Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Mehr Transparenz nötig

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01.11.2011

Mehr Transparenz nötig

Mängel bei der Fraktionsfinanzierung


Foto: Erhard Blatt / Hessische Staatskanzlei
Die Fraktionen des Hessischen Landtags finanzieren sich fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln und bestimmen selbst über die Höhe der ihnen gewährten Leistungen. Die Fraktionsfinanzierung muss daher transparent und kontrollierbar sein. Die derzeitigen Regelungen sind jedoch mangelhaft. Das belegt eine Vergleichsstudie des BdSt zur Fraktionsfinanzierung in Bund und Ländern.

So wird die Höhe der Leistungen an die Fraktionen von zurzeit 7,27 Millionen Euro nicht im Gesetz festgelegt. Lediglich auf einer Seite im Haushaltsplan wird knapp aufgezeigt, welche Mittel und Personalstellen den Fraktionen zugewiesen werden. Dies widerspricht verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht, im Vorfeld informiert zu werden. Würden die Zuschüsse für die Fraktionen wie beispielsweise in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz explizit im Gesetz festgeschrieben, müsste jede Erhöhung im Gesetzänderungsverfahren öffentlich gerechtfertigt werden.

Im Gegensatz zu rund der Hälfte der Bundesländer und zum Bund gibt es in Hessen auch keine gesetzlich geregelte Ermittlung des Finanzbedarfs der Fraktionen. Starre Beträge, die nicht durch die Bedürfnisse der Fraktionen gerechtfertigt werden können, sind aber laut Bundesverfassungsgericht unzulässig. Ausgewiesen werden muss auch, welche konkreten Sachleistungen die Fraktionen erhalten. Bislang heißt es im Gesetz lediglich, dass den Fraktionen Räume überlassen werden können.

Zudem wird weder im Haushaltsplan noch im Fraktionsgesetz festgelegt, wie sich der Oppositionszuschlag zusammensetzt. Reformbedürftig ist auch die Regelung zur Rücklagenbildung der Landtagsfraktionen. Die derzeitigen Vorgaben lassen die Bildung allgemeiner Rücklagen in erheblicher Höhe zu.

Auch ist dringend gesetzlich zu regeln, ob und in welcher Form Zulagen für Fraktionsmitglieder in besonderen Funktionen gezahlt werden dürfen. Hessen ist das einzige Bundesland, das die Zahlungen von Funktionszulagen weder im Fraktionsgesetz noch im Abgeordnetengesetz regelt, obwohl den Parlamentarischen Geschäftsführern nicht unerhebliche Zulagen gewährt werden. Reformbedarf besteht auch bei der für die Öffentlichkeit völlig intransparenten Rechnungslegung der Fraktionen.

Es liegt also vieles im Argen und unsere Landtagspolitiker wären gut beraten, umgehend die Neuregelung der Fraktionsfinanzierung in Angriff zu nehmen.

Die Untersuchung zur Fraktionsfinanzierung von Bund und Ländern können Sie im Internet unter www.steuerzahler.de in der Rubrik Staatsausgaben/Fraktionskostenfinanzierung herunterladen.

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