Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Steuerzahlerbund begrüßt Einführung der Volksinitiative

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26.08.2010

Steuerzahlerbund begrüßt Einführung der Volksinitiative

Bund der Steuerzahler Hessen: Nachbesserungen am Gesetzentwurf von CDU und FDP notwendig / Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid weiterhin zu hoch

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt grundsätzlich die Pläne von CDU und FDP, eine Volksinitiative einzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid sieht erstmals vor, dass der Landtag sich inhaltlich mit dem Gesetzentwurf eines Volksbegehrens beschäftigen muss, sofern dieser die Unterstützung von zwei Prozent der Wahlberechtigten erreicht. „Mit Hilfe einer solchen Volksinitiative hat der Bund der Steuerzahler den Landtag von Nordrhein-Westfalen zu einem Systemwechsel bei der Abgeordnetenversorgung gebracht“, erläutert Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. Auch in Hessen seien künftig ähnliche erfolgreiche Initiativen denkbar.

Allerdings hält der Steuerzahlerbund die Quoren für Volksbegehren/Volksinitiative trotz der Senkung von drei auf zwei Prozent der Wahlberechtigten weiterhin für zu hoch. „Eine Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen benötigt lediglich 66.000 Unterstützer, in Hessen wären nach den derzeitigen Plänen der Koalition mehr als 87.000 notwendig. Und das obwohl Hessen lediglich ein Drittel der Einwohnerzahl von Nordrhein-Westfalen hat.“, kritisiert Fried. Er fordert den Landtag auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens das Quorum für eine Volksinitiative wie im Nachbarland auf 0,5 Prozent der Wahlberechtigten zu senken.

Das Quorum für den Volksentscheid, das weiterhin bei 20 Prozent der Wahlberechtigten bleiben soll, ist nach Auffassung des Steuerzahlerbundes auch bei einer verlängerten Frist für die Einzeichnung kaum zu erreichen. „Es ist nahezu ausgeschlossen, dass sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten während der Öffnungszeiten der Kommunalverwaltungen in Einzeichnungslisten eintragen“, meint Fried. Diese Regelung sei offenbar eher darauf ausgerichtet, Volksentscheide zu verhindern. Der BdSt Hessen fordert deshalb eine Senkung dieses Quorums auf 10 Prozent der Wahlberechtigten.

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