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Mehr aktuelle ThemenMinisterpension in Hessen endlich reformieren!
Nachdem sich das Landesparlament und die Landesregierung im letzten Jahr dazu durchgerungen haben, bei den Landesbeamten erste Reformschritte durchzuführen und das Pensionsalter schrittweise anzuheben, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, endlich auch eine Reform der Ministerversorgung in Angriff zu nehmen. Die derzeit für hessische Minister geltende Grenze von 55 Jahren, ab der ausscheidende Minister Versorgungsbezüge erhalten können, sei in Anbetracht des künftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren nicht länger haltbar. Hier sollte man die beim Bund, in Bayern, seit kurzem auch in Thüringen und in Brandenburg für Beamte geltende Regelung übernehmen. Mehr dazu
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Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Mehr aktuelle ThemenHaushaltsabschluss zeigt erheblichen Konsolidierungsbedarf
Sparanstrengungen müssen deutlich gesteigert werdenAls Beleg, dass nicht ambitioniert genug gespart werde, wertet der BdSt Hessen den jetzt von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer vorgelegten Haushaltsabschluss für 2011. Auch wenn es erfreulich sei, dass die Neuverschuldung deutlich unter dem Planansatz liegt, so sei dies doch fast ausschließlich auf Steuermehreinnahmen zurückzuführen. Mehr dazu
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Mehr aktuelle ThemenEntscheidung für neue Landesvertretung in Brüssel ist Affront gegenüber Steuerzahlern
Als Affront gegenüber den Steuerzahlern und dem Hessischen Landtag bezeichnet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen den Vertragsabschluss der Landesregierung für die neue Landesvertretung in Brüssel. So sei zwar unstreitig, dass am jetzigen Standort dringender Handlungsbedarf bestehe. Dies könne aber nicht als Begründung dafür herhalten, kurz vor Jahresschluss auf einer fragwürdigen rechtlichen Grundlage ein viel zu großes, teures und mit hohem Risiko behaftetes Projekt durchzuziehen. Mehr dazu
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Mehr aktuelle Themen49 Euro neue Landesschulden pro Sekunde
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuverschuldung in 2012 immer noch über der Verfassungsgrenze / Andere Länder konsolidieren besserDie hessische Schuldenuhr tickt auch im neuen Jahr unerbittlich und erhöht den Schuldenberg des Landes in jeder Sekunde um rund 49 Euro. Das sind 175.000 Euro in der Stunde bzw. 4,2 Millionen Euro am Tag. Im Laufe des Jahres summiert sich die Neuverschuldung auf 1,54 Milliarden Euro. „Die Schuldenspirale der letzten Jahre führt dazu, dass noch im Jahr 2012 der Schuldenberg auf über 42 Milliarden Euro anwächst. Mehr dazu
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Mehr aktuelle Themen
40.000.000.000 - Wann ist endlich Schluss mit dem Schuldenanstieg?
Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen tickt trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung und stark sprudelnden Steuereinnahmen mit rasantem Tempo. Legt man die neueste Schätzung der Landesregierung zugrunde, die von einer Nettoneuverschuldung von rund 1,9 Milliarden Euro in diesem Jahr ausgeht, steigt der Schuldenberg des Landes um 60,25 Euro pro Sekunde. Das sind 217.000 Euro in der Stunde und 5,2 Millionen Euro an einem einzigen Tag. Mehr dazu
Presseinfos
Kommunaler Schutzschirm - Vorstufe zur kommunalen Schuldenbremse
Bund der Steuerzahler: Hilfe zur Selbsthilfe richtiger Weg
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de Der BdSt Hessen begrüßt den jetzt vom Land aufgespannten Schutzschirm für notleidende Kommunen. „Positiv ist, dass nicht nur einfach Steuergelder verteilt, sondern dass die Kommunen auch in die Pflicht genommen werden, ihre Verschuldung und Defizite abzubauen“, so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. Wichtig sei, dass nunmehr längst überfällige Sparanstrengungen durchgeführt werden, um die kommunalen Haushalte auch dauerhaft zu sanieren. Mehr dazu
Steuertipps
Eltern aufgepasst - Wichtige Steueränderungen
Bund der Steuerzahler Hessen: Neuregelungen bei Kinderbetreuungskosten und Kindergeld / Kostenloser Ratgeber unter der Bestellhotline 0611/992190
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de Der BdSt Hessen weist auf zwei wichtige Steueränderungen hin, die viele Eltern betreffen. So bringt das Jahr 2012 eine Neuregelung für alle Steuerzahler, die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Diese können seit dem 1. Januar 2012 einheitlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nunmehr auch von Eltern, die nicht beide berufstätig sind, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro je Kind angesetzt werden. Mehr dazu

