Bund der Steuerzahler Hessen e.V. - Aktuelles

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    Gerechtigkeit beim Länderfinanzausgleich herstellen

    Reform des LFA notwendig / Klage gegen überzogene Umverteilung begrüßenswert

    Der BdSt Hessen unterstützt die von der hessischen Landesregierung gemeinsam mit Bayern beabsichtigte Klage gegen den Länderfinanzausgleich (LFA) in seiner derzeitigen Form. „Wir begrüßen das Vorhaben als ersten Schritt zur Herstellung von mehr Gerechtigkeit beim Länderfinanzausgleich. Für steuerschwache Bundesländer bestehen bisher nur wenige Anreize, ihre Haushaltssituation aus eigener Kraft zu verbessern. Steuerstarken Bundesländern verbleiben zu wenige Einnahmen zur eigenen Verfügung", erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Dass im Jahr 2012 nur noch drei Bundesländer zusammen fast acht Milliarden Euro an die restlichen Länder zahlen mussten, zeige, dass das Ausgleichssystem dringend reformbedürftig sei. Mehr dazu

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    Die Hälfte der Städte erhöht Steuern

    Zehn Prozent der Städte steigern gleich alle drei Realsteuerhebesätze / In Büdingen, Friedberg, Hanau und Taunusstein wird im zweiten Jahr hintereinander die Grundsteuer B erhöht

    Laut einer Blitzumfrage des BdSt Hessen unter den 61 einwohnerstärksten hessischen Städten verlangen in diesem Jahr erneut 31 Städte höhere Steuern als im Vorjahr. "Viele Städte setzen bei der notwendigen Haushaltskonsolidierung stark auf Belastungserhöhungen für die Bürger", kritisiert Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Mehr dazu

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    Unnötige Aufwendungen für Abgeordnete vermeiden

    Umgehende Änderung des Abgeordnetengesetzes notwendig

    Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt ausdrücklich den Entschluss der Landesregierung, die Landtagswahl gemeinsam mit der Bundestagswahl durchzuführen. Damit können durch Synergieeffekte bei Land und Kommunen Einsparungen in Millionenhöhe realisiert werden. Mehr dazu

  • Ulrich Fried (links) und Joachim Papendick (rechts); Foto: Heibel
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    Führungswechsel beim BdSt Hessen

    Der langjährige Vorstandsvorsitzende Ulrich Fried ist nach über 35 Jahren aktiven Mitwirkens in verschiedenen Funktionen beim Bund der Steuerzahler zum 31. Dezember 2012 in den Ruhestand getreten. Fried war zunächst acht Jahre Leiter der Haushaltsabteilung des Bundesverbandes. Nach seinem Wechsel zum BdSt Hessen war er 28 Jahre Mitglied des Vorstands, davon 18 Jahre Vorsitzender.

    Neuer Vorsitzender des BdSt Hessen ist Joachim Papendick. Der 46-jährige Volkswirt aus Offenbach arbeitet seit 1999 für den Verband, zunächst als Referent für Öffentlichkeitsarbeit. 2009 wurde Papendick in den Vorstand gewählt. Mehr dazu

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    Steuergeldverschwendung in Hessen

    Der BdSt hat sein Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2012" vorgestellt. Darin werden wieder zahlreiche Beispiele für den sorglosen Umgang mit Steuergeldern angeprangert, acht davon aus Hessen. Mit der Veröffentlichung exemplarischer Verschwendungsfälle soll insbesondere auf einen effizienteren Umgang mit dem Geld der Steuerzahler hingewirkt werden. "Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit", so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. Die hessischen Fälle stellen typische Beispiele für Verschwendung dar und stehen stellvertretend für eine Vielzahl ähnlicher Fälle Mehr dazu

Presseinfos

15.05.2013

Einkommensteuererklärung 2012: Abgabetermin 31.05. beachten!

Fristverlängerung ist auf Antrag möglich / Musterantrag als Download unter www.steuerzahler-hessen.de / Steuerzahler mit steuerlichem Berater haben bis 28. Februar 2014 Zeit


Foto: Klicker / pixelio.de
Am 31. Mai dieses Jahres endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann. Wenn der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden kann, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden, da ansonsten ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann. Mögliche Gründe für eine Verspätung sind noch fehlende Unterlagen, eine akute Krankheit, eine längere Dienstreise oder eine vorübergehende Arbeitsüberlastung. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung problemlos möglich. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag in der Regel als genehmigt. Der BdSt Hessen bietet einen Musterantrag auf Fristverlängerung als Download an. Mehr dazu

Steuertipps

14.05.2013

Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Heuschnupfengeplagte & Co. können Einspruch einlegen


Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de
Heuschnupfengeplagt, der erste richtig dicke Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss – auch im Sommer gibt es Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen viele Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben für die Gesundheit schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: die Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag – die zumutbare Eigenbelastung – überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, soll nun der Bundesfinanzhof klären. Dort sind zwei Nichtzulassungsbeschwerden zu diesem Thema anhängig (VI B 150/12 und VI B 116/12).

Steuerzahler, die ihre Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen wollen, jedoch die zumutbare Eigenbelastungsgrenze nicht knacken, sollten sich auf diese Verfahren berufen, rät der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

18.01.2012

Steuergeldverschwendung bestrafen!

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