Lorsch/Heppenheim. Im südhessischen Landkreis Bergstraße befindet sich das Naturschutzgebiet Weschnitzinsel. Es hat vor allem für rastende und brütende Vogelarten eine überregionale Bedeutung. Direkt an der Weschnitzinsel befindet sich auch eine historische Brücke. Sie stammt aus dem 18. Jahrhundert und wurde einst von Postkutschen auf dem Weg von Mann-heim an die Bergstraße genutzt. Ihre beiden Bögen verbinden die Städte Lorsch und Heppenheim miteinander. Doch Ende 2015 beschädigte eine landwirtschaftliche Maschine die Brücke. Dabei ist ein großes Stück der Brüstung herausgebrochen. Die Brücke wurde daraufhin 2016 komplett gesperrt.
Weil das Bauwerk unter Denkmalschutz steht, gilt für die Städte Lorsch und Heppenheim als Eigentümer nach dem Denkmalschutzgesetz eine Erhaltungspflicht „im Rahmen des Zumutbaren”. Nach einer Bestandsaufnahme entschied man, dass – auch altersbedingt – nur eine vollständige Sanierung Sinn ergebe. Der Rundbogen wurde bis auf die Oberseite händisch rückgebaut, die Unterseite von Spritzbeton befreit und die Brückenmauern wurden ab- und wieder aufgebaut. Während der Arbeiten musste die Brücke komplett ausgehoben werden. Die Kosten lagen insgesamt bei 315.000 Euro. Die beiden Städte Lorsch und Heppenheim tragen jeweils 126.000 Euro, weitere 50.000 Euro werden vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen übernommen und 13.000 Euro zahlt die Versicherung.
Die Bürgerinnen und Bürger können die Brücke nun wieder begehen. Aber am Ende der Brücke in Richtung Weschnitzinsel geht es nicht weiter – dort wurde nämlich ein meterhoher Zaun errichtet, der das Weiterkommen verhindert. Der Grund: Hinter dem Zaun befindet sich ein Naturschutzgebiet, dessen Renaturierung 2017 abgeschlossen wurde, infolgedessen darf der frühere Weg durch das Gebiet nicht mehr benutzt werden. Der Zaun für 9.100 Euro soll sicherstellen, dass Tiere vor ungebetenen Gästen geschützt werden. Das Aufeinandertreffen von Naturschutz und Denkmalschutz hat also dazu geführt, dass eine Brücke für mehr als 300.000 Euro saniert wurde, die keinen Verkehrszweck mehr besitzt.
Der Bund der Steuerzahler meint:
Natürlich müssen Denkmalschutz und Naturschutz eingehalten und gewahrt werden, doch in diesem Fall sind die Regeln und die Umsetzung wenig sinnvoll. Man kann daher durchaus die Frage stellen, ob für die Steuerzahler die Komplettsanierung einer Brücke ohne Verkehrsfunktion wirklich zumutbar war oder ob nicht auch eine Teilsanierung möglich und ausreichend gewesen wäre? Die Brücke mit einem Zaun als Ziel wird wohl noch lange für Kopfschütteln sorgen.