11.11.2011
Hochzeit am 11.11.11? Steuerklassenwahl bedenken!

Foto: Rolf Handke / pixekio.de Der 11.11.11 ist nicht nur auf dem Papier ein besonderes Datum. Viele Heiratswillige nehmen die Gelegenheit wahr, sich an diesem "Jahrhundert-Trautag" trauen zu lassen. Die frisch Vermählten können nunmehr auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, nutzen. So besteht für Verheiratete die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist. Nach der Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten genau gleichviel verdienen.
Inzwischen können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Bei der Lohnsteuerklassenkombination III/V und dem Faktorverfahren sind die Ehegatten verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Steuerklassenwahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld. Unabhängig davon, welche Lohnsteuerklassenkombination die Paare gewählt haben, ergibt sich in der Summe am Ende des Jahres immer die gleiche Jahres-einkommensteuer. Mit der richtigen Lohnsteuerklassenwahl kann jedoch das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.