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Kommunen im Landkreis Fulda unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Fünf Städte und Gemeinden erhöhten Grundsteuer / 14 Kommunen planen mit Haushaltsdefizit / Ebersburg kann Defizit nicht durch Rücklagen ausgleichen / Mehrheit plant aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Foto: Kai auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Fulda zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 nur eine Erhöhung gab. Hintergrund dürfte sein, dass erneut 14 der 23 Kommunen für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Und mit Ebersburg kann in diesem Jahr eine Gemeinde das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt steigende Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Von den fünf Erhöhungen bei der Grundsteuer B hat Hünfeld die Belastung gegenüber dem Vorjahr am stärksten erhöht, um 150 Punkte auf nun 300 Prozent. Der Hebesatz wurde dort aufgrund von Sondereffekten temporär abgesenkt, die jedoch 2024 endeten. Die Hünfelder Steuerpflichtigen müssen damit aber weiterhin kreisweit am wenigsten berappen. Tann hat den Hebesatz um 50 Punkte auf nun 600 Prozent reduziert und damit eine massive Erhöhung aus dem Vorjahr teilweise zurückgenommen. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Bad Salzschlirf bleibt mit 695 Prozent weiterhin an der unrühmlichen Spitze im Kreis. Der durchschnittliche Hebesatz der 23 Kreis-Kommunen stieg auf 413 Prozent (+11). Dieser Wert liegt deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Immerhin haben 17 der 23 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in den anderen sechs Städten und Gemeinden müssen mit einer steigenden Belastung rechnen.

Ebenfalls fünf Erhöhungen gab es bei der Grundsteuer A vor, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Auch hier steigerte Hünfeld den Hebesatz am stärksten, nämlich um 150 Punkte auf nun 300 Prozent. Und Tann hat die Erhöhung des Vorjahres auch bei dieser Steuer teilweise revidiert und den Hebesatz um 50 Punkte auf jetzt 600 Prozent gesenkt. Bad Salzschlirf rangiert mit 695 Prozent weiter auf Platz 1 im Kreis. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 220 Prozent in der Stadt Fulda. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 388 Prozent (+13) liegen die Kommunen des Landkreises Fulda unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 441 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer haben mit Ebersburg (+30), Hofbieber (+20) und Neuhof (+10) drei Kommunen zugeschlagen. Ebersburg liegt dadurch mit nun 395 Prozent an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Kalbach und Petersberg tragen, wo der Hebesatz jeweils 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 376 Prozent (+3) weiter unter dem hessischen Schnitt aus 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise kippte in diesem Jahr keine weitere Kreiskommune die Erhebung von Straßenbeiträgen. Somit verlangen weiter 13 Kommunen einmalige und eine Kommune (Bad Salzschlirf) wiederkehrende Straßenbeiträge.

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