Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Ministerpension in Hessen endlich reformieren!

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26.01.2012

Ministerpension in Hessen endlich reformieren!


Foto: Erhard Blatt/Hessische Staatskanzlei
Nachdem sich das Landesparlament und die Landesregierung im letzten Jahr dazu durchgerungen haben, bei den Landesbeamten erste Reformschritte durchzuführen und das Pensionsalter schrittweise anzuheben, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, endlich auch eine Reform der Ministerversorgung in Angriff zu nehmen. Die derzeit für hessische Minister geltende Grenze von 55 Jahren, ab der ausscheidende Minister Versorgungsbezüge erhalten können, sei in Anbetracht des künftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren nicht länger haltbar. Hier sollte man die beim Bund, in Bayern, seit kurzem auch in Thüringen und in Brandenburg für Beamte geltende Regelung übernehmen.

Auch bei der Dauer des Übergangsgeldes und der Höhe des Ruhegehaltes müsse gehandelt werden. „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen sich nicht noch weiter von den Regelungen entfernen, wie sie für die Sozialversicherten gelten“, so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. So vertrage sich ein Übergangsgeld für ausgeschiedene Minister über einen Zeitraum von zwei Jahren bereits nach zweijähriger Amtszeit nicht mit der verkürzten Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das Übergangsgeld für ehemalige Minister, das für die ersten drei Monate nach Ausscheiden in voller Höhe des Amtsgehaltes (11.196 Euro monatlich) und danach in Höhe der Hälfte des Amtsgehaltes gezahlt wird, sei auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Auch für den Fall, dass ein Minister nur wenige Tage im Amt ist, müsse die Bezugsdauer des Übergangsgeldes stärker begrenzt werden, wie jetzt der aktuelle Fall des Berliner Justizsenators zeige.

Weitere Abstriche seien bei der Höhe des Ruhegehaltes der Minister erforderlich. Pensionsansprüche bestehen heute bereits nach zwei Amtsjahren in Höhe von 1.716 Euro, nach vier Jahren in Höhe von 3.106 Euro und nach fünf Jahren in Höhe von 3.374 Euro monatlich. Mit jedem weiteren Amtsjahr steigt die Ministerpension um monatlich 268 Euro, so dass der Höchstsatz von 8.033 Euro nach 23 Amtsjahren erreicht wird. „Es kann nicht sein, dass Minister schon nach wenigen Amtsjahren Pensionsansprüche erwerben, deren Höhe für gesetzlich Rentenversicherte - selbst bei Zahlung von Höchstbeiträgen - nach einem ganzen Arbeitsleben nicht annähernd zu erreichen sind“, kritisiert Fried. Hinzu komme, dass die Minister selbst keine Beiträge zu ihren späteren Pensionen leisten. Ganz im Gegensatz zu den normalen Arbeitnehmern, die Monat für Monat von Ihrem Gehalt hohe Beiträge für ihre Altersversorgung abzweigen müssen.

Im Übrigen fordert der Bund der Steuerzahler, das Versorgungssystem insgesamt auf neue Beine zu stellen. Der Fall Eichel zeige, wie absurd und unübersichtlich das derzeitige Versorgungssystem mit seinen komplizierten Verrechnungs-, Anrech-nungs- und Hinzurechnungsvorschriften sei. Als Alternative sollte deshalb ein Versorgungssystem nach dem Vorbild der Rentenkasse aufgebaut werden, in das für jedes Amtsjahr feste Beiträge eingezahlt werden.

Dass die Bürger einen solchen Systemwechsel wollen, zeige eine repräsentative Umfrage von TNS emnid aus Nordrhein-Westfalen vom September 2011, wo derzeit auch eine Reform des Ministergesetzes geplant sei. Mehr als zwei Drittel der Befragten sprachen sich dafür aus, dass die Regierungsmitglieder selbst für ihre Altersversorgung aufkommen sollen. Ein Übergangsgeld von zwei Jahren hielten nur 9 Prozent für richtig. Und 88 Prozent votierten für ein Übergangsgeld von einem Jahr oder weniger. „Dass insbesondere in Hessen mit seinen bundesweit hervorstechenden Privilegien bei der Ministerversorgung Änderungsbedarf besteht, ist unstreitig. Falls sich abzeichnet, dass eine Reform nur halbherzig angepackt oder ganz verschleppt wird, werden wir Initiativen starten und die Steuerzahler Hessens zu Protesten aufrufen“, so Fried abschließend.

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