Serviceleistungen des Bundes der Steuerzahler Hessen
Der Bund der Steuerzahler Hessen bietet seinen Mitgliedern eine Fülle von kostenlosen Serviceleistungen:
• Wir geben Ihnen zahlreiche geldwerte Hinweise und Tipps
• Wir senden Ihnen regelmäßig unsere Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“, alle drei Monate mit der Landesbeilage „Hessen-Zeitung“
• Wir laden Sie zu Informationsveranstaltungen rund ums Steuerrecht ein
• Wir bieten Ihnen Broschüren, Stellungnahmen und Publikationen an
• Wir stellen Ihnen unsere Ratgeberreihe mit derzeit 77 Themen zur Verfügung
• Wir beantworten Ihre grundsätzlichen Fragen zu Steuern und Gebühren
Viele unserer Serviceleistungen können Sie auch in dieser Rubrik oder im Mitgliederbereich abrufen.
Steuertipps
Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Ausbildung
Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig 
J.W. Goethe-Universität Frankfurt Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den so genannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Streit besteht jedoch häufig darüber, wie dieser Betrag zu ermitteln ist. Kosten, die dem Kind im Zusammenhang mit seinem Studium oder seiner Ausbildung entstehen, können grundsätzlich berücksichtigt werden. Mehr dazu
Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mehr dazu
Veröffentlichungen
Wer erwägt, sich selbständig zu machen, wird dabei sicherlich nicht vorrangig an Steuern denken. Doch es ist auch und gerade für Existenzgründer wichtig, über die wesentlichen steuerlichen Grundbegriffe und die Hauptpflichten als Steuerzahler gewisse Grundkenntnisse zu besitzen. Dabei bietet unser Steuerleitfaden Hilfestellung.Stand: März 2010
16 Seiten
Sie können diese Broschüre hier als pdf herunterladen.
Wir schicken Ihnen die Broschüre auf Wunsch aber auch gerne kostenlos zu. Mehr dazu
Angesichts der hohen Abgabenbelastung fragen sich viele Familien, wie sie ihre Steuerlast senken können. Das nötige Grundwissen und viele wertvolle Tipps zu dieser Thematik bietet der neue kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Familie und Steuern“. Der Ratgeber gibt Familien und auch kinderlosen Ehepaaren wertvolle Hilfen und Hinweise zum Umgang mit dem Finanzamt und viele Anregungen, wie sich Steuern sparen lassen. Denn wer sich nicht auskennt, der schenkt dem Finanzamt möglicherweise unnötig Geld.
Stand: Juni 2010
72 Seiten
Wir schicken Ihnen diese Broschüre auf Wunsch gerne kostenlos zu. Mehr dazu
Die 50 Themen dieses Ratgebers wurden in den zurückliegenden Monaten und Jahren in unserer Mitgliederzeitschrift behandelt. Da sich das deutsche Steuerrecht ständig ändert, haben wir einen Fax-Abruf eingerichtet, der über Änderungen informiert, die sich erst nach Drucklegung ergeben haben. Die Abrufnummer ist in dem Ratgeber angegeben. So bleibt er auch bei Steuerrechtsänderungen aktuell.
Stand: März 2010
ca. 100 Seiten
Wir schicken Ihnen diese Broschüre auf Wunsch gerne kostenlos zu. Mehr dazu


