Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Ausbildung
Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig 
J.W. Goethe-Universität Frankfurt Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den so genannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Streit besteht jedoch häufig darüber, wie dieser Betrag zu ermitteln ist. Kosten, die dem Kind im Zusammenhang mit seinem Studium oder seiner Ausbildung entstehen, können grundsätzlich berücksichtigt werden. Mehr dazu
Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mehr dazu
Rechenfehler im Steuerbescheid
Steuertipp vom Bund der Steuerzahler Hessen: Steuerbescheide auf Rechenfehler hin überprüfen / Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Änderung der Steuerfestsetzung möglichFoto: Thorben Wengert / pixelio.de Rechen- und Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass von Steuerbescheiden unterlaufen sind, können auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist berichtigt werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen weist auf die besondere Korrekturvorschrift des § 129 der Abgabenordnung hin, die in derartigen Fällen die Möglichkeit einer Änderung der Steuerfestsetzung zulässt. Zeitliche Grenze für die Berichtigung ist lediglich der Ablauf der Festsetzungsverjährung, die aber frühestens nach vier Jahren eintritt.
Wichtige Hinweise und Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden enthält unser Ratgeber Nr.61, den Sie hier herunterladen können. Wir senden Ihnen diesen Ratgeber auf Wunsch auch gerne kostenlos zu. Mehr dazu
Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer
Weiterer Sieg für die Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. Bis zum 31. Dezember 2006 konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wenn in dem häuslichen Arbeitszimmer mehr als die Hälfte der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 gestrichen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) mit Art. 3 GG für unvereinbar erklärt, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Lesen Sie hier, was die Betroffenen jetzt beachten sollten. Mehr dazu
Zuschuss für Rußpartikelfilter
Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge
Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Seit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden. Mehr dazu
Heiraten und Steuern
Lohnsteuerklassenwahl bedenken
Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist.
Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares.
Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Mehr dazu
Prämie für Arbeitsrechtsschutzversicherung sind Werbungskosten
Steuertipp vom Bund der Steuerzahler Hessen: Kosten für Arbeitsrechtsschutzversicherung können als Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden
Für alle Arbeitnehmer, die Familien-Rechtsschutz versichert sind, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen einen Steuertipp bereit: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Kosten der Familien-Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen. Als Werbungskosten steuerlich absetzbar ist der Anteil der Prämie, der im Rahmen einer kombinierten Familien-Rechtsschutzversicherung oder einer Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt. Dieser richtet sich nach der Schadensstatistik der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Nach Informationen des BdSt Hessen kann der Anteil der Prämie bis zu 100 Euro betragen, die dann steuerlich absetzbar sind. Mehr dazu
Einkommensteuererklärung 2009
Frist 31. Mai 2010 beachten
Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist allgemein bis zum 31.12.2010. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.
Sonderausgabe Vorsorge
Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten Glesmer
Basiskranken- und Pflegeversicherung nun nahezu vollständig abzugsfähigTeil 5 der Serie im Wiesbadener Tagblatt
Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und auch die Beiträge zur Pflegeversicherung nahezu vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug umfasst sowohl die eigenen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Steuerzahlers als auch Beiträge für seinen Ehegatten und jedes Kind.
Von der Neuregelung nicht betroffen werden allerdings Beitragsanteile, die auf das Krankengeld entfallen. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird daher pauschal um vier Prozent gekürzt. Ein lediger Arbeitnehmer verdient beispielsweise 40000 Euro brutto im Jahr, und der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,9 Prozent des Jahresbrutto. Davon hat der Arbeitnehmer 7,9 Prozentpunkte zu tragen. Mehr dazu
Leichter abschreiben
Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten Glesmer
Verbesserte Möglichkeiten für Unternehmer und SelbständigeTeil 4 der Serie im Wiesbadener Tagblatt
Der Steuergesetzgeber hat die Regelungen für die Abschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) geändert. Die Abschreibungsregelungen sind insofern wichtig, als damit die Betriebsausgaben im Geschäftsjahr und somit die Höhe des Jahresergebnisses beeinflusst werden können.
Ab dem Jahr 2010 können Unternehmer und Selbständige abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des Kaufes beziehungsweise der Herstellung wieder sofort voll abschreiben, wenn deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht mehr als 410 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Beispiele dafür sind ein Bürostuhl, Computerprogramme, ein Kaffeeautomat oder eine Bohrmaschine. Alternativ besteht nach wie vor die Möglichkeit, solche Wirtschaftsgüter in einen Sammelposten mit einzubeziehen und so eine Verteilung der Aufwendungen vorzunehmen, wenn die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten mindestens 150 Euro und maximal 1000 Euro betragen. Auch eine Abschreibung über die Dauer der betriebsgewöhnlichen Nutzung ist möglich. Mehr dazu
Mehr für Familien mit Kindern
Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten GlesmerTeil 3 der Serie im Wiesbadener Tagblatt
Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ist das Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bei den Eltern steuerfrei zu stellen. Dies geschieht durch die Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Steuerermittlung (Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) oder durch Zahlung von Kindergeld.
Das Kindergeld wurde zum Jahreswechsel um 20 Euro je Kind und Monat erhöht. Damit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 164 Euro auf 184 Euro. Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld von 170 auf 190 Euro. Für das vierte und alle weiteren Kinder steigen die monatlichen Kindergeldzahlungen jeweils von 195 Euro auf 215 Euro.
Alternativ zur Kindergeldzahlung gibt es den Kinderfreibetrag. Bis Ende 2009 konnten in der Steuererklärung 6024 Euro als Freibetrag geltend gemacht werden. Ab dem Steuerjahr 2010 steigt der Betrag um 984 Euro auf 7008 Euro im Jahr. Mehr dazu
Entlastung für Geschwister
Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten GlesmerTeil 2 der Serie im Wiesbadener Tagblatt
Bei der Neuregelung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zum 1. Januar 2009 sind die Steuersätze insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen unter Geschwistern deutlich verschärft worden. Sie wurden nun sozusagen wie fremde Erben besteuert. Damit ist seit Jahresbeginn Schluss.
Jetzt hat der Gesetzgeber durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 1. Januar 2010 für den betroffenen Personenkreis wieder für eine günstigere Regelung gesorgt. Die Steuersätze der Steuerklasse II für Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel sind teilweise wieder gesenkt worden.
Statt bisher 30 bis 50 Prozent fallen nun zwischen 15 und 43 Prozent Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf den steuerpflichtigen Erwerb an. Die Steuersätze für Personen der Steuerklasse I (zum Beispiel Kinder und Ehegatten) und der Steuerklasse III wurden gegenüber 2009 nicht geändert. Von dieser günstigen Neuregelung können nur diejenigen profitieren, bei denen die Erbschaft oder die Schenkung ab dem 1. Januar 2010 erfolgt. Mehr dazu
Ehegatten haben die Wahl
Von Ulrich Fried, Martin Frömel und Thorsten GlesmerWenn bei Verheirateten beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und wenn sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden, stellt sich jedes Jahr die Frage nach der günstigsten Steuerklassenwahl. Hier gibt es nun eine neue Möglichkeit.
Zum 1. Januar wurde durch den Gesetzgeber ein neues Lohnsteuerabzugsverfahren eingeführt. Die Ehegatten können nun wählen, ob die einzubehaltende Lohnsteuer nach den üblichen Lohnsteuerklassen ermittelt werden soll oder nach dem neuen, sogenannten Faktorverfahren.
Die Ehegatten haben also zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III / V bzw. IV / IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung zu schaffen. Das ist insbesondere für geringer verdienende Ehepartner von Interesse. Mehr dazu
Aufwendungen für die Behandlung von Lese- und Rechtschreibschwäche
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung seines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt ist, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche im konkreten Fall eine Krankheit (etwa in Gestalt einer Hirnfunktionsstörung) darstellt und die Aufwendungen zum Zwecke ihrer Heilung oder Linderung getätigt worden sind. Dies ist durch Vorlage eines vor der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attestes nachzuweisen. Einem amtsärztlichen Attest gleichzustellen ist auch ein Attest des medizinischen Dienstes einer öffentlichen Krankenversicherung. Nur in Ausnahmefällen kann von diesen strengen Nachweiserfordernissen abgesehen werden, wenn sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bereits aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt. Das Hessische Finanzgericht setzt sich in den Entscheidungsgründen des Urteils ausführlich mit der Nachweisproblematik auseinander.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 06.08.2009, 12 K 1536/05
Berichtigung von Steuerbescheiden
Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, können nach § 129 Abgabenordnung -AO- jederzeit berichtigt werden. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen, die ebenso mechanisch, also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können, wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler oder ein unbeabsichtigtes unrichtiges Ausfüllen des Eingabebogens. Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung beziehungsweise Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, die Anwendung des § 129 AO aus. Ist die mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums gegeben, liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor. Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtums vorliegt, ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall war ein Fehler bei der Eingangsbearbeitung einer Steuererklärung entsprechend zu würdigen.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 06.08.2009, 1 K 1761/08
Bauleistungen
Unter den in § 13 b UStG genannten Voraussetzungen schuldet der Empfänger von Bauleistungen im Sinne von § 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG die Umsatzsteuer. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion erläutert den Begriff der Bauleistung und stellt in alphabetischer Form im Einzelnen dar, in welchen Fällen eine Bauleistung im o.a. Sinne vorlegt.
OFD Frankfurt, Verfügung vom 13.08.2009, S 7279 A - 14 - St 113
Kosten für die FAZ
Die Aufwendungen für das Abonnement der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellen auch bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer keine Werbungskosten dar. Aufgrund der Allgemeinheit der Publikation berührt die Zeitung zu einem ganz erheblichen Teil den Bereich der privaten Lebensführung. Auch ein anteiliger Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, da bei einer Tageszeitung nach objektiven Kriterien nicht bestimmt werden kann, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.06.2008, 9 K 2738/05
Firmenkunden-Reisebüro und Umsatzsteuer
Ein Firmenkunden-Reisebüro erbringt mit seinem Leistungsumfang hauptsächlich Vermittlungsleistungen an den Firmenkunden und nicht eine einheitliche sonstige Leistung der Kundenbetreuung. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion informiert ausführlich über die umsatzsteuerliche Behandlung der einzelnen Leistungen der Firmenkunden-Reisebüros.
OFD Frankfurt, Verfügung vom 16.06.2009, S 7117 A - 29 - St 110
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
Geringe Rechenfehler führen nicht zwingend dazu, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr ordnungsgemäß ist. Das gilt auch bei Differenzen aus einem Vergleich zwischen Fahrtenbuch einerseits und Routenplaner andererseits, wenn diese Differenzen auf ein Jahr bezogen geringfügig sind.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2008 12 K 4479/07 E
Liebhaberei
Hat der Steuerpflichtige mit einer den privaten Lebensbereich tangierenden Tätigkeit (hier: Betreiben einer Pferdezucht und Pferdepension) über Jahre hinweg hohe Verluste erzielt, ist es ermessensgerecht, bei weiteren vorläufigen Steuerfestsetzungen den Steuerfall zwar insoweit offen zu halten, dabei die Verluste jedoch nicht anzusetzen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.11.2008 IV R 17/06
Datenzugriff des Finanzamts
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.06.2009 eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen. Außenprüfungsdienste haben das Recht, in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen und diese maschinell auszuwerten. Nach dem Gesetz besteht das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 Abgabenordnung -AO-. Deren Umfang war bisher unklar. Der BFH hat jetzt entschieden, dass nur solche Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderter Aufzeichnungen erforderlich sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.06.2009 VIII R 80/06
Besteuerung von Verzehrumsätzen
Bei Verzehrumsätzen richtet sich die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung. Überwiegen die Lieferelemente qualitativ, handelt es sich insgesamt um eine Lieferung von Nahrungsmitteln, die unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Bei einem qualitativen Überwiegen von Dienstleistungselementen ist hingegen insgesamt eine sonstige Leistung anzunehmen, die mit dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG zu besteuern ist (Restaurationsleistung). Die Verfügung der Oberfinanzdirektion regelt Einzelfragen der umsatzsteuerlichen Behandlung von Verzehrumsätzen.
OFD Frankfurt, Verfügung vom 10.12.2008 - S 7100 A - 204 - St 110
Schenkungsversprechen des Erblassers
Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer sind die vom Erblasser herrührenden Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dies sind die zu Lebzeiten des Erblassers entstandenen Verbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch bestanden und ihn wirtschaftlich belastet haben. In dem vom Hessischen Finanzgericht zu beurteilenden Fall ging es um die Frage der Abzugsfähigkeit einer Schuld aufgrund eines mündlichen Schenkungsversprechens der Erblasserin zugunsten eines Angehörigen. In den Entscheidungsgründen des Urteils führt das Gericht insbesondere zum Nachweis mündlicher Erklärungen und zur erbschaftsteuerlichen Beurteilung formunwirksamer Schenkungsversprechen aus.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09.12.2008 1 K 1709/06
Der BdSt empfiehlt Eltern, einen ablehnenden Kindergeldbescheid genau zu prüfen. Denn Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn es in einer Familienversicherung mitversichert ist. So lautet eine neue Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Az.: 3 K 840/08 Kg). Mehr dazu
Seit Anfang des Jahres 2009 gelten neue Regeln zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Erbfälle zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 sah das Gesetz bis Mitte des Jahres eine Wahlmöglichkeit vor. Erben konnten sich danach entscheiden, ob sie das neue oder das alte Erbschaftsteuerrecht nutzen möchten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist sind nun die alten Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen nicht mehr anwendbar. Mehr dazu
Die Kfz-Steuer wird für Pkw, die nach dem 4. November 2008 und vor dem 1. Juli 2009 angeschafft und erstmals zugelassen werden, i.d.R. für ein Jahr erlassen. Für Pkw, die die Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, gilt die Steuerbefreiung sogar maxi-mal für zwei Jahre, informiert der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass der Zeitraum der Nichterhebung der Kfz-Steuer in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5- oder Euro-6-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerbefreiung. Mehr dazu
Ferienjobs: Steuern zurückholen!
Bund der Steuerzahler Hessen: Steuertipp für Schüler und Studierende / Steuern auf Ferienjobs werden in den meisten Fällen zurückerstattet
Viele Schüler und Studenten jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern. All denjenigen rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, sich nach Ende der Tätigkeit die Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 aushändigen zu lassen und sie aufzubewahren. Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag können nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss lediglich ein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausgefüllt werden. In sehr vielen Fällen kann das Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung" verwendet werden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern, bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen und auch über die Homepage des hessischen Finanzministeriums unter www.hmdf.hessen.de. Die Steuererklärung kann dem Finanzamt auch auf elektronischem Wege übermittelt werden (sog. Elster-Verfahren). Mehr dazu


