Presseinfos
Kommunalsteuern steigen auf breiter Front
Bund der Steuerzahler Hessen: Bruchköbel, Eschwege, Griesheim und Riedstadt erhöhen gleich alle Hebesätze / Spitzenwert bei Grundsteuer B mit 695 Punkten in Maintal geplant
Foto: Dorothea Jacob / pixelio.de In einer Blitzumfrage unter den 61 einwohnerstärksten hessischen Städten hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen die Veränderungen bei den kommunalen Steuern abgefragt und ausgewertet. Bedenklich sei, dass die Hälfte der befragten Städte in diesem Jahr ihre Steuern erhöhen. Besonders hart trifft es die Steuerzahler in Bruchköbel, Eschwege, Griesheim und Riedstadt, wo 2012 gleich alle drei Realsteuern angehoben werden. Mehr dazu
Foto: Erhard Blatt/Hessische Staatskanzlei Nachdem sich das Landesparlament und die Landesregierung im letzten Jahr dazu durchgerungen haben, bei den Landesbeamten erste Reformschritte durchzuführen und das Pensionsalter schrittweise anzuheben, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, endlich auch eine Reform der Ministerversorgung in Angriff zu nehmen. Die derzeit für hessische Minister geltende Grenze von 55 Jahren, ab der ausscheidende Minister Versorgungsbezüge erhalten können, sei in Anbetracht des künftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren nicht länger haltbar. Hier sollte man die beim Bund, in Bayern, seit kurzem auch in Thüringen und in Brandenburg für Beamte geltende Regelung übernehmen. Mehr dazu
Haushaltsabschluss zeigt erheblichen Konsolidierungsbedarf
Sparanstrengungen müssen deutlich gesteigert werden
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de Als Beleg, dass nicht ambitioniert genug gespart werde, wertet der BdSt Hessen den jetzt von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer vorgelegten Haushaltsabschluss für 2011. Auch wenn es erfreulich sei, dass die Neuverschuldung deutlich unter dem Planansatz liegt, so sei dies doch fast ausschließlich auf Steuermehreinnahmen zurückzuführen. Mehr dazu
Kommunaler Schutzschirm - Vorstufe zur kommunalen Schuldenbremse
Bund der Steuerzahler: Hilfe zur Selbsthilfe richtiger Weg
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de Der BdSt Hessen begrüßt den jetzt vom Land aufgespannten Schutzschirm für notleidende Kommunen. „Positiv ist, dass nicht nur einfach Steuergelder verteilt, sondern dass die Kommunen auch in die Pflicht genommen werden, ihre Verschuldung und Defizite abzubauen“, so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. Wichtig sei, dass nunmehr längst überfällige Sparanstrengungen durchgeführt werden, um die kommunalen Haushalte auch dauerhaft zu sanieren. Mehr dazu
Besondere Aufbewahrungspflichten für Spitzenverdiener
Spitzenverdiener müssen bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke aufbewahren/ 6-Jahres-Frist
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vom 29.07.2009 hat der Gesetzgeber den Finanzbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auch bei Steuerzahlern, bei denen die Summe aller erzielten privaten Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 Euro beträgt, eine Außenprüfung ohne eine besondere Begründung der Prüfungsnotwendigkeit anzuordnen. Mit dieser Neuregelung einhergehend wurde für den genannten Personenkreis erstmals eine Aufbewahrungspflicht für bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen für Besteuerungszeiträume ab 2010 angeordnet. Mehr dazu
Foto: dpa Picture-Alliance Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt, dass der Landesrechnungshof offensichtlich erwägt, sich mit der künftigen Landesvertretung in Brüssel zu befassen. Der Steuerzahlerbund hatte am vergangenen Dienstag vorgeschlagen, der Rechnungshof solle sich der Sache annehmen und insbesondere prüfen, ob bei der Unterzeichnung des auf 30 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags die haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten worden seien. Mehr dazu
Foto: dpa Picture-Alliance Als Affront gegenüber den Steuerzahlern und dem Hessischen Landtag bezeichnet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen den Vertragsabschluss der Landesregierung für die neue Landesvertretung in Brüssel. So sei zwar unstreitig, dass am jetzigen Standort dringender Handlungsbedarf bestehe. Dies könne aber nicht als Begründung dafür herhalten, kurz vor Jahresschluss auf einer fragwürdigen rechtlichen Grundlage ein viel zu großes, teures und mit hohem Risiko behaftetes Projekt durchzuziehen. Mehr dazu
49 Euro neue Landesschulden pro Sekunde
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuverschuldung in 2012 immer noch über der Verfassungsgrenze / Andere Länder konsolidieren besser ![]()
Foto: Gerd Altmann/Pixelio.de Die hessische Schuldenuhr tickt auch im neuen Jahr unerbittlich und erhöht den Schuldenberg des Landes in jeder Sekunde um rund 49 Euro. Das sind 175.000 Euro in der Stunde bzw. 4,2 Millionen Euro am Tag. Im Laufe des Jahres summiert sich die Neuverschuldung auf 1,54 Milliarden Euro. „Die Schuldenspirale der letzten Jahre führt dazu, dass noch im Jahr 2012 der Schuldenberg auf über 42 Milliarden Euro anwächst. Mehr dazu
Neue Landesvertretung schockt Steuerzahler
Überdimensioniert und viel zu teuer
Foto: dpa Picture-Alliance Regelrecht geschockt zeigt sich der BdSt Hessen über die jüngsten Pläne der Landesregierung für die neue Landesvertretung in Brüssel. Schon nach den extrem großzügigen Plänen für die Ausschreibung wurden die Flächen- und Kostenplanungen gegenüber dem derzeitigen Standard deutlich erhöht. Doch die heute vorgelegten Zahlen übertreffen die angemeldeten Bedarfe erheblich. „Wir werden jetzt die Pläne genau unter die Lupe nehmen“, kündigte Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen, an.
Zum Jahreswechsel die Ablage entrümpeln
Bund der Steuerzahler Hessen informiert über Aufbewahrungsfristen / Stichjahre 2001 und 2005 / Neue Pflichten für Personen mit SpitzeneinkünftenFoto: Rainer Sturm / pixelio.de Der Jahreswechsel bietet allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der BdSt Hessen hin. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:
Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2001 und früherer Jahre zum 1.1.2012 vernichtet werden.
Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2005 und früherer Jahre zum 1.1.2012 vernichtet werden.
Liste mit den Ablagefristen für bestimmte Dokumente herunterladen. Mehr dazu
