsanalyse zu erstellen, die die mittel- bis langfristigen Entwicklungsdaten berücksichtige.

Dabei seien auch Änderungen in der Bestattungskultur und der Trend hin zu kleineren Grabgrößen zu berücksichtigen. Auch sei zu prüfen, ob im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit überörtliche Friedhofsverwaltungseinrichtungen geschaffen werden könnten.

Die Studie „Friedhofs- und Bestattungsgebühren“ beinhaltet auch eine Übersicht der Gebühren in den hessischen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die Gebühren für Grabnutzung und Beisetzung bei Erdbestattungen im Reihengrab reichen von 640 Euro in Haiger bis 3.260 Euro in Bad Soden. Bei Erdbestattungen im Wahlgrab reicht die Spanne von 1.040 Euro in Haiger bis 5.090 Euro in Kelkheim. Die Urnenbestattung im Wahlgrab kostet in Groß-Gerau 478 Euro, in Nidderau müssen 2.401 Euro dafür bezahlt werden. Große Unterschiede gibt es auch bei der Urnenbestattung in Urnenwänden bzw. Urnennischen. So zahlt man dafür in Hanau 2.607 Euro, in Maintal dagegen nur 477 Euro.

Für den Bund der Steuerzahler und Aeternitas lassen die Gebührenunterschiede allerdings keine Aussage darüber zu, ob die Gebührenhöhe bei den einzelnen Bestattungsarten jeweils angemessen ist oder nicht, ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden oder ob Fehler in der Gebührenkalkulation vorliegen. Dazu seien erhebliche Detailkenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten der Friedhöfe, die Nutzungsdauer der Gräber und eine genaue Überprüfung der jeweiligen Kalkulationsunterlagen notwendig. Deshalb sehen Bund der Steuerzahler und Aeternitas die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, die Gebührenkalkulationen kritisch zu überprüfen und auf eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung zu achten.

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