Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Unterschlagungen in Marburg, Kronberg und im Hochtaunuskreis

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20.10.2011

Unterschlagungen in Marburg, Kronberg und im Hochtaunuskreis

Auch mangelhafte Kontrolle und fehlendes Bewusstsein in Fragen des Risikomanagements kosten die Steuerzahler Millionen. Selbst wenn im Falle von Veruntreuungen und Unterschlagungen die Sünder in aller Regel letztlich doch entdeckt werden, lassen sich die hinterzogenen Gelder trotz bestehender Versicherungen oft nur zum Teil wieder hereinholen, wie drei Fälle aus Hessen zeigen:
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Insgesamt rund 1,6 Million Euro städtisches Geld hat ein Beamter der Stadt Marburg unterschlagen. Im Sommer 2011 ist er dafür vom Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Beamte bearbeitete Anträge von Beamten für Krankenkostenzuschüsse und fälschte dabei Arzt- und Krankenhausrechnungen. Zwar versucht die Stadt, zumindest einen Teil des veruntreuten Geldes wieder einzutreiben. Doch mit mehr als 300.000 Euro (inklusive dem Beitrag der Schadensversicherung) ist auch nach noch ausstehender Immobilienverwertung und dem Verkauf von Wertgegenständen nicht zu rechnen.

Der frühere Leiter der Stadtkämmerei von Kronberg hat jahrelang in die Stadtkasse gegriffen und wurde jetzt wegen Urkundenfälschung und Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Schadenssumme für die Stadt, von der rund ein Viertel bereits verjährt ist, beträgt 366.000 Euro. Da von dem Amtsleiter nicht mit Rückzahlungen gerechnet werden kann, bleibt der Stadt zur Schadensbegrenzung nur der Rückgriff auf eine Eigenschadensversicherung, deren Auszahlungsobergrenze aber bei 127.000 Euro je Schadensfall liegt.

Im Hochtaunuskreis ist es einer Mitarbeiterin der Sozialverwaltung gelungen, in wenigen Monaten 557.106 Euro abzuzweigen. Lücken in der Zusammenarbeit der Fachbereiche, nicht klar definierte Zuständigkeiten, Missachtung des Vier-Augen-Prinzips, Mängel im Kontrollsystem, all das hat die Unterschlagungen begünstigt. Zwar liegt inzwischen eine vollstreckbare Schuldanerkenntnis über 486.178 Euro vor, aber davon dürften nicht viel mehr als die bis August zurückgeholten 62.826 Euro von der Mitarbeiterin zu holen sein. Bleibt noch die Vermögenseigenschadensversicherung des Kreises, die aber nur Schäden bis 255.646 Euro abdeckt.

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