Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Verkehrter Verkehrsversuch in Gießen endet in Sackgasse

Die Stadt Gießen startete 2023 einen Verkehrsversuch zur Verbesserung des Radverkehrs. Doch weil die Verantwortlichen im Vorfeld rechtliche Grundlagen ignoriert hatten, erwies sich das Vorhaben als rechtswidrig und musste vorzeitig abgebrochen werden. Die begonnenen Baumaßnahmen mussten größtenteils zurückgebaut werden – es bleiben Kosten in Millionenhöhe.

Gießen. Das mittelhessische Gießen rühmt sich selbst als „die Nummer 1 im Hinblick auf die Studierendendichte” in Deutschland. In der Universitätsstadt mit mehr als 90.000 Einwohnerinnen und Einwohnern studieren rd. 45.000 Menschen. Wie in vielen anderen Städten entbrannte in den vergangenen Jahren auch in Gießen eine Debatte über die (Neu-)Aufteilung des Verkehrsraums. Mehr Platz und somit auch mehr Sicherheit für den Radverkehr zu schaffen, war das Ansinnen eines Bürgerantrags, der 2021 in Gießen gestellt wurde. Das Stadtparlament nahm sich des Themas an und beschloss einen Verkehrsversuch mit dem Ziel, auf dem innerstädtischen Anlagenring von den insgesamt vier Spuren nur noch zwei Spuren für Autos befahrbar zu machen – in einer Richtung. Die anderen beiden Spuren sollten in beiden Richtungen Fahrrädern und Bussen vorbehalten sein. Der Bau begann im Juni 2023, wurde jedoch bereits Ende August 2023 wieder abgebrochen und musste gar revidiert werden. Anwohner, die per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen gegen den Verkehrsversuch vorgegangen waren, bekamen am 10.7.2023 Recht. Die Stadt legte Beschwerde ein und ließ weiterbauen. Als nächsthöhere Instanz entschied auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 29.8.2023, dass der Verkehrsversuch rechtswidrig ist, da er nicht ausreichend begründet war. Ein Verkehrsversuch ist nur dann zulässig, wenn eine Gefahrenlage zu beseitigen ist.

Dabei waren die Gießener Verantwortlichen gewarnt: Bereits im Vorfeld des Projekts hatte das Regierungspräsidium die Stadt in einer Stellungnahme auf die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch hingewiesen. Doch die Stadt setzte sich über die Einwände hinweg und begann, den Verkehrsversuch umzusetzen. Eine Gefahrenlage hatte sie zuvor nicht nachgewiesen.

Bis zum Baustopp betrugen die Projektkosten 1,7 Mio. Euro. Darunter fielen auch Maßnahmen wie die Modernisierung von Ampelanlagen, die trotz des Projektabbruchs erhalten bleiben – rd. 700.000 Euro kosteten Maßnahmen, die nach dem Rückbau weiter bestehen.

Die Kosten für den Rückbau selbst lagen dem BdSt Hessen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Klar ist, dass das gesamte Flop-Projekt für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr teuer wird. Und die Sache hat auch ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den verantwortlichen Bürgermeister wegen des Anfangsverdachts der Untreue.

Der Bund der Steuerzahler meint:

Politisch Verantwortliche müssen beim Umgang mit Steuergeld im Vorfeld alle rechtlichen Grundlagen gründlich prüfen (lassen) und dies in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Im vorliegenden Fall wurden die Verantwortlichen sogar frühzeitig auf mögliche Risiken hingewiesen, haben sich aber darüber hinweggesetzt. Diese fehlende Sorgfalt und Ignoranz kosten die Gießener Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Millionensumme.

Weitere Meldungen