Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Rückwirkende Steuergesetze teilweise verfassungswidrig

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25.08.2010

Rückwirkende Steuergesetze teilweise verfassungswidrig

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler erfolgreich

Foto: Thorben Wengert / www.pixelio.de
Der BdSt hat erneut einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt: Das Gericht hat die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken von zwei auf zehn Jahre für teilweise verfassungswidrig erklärt. Ebenso sind die rückwirkende steuerliche Änderung bei Abfindungszahlungen und die Änderung der Regelungen beim Verkauf von Firmenanteilen teilweise verfassungswidrig. „Das Bundesverfassungsgericht hat damit den hohen Wert des Vertrauensschutzes der Bürger in eine stetige Steuergesetzgebung gestärkt und gleichzeitig dem Gesetzgeber klare Vorgaben für zukünftige Gesetzgebungsverfahren gemacht“, erklärt Joachim Papendick, Vorstandsmitglied des BdSt Hessen.

Erläuterungen zu den entschiedenen Fällen und zu den Auswirkungen des Urteils herunterladen.

Bei den Entscheidungen war zu klären, ob das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das von der damaligen Bundesregierung kurz nach dem Regierungsantritt im Herbst 1998 in den Bundestag eingebracht wurde, unzulässig in die Rechte der Steuerzahler eingreift. Die Neuregelung zur Spekulationsfrist bei Grundstücken wurde nämlich auch auf Fälle angewandt, bei denen die alte Spekulationsfrist bereits abgelaufen war und der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf daher eigentlich steuerfrei gewesen wäre.

Bei den Parallelentscheidungen zu den Abfindungszahlungen und der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft war die Frage zu klären, ob der bislang gewährte ermäßigte Steuertarif rückwirkend geändert werden durfte. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Rechte der Steuerzahler nur unter engen Voraussetzungen rückwirkend beschnitten werden. Der Bund der Steuerzahler hatte die Verfahren von Beginn an als Musterverfahren unterstützt.

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