Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Aktuelles

Aktuelles

Steuertipps

03.09.2010

Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Ausbildung

Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig


J.W. Goethe-Universität Frankfurt
Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den so genannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Streit besteht jedoch häufig darüber, wie dieser Betrag zu ermitteln ist. Kosten, die dem Kind im Zusammenhang mit seinem Studium oder seiner Ausbildung entstehen, können grundsätzlich berücksichtigt werden. Mehr dazu

12.08.2010

Überhöhte Vorauszahlungsbescheide

Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mehr dazu

05.08.2010

Rechenfehler im Steuerbescheid

Steuertipp vom Bund der Steuerzahler Hessen: Steuerbescheide auf Rechenfehler hin überprüfen / Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Änderung der Steuerfestsetzung möglich

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Rechen- und Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass von Steuerbescheiden unterlaufen sind, können auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist berichtigt werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen weist auf die besondere Korrekturvorschrift des § 129 der Abgabenordnung hin, die in derartigen Fällen die Möglichkeit einer Änderung der Steuerfestsetzung zulässt. Zeitliche Grenze für die Berichtigung ist lediglich der Ablauf der Festsetzungsverjährung, die aber frühestens nach vier Jahren eintritt.

Wichtige Hinweise und Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden enthält unser Ratgeber Nr.61, den Sie hier herunterladen können. Wir senden Ihnen diesen Ratgeber auf Wunsch auch gerne kostenlos zu. Mehr dazu
29.07.2010

Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer

Weiterer Sieg für die Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. Bis zum 31. Dezember 2006 konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wenn in dem häuslichen Arbeitszimmer mehr als die Hälfte der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 gestrichen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) mit Art. 3 GG für unvereinbar erklärt, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Lesen Sie hier, was die Betroffenen jetzt beachten sollten. Mehr dazu
22.07.2010

Ferienjobs: Steuern zurückholen!

Bund der Steuerzahler Hessen: Steuertipp für Schüler und Studierende / Steuern auf Ferienjobs werden in den meisten Fällen zurückerstattet

Viele Schüler und Studenten jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern. All denjenigen rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, sich nach Ende der Tätigkeit die Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 aushändigen zu lassen und sie aufzubewahren. Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag können nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss lediglich ein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausgefüllt werden. In sehr vielen Fällen kann das Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung" verwendet werden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern, bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen und auch über die Homepage des hessischen Finanzministeriums unter www.hmdf.hessen.de. Die Steuererklärung kann dem Finanzamt auch auf elektronischem Wege übermittelt werden (sog. Elster-Verfahren). Mehr dazu

02.07.2010

Zuschuss für Rußpartikelfilter

Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge

Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Seit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden. Mehr dazu

23.06.2010

Heiraten und Steuern

Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist.

Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares.

Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Mehr dazu

28.05.2010

Prämie für Arbeitsrechtsschutzversicherung sind Werbungskosten

Steuertipp vom Bund der Steuerzahler Hessen: Kosten für Arbeitsrechtsschutzversicherung können als Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden

Für alle Arbeitnehmer, die Familien-Rechtsschutz versichert sind, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen einen Steuertipp bereit: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Kosten der Familien-Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen. Als Werbungskosten steuerlich absetzbar ist der Anteil der Prämie, der im Rahmen einer kombinierten Familien-Rechtsschutzversicherung oder einer Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt. Dieser richtet sich nach der Schadensstatistik der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Nach Informationen des BdSt Hessen kann der Anteil der Prämie bis zu 100 Euro betragen, die dann steuerlich absetzbar sind. Mehr dazu

20.05.2010

Einkommensteuererklärung 2009

Frist 31. Mai 2010 beachten

Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist allgemein bis zum 31.12.2010. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.

06.03.2010

Sonderausgabe Vorsorge

Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten Glesmer
Basiskranken- und Pflegeversicherung nun nahezu vollständig abzugsfähig
Teil 5 der Serie im Wiesbadener Tagblatt

Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und auch die Beiträge zur Pflegeversicherung nahezu vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug umfasst sowohl die eigenen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Steuerzahlers als auch Beiträge für seinen Ehegatten und jedes Kind.

Von der Neuregelung nicht betroffen werden allerdings Beitragsanteile, die auf das Krankengeld entfallen. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird daher pauschal um vier Prozent gekürzt. Ein lediger Arbeitnehmer verdient beispielsweise 40000 Euro brutto im Jahr, und der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,9 Prozent des Jahresbrutto. Davon hat der Arbeitnehmer 7,9 Prozentpunkte zu tragen. Mehr dazu
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