Eltern aufgepasst - Wichtige Steueränderungen
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuregelungen bei Kinderbetreuungskosten und Kindergeld / Kostenloser Ratgeber unter der Bestellhotline 0611/992190
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de Der BdSt Hessen weist auf zwei wichtige Steueränderungen hin, die viele Eltern betreffen. So bringt das Jahr 2012 eine Neuregelung für alle Steuerzahler, die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Diese können seit dem 1. Januar 2012 einheitlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nunmehr auch von Eltern, die nicht beide berufstätig sind, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro je Kind angesetzt werden. Mehr dazu
Foto: Thomas Kölsch / pixelio.de Im Sommer 2011 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium oder eine Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können (Az.: VI R 7/10 u.a.). Damit hätten viele Studenten und Auszubildende Steuern sparen können. Noch kurz vor dem Jahreswechsel schob der Gesetzgeber diesen Urteilen einen Riegel vor. Doch nun regt sich Widerstand. Ein Pilot hat beim Finanzgericht Baden-Württemberg Klage eingereicht. Betroffene Studenten und Auszubildende könnten von diesem Verfahren profitieren. Mehr dazu
Arbeitnehmer aufgepasst!
Änderungen jetzt dem Chef melden
Ab dem Jahr 2012 sollte das Lohnsteuerabzugsverfahren zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung elektronisch erfolgen. Statt der bunten Lohnsteuerkarten aus Pappe sollte der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch abrufen können. Zum Abgleich der Daten hat die Finanzverwaltung allen Arbeitnehmern im Herbst 2011 einen Infobrief zugesandt. Das elektronische Verfahren wird nun zwar nicht wie geplant am 1. Januar 2012 starten, dennoch sollten die Infobriefe auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens gelten die Lohnsteuerkarten 2010 bzw. ausgestellte Ersatzbescheinigungen vorerst weiter. Mehr dazu
Mit der Altersvorsorge Steuern sparen
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuer Ratgeber unter 0611/992190 kostenlos erhältlich
Der BdSt Hessen weist darauf hin, dass sich mit einer richtigen Gestaltung der Altersvorsorge auch Steuern sparen lassen. Wie das genau geht, darüber informiert ausführlich der neue kostenlose Ratgeber "Altersvorsorge und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Viele anschauliche Beispiele und Übersichten machen es auch dem steuerlichen Laien möglich, sich auf diesem schwierigen Terrain zurechtzufinden. Immer mehr Rentenempfängern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Aus diesem Grund werden die Renten für zukünftige Generationen zwangsläufig sinken. Deshalb ist zunehmend der Einzelne gefordert, selbst für eine zusätzliche Absicherung im Alter zu sorgen, soll der erreichte Lebensstandard gehalten werden. Mehr dazu
Weihnachtszeit - Spendenzeit
Spenden steuerlich absetzbar
Foto: Günther Richter / pixelio.de In der Adventszeit und vor dem Jahreswechsel ist die Bereitschaft, für gemeinnützige Organisationen zu spenden, meist besonders hoch. Dieses Engagement der Steuerzahler wird steuerlich gefördert. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, können diese in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung. Bei Spenden bis 200 Euro genügt die Vorlage eines Kontoauszuges.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de Die Adventszeit wird häufig genutzt, Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten eine kleine Freude zu bereiten. Bei betrieblichen Weihnachtsgeschenken sind jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, damit die Weihnachtsstimmung nicht durch das Finanzamt getrübt wird.
Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Doch Vorsicht, übersteigt der Geschenkwert 10 Euro, muss das schenkende Unternehmen genaue Aufzeichnungen über die Art des Geschenks und den Empfänger führen. Was viele Steuerzahler nicht wissen: Auch der Beschenkte muss das Präsent mit einem Wert von mehr als 10 Euro grundsätzlich bei sich versteuern. Mehr dazu
Foto: Rolf Handke / pixekio.de Der 11.11.11 ist nicht nur auf dem Papier ein besonderes Datum. Viele Heiratswillige nehmen die Gelegenheit wahr, sich an diesem "Jahrhundert-Trautag" trauen zu lassen. Die frisch Vermählten können nunmehr auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, nutzen. So besteht für Verheiratete die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist. Nach der Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten genau gleichviel verdienen. Mehr dazu
In den vergangen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Dies ist für die betroffenen Steuerzahler sehr ärgerlich, denn nun müssen sie aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.Fehler treten vor allem bei den Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf. Unter Umständen ist auch das falsche Finanzamt ausgewiesen. Steuerzahler sollten die übersandten Daten auf jeden Fall akribisch prüfen und bei Abweichungen das Finanzamt kontaktieren. Vor allem Änderungen, die sich nach dem 16. September 2011 ergeben haben, sind bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch nicht berücksichtigt. Mehr dazu
Zuschuss für das Fitness-Studio ist Arbeitslohn
Urteil des Finanzgerichts Bremen Nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen (23.03.2011, Az. 1 K 150/09) ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Besuch von Fitness-Studios als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers steuerpflichtig. In dem entschiedenen Fall schloss der Arbeitgeber mit einem Fitness-Studio einen Firmenfitnessvertrag ab. Die Mitarbeiter erhielten so die Möglichkeit, für einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag in den verschiedenen Fitnessstudios des Anbieters zu trainieren. Dies wurde vom FG Bremen als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil eingestuft. Dass die Mitarbeiter sich körperlich fit halten, liege nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (auch wenn dieser das vielleicht anders sieht). Mehr dazu
Lohnsteuerabzug
Freibeträge für 2012 eintragen lassen!
Foto: Uwe Steinbrich / pixelio.de Viele erinnern sich noch an die Papierlohnsteuerkarte. Die bunten Pappen wurden stets im Herbst an die Steuerzahler verschickt. Die Zusendung wirkte für viele Steuerzahler wie eine Erinnerung, sich rechtzeitig die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Doch aufgepasst, diese „Erinnerungspost“ wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Ab dem Jahr 2012 erfolgt der Abgleich zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nämlich voll elektronisch.
Die Papierlohnsteuerkarten wurden zum letzten Mal für das Jahr 2010 verschickt. Wegen der Umstellung auf das elektronische Verfahren, blieben die auf der Lohnsteuerkarte 2010 vorgenommenen Eintragungen automatisch für den Lohnsteuerabzug im Übergangsjahr 2011 erhalten. Die Steuerzahler mussten Freibeträge für das Jahr 2011 daher nicht erneut beantragen, wenn sich nichts an ihrer Situation geändert hatte. An diese bequeme Regelung sollten sich die Steuerzahler jedoch nicht gewöhnen, denn ab dem Jahr 2012 erfolgt keine automatische Übernahme der Freibeträge mehr! Mehr dazu
