Serviceleistungen des Bundes der Steuerzahler Hessen
Der Bund der Steuerzahler Hessen bietet seinen Mitgliedern eine Fülle von kostenlosen Serviceleistungen:
• Wir geben Ihnen zahlreiche geldwerte Hinweise und Tipps
• Wir senden Ihnen regelmäßig unsere Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“, alle drei Monate mit der Landesbeilage „Hessen-Zeitung“
• Wir laden Sie zu Informationsveranstaltungen rund ums Steuerrecht ein
• Wir bieten Ihnen Broschüren, Stellungnahmen und Publikationen an
• Wir stellen Ihnen unsere Ratgeberreihe mit derzeit 77 Themen zur Verfügung
• Wir beantworten Ihre grundsätzlichen Fragen zu Steuern und Gebühren
Viele unserer Serviceleistungen können Sie auch in dieser Rubrik oder im Mitgliederbereich abrufen.
Steuertipps
Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Heuschnupfengeplagte & Co. können Einspruch einlegen ![]()
Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de Heuschnupfengeplagt, der erste richtig dicke Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss – auch im Sommer gibt es Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen viele Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben für die Gesundheit schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: die Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag – die zumutbare Eigenbelastung – überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, soll nun der Bundesfinanzhof klären. Dort sind zwei Nichtzulassungsbeschwerden zu diesem Thema anhängig (VI B 150/12 und VI B 116/12).
Steuerzahler, die ihre Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen wollen, jedoch die zumutbare Eigenbelastungsgrenze nicht knacken, sollten sich auf diese Verfahren berufen, rät der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu
Scheidungskosten bei der Einkommensteuer absetzen
Streitkosten mit dem Ex-Partner sind außergewöhnliche Belastung ![]()
Foto: Katharina Scherer / pixelio.de Eine Ehescheidung ist häufig nicht nur schmerzlich, sondern auch teuer. Schnell kommen einige tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, wenn neben der Ehescheidung auch noch Fragen des Versorgungsausgleichs, des Zugewinns oder des Unterhalts geregelt werden müssen. Viele Steuerzahler wollen die Kosten dann wenigstens bei der Steuer absetzen. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorfs ist dies möglich, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Welche Kosten für einen Scheidungsprozess steuerlich berücksichtigt werden können, wird von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel nur die Kosten, die im Zusammenhang mit der eigentlichen Scheidung und dem Versorgungsausgleich entstehen. Soweit die Aufwendungen auf die Vermögensauseinandersetzung also z. B. den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltsansprüche entfallen, setzt das Finanzamt den Rotstift an und streicht die darauf entfallenen Anwalts- und Gerichtskosten heraus. Mehr dazu
Veröffentlichungen
Die Transparenz des Steuerrechts ist völlig verloren gegangen. Tausende von Gesetzen, Richtlinien, Rechtsverordnungen, Verfügungen und Erlassen müsste der Steuerbürger eigentlich kennen. Ständige Änderungen der Rechtslage verschlimmern diese Situation noch. Kein Wunder, dass auch der ehrlichste Steuerzahler unsicher wird, wenn sich der staatliche Finanzkontrolleur bei ihm anmeldet. Hier will unsere Broschüre "Die Steuerprüfung" helfen. Die Rechte und Pflichten des Steuerzahlers werden erläutert, der Ablauf der Betriebsprüfung (Außenprüfung) geschildert und die rechtlichen Grundlagen genannt, auf denen die Prüfung aufbaut. Dabei sind langjährige praktische Erfahrungen und die Ergebnisse vieler BdSt-Seminare mit eingeflossen. Natürlich kann diese Broschüre nicht die Arbeit eines Steuerberaters ersetzen.
17. neu bearbeitete Auflage
Stand: März 2013
64 Seiten
Wir schicken Ihnen diese Broschüre auf Wunsch gerne kostenlos zu. Mehr dazu
Auch im Jahr 2013 müssen sich die Steuerzahler auf viele Änderungen im Steuerrecht einstellen. Deshalb sollten sie sich rechtzeitig informieren, denn schließlich will niemand dem Finanzamt unnötig Geld schenken. Hilfestellung bietet dabei der kostenlose BdSt-Ratgeber "Steueränderungen 2013“, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Die Broschüre informiert unter anderem über den angehobenen Grundfreibetrag, die Modifizierung der Ehegattenveranlagung, Änderungen bei der Rentenbesteuerung und die Anhebung der Mini- und Midi-Job-Grenze.
Stand: Ende Januar 2013
32 Seiten
Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar dieser Broschüre kostenlos zu. Mehr dazu
