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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023

BdSt Hessen befragt die Parteien

Der BdSt Hessen hat vor der Landtagswahl 2023 die im 20. Hessischen Landtag vertretenen Parteien zu ihren Positionen zu verschiedenen finanzpolitischen Themen befragt. So kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen.

1. Sparvorschläge

Mit welchen drei konkreten Spar-Vorhaben wollen Sie den Landeshaushalt in der kommenden Legislaturperiode entlasten?

Die CDU Hessen steht für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Darauf können sich die Menschen verlassen. Seit 2015 Jahren hat Hessen nur einmal Schulden aufgenommen – 2020 in der akuten Phase der Corona-Pandemie, als wir auch trotz sinkender Steuereinnahmen Hessen und die Menschen sicher durch die schwerste Krise der Nachkriegszeit geführt haben. Sofort nach dieser akuten Krise ist die CDU-geführte Landesregierung zu soliden Haushalten ohne Schulden zurückgekehrt. Im Jahr 2022 wurden sogar 200 Mio. Euro an Altschulden getilgt. Das zeigt: Hessen hat seine Haushalte solide aufgestellt.

Dies werden wir im Interesse einer zukunftsfähigen Politik, die auch unseren Kindern und Enkeln noch finanzielle Spielräume lässt, fortsetzen. Deshalb steht unser gesamtes Programm unter dem Vorbehalt der Entwicklung unserer Staatsfinanzen. Es ist unser zentrales Sparversprechen, dass Hessen auch künftig nicht mehr Geld ausgibt, als es einnimmt.

Das bedeutet: Klare Ausgaben- und Aufgabenkritik statt Kürzungen mit dem Rasenmäher. Zuwendungen müssen dem größtmöglichen Nutzen dienen. Wir wollen die Staatsquote insgesamt senken, dabei Ausgaben zukunftsgerichtet fokussieren, Zukunftsinvestitionen in Schulen, Verwaltungsdigitalisierung und Infrastruktur erhöhen, konsumtive Ausgaben senken und ineffiziente Subventionen abbauen.

Zudem wollen wir den Länderfinanzausgleich reformieren. Allein in den vergangenen 25 Jahren hat Hessen dort über 50 Mrd. Euro eingezahlt. Zum Vergleich: der hessische Schuldenstand beträgt rund 42 Mrd. Euro. In gemeinsamen Verhandlungen mit allen Ländern werden wir den Länderfinanzausgleich überarbeiten und für mehr wirtschaftliche Anreize und ökonomischen Wettbewerb zwischen den Ländern sorgen. Sollten die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, werden wir – gemeinsam mit anderen Geberländern – eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.

Wir GRÜNE stehen für eine Politik der Nachhaltigkeit. Das gilt ganz besonders für die Finanzwirtschaft. Generell sollte der Staat so haushalten, dass das Vermögen bewahrt und keine neuen Lasten in die Zukunft verschoben werden. Gleichzeitig dürfen aber auch notwendige Zukunftsinvestitionen oder der Erhalt der Infrastruktur nicht in die Zukunft verschoben werden. Seitdem wir in Hessen in Regierungsverantwortung sind, haben wir die Richtung der Politik geändert. Wir haben die Neuverschuldung deutlich reduziert und seit 2016 eine Milliarde Euro an Schulden getilgt. Für die Tilgung der Altschulden wollen wir eine jährliche Rate in die Finanzplanung aufnehmen und somit zu einer planmäßigen Rückführung des Kreditbestandes des Landes kommen, ohne Zukunftsinvestitionen dabei zu vernachlässigen. Zudem werden wir bei der Aufstellung und dem Vollzug des Landeshaushalts die Auswirkungen von Fördermaßnahmen und Investitionen auf Klima und Umwelt bewerten und setzen uns dafür ein, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Dazu nutzen wir auch den verbesserten Finanzhilfebericht inklusive der Wirkungsanalysen.

In Verantwortung der CDU wurden in den letzten Jahren fragwürdige Geschäfte getätigt, die die hessischen Steuerzahler Milliarden gekostet haben und noch in Zukunft kosten werden. Dies sind die LEO-Immobiliendeals und die Derivat-Geschäfte. Diese Praxis werden wir abstellen. Das Land zahlt zudem völlig überteuerte Mieten für eigene Immobilien, wie beispielsweise für das Digitalministerium. Auch dies werden wir abstellen. Und als dritten Punkt werden wir die überzogenen Mittel für Eigenvermarktung, Hochglanzbroschüren und Budgets für Selbstdarstellung kürzen.

Leider ist unser Bundesland, insbesondere bedingt durch politische Fehlentscheidungen, völlig überschuldet. Die reinen Staatsschulden inklusive der Verbindlichkeiten gegenüber der WIBank betragen bereits über 50 Mrd. Euro und der Fehlbetrag des Landes liegt schon deutlich über 130 Mrd. Euro – mit steigender Tendenz. Allein unter Schwarz-Grün stieg der Fehlbetrag in den letzten beiden Legislaturperioden jährlich um durchschnittlich rund 5 Mrd. Euro. Eine Entwicklung, die dringend gestoppt werden muss. Angesichts des Ausmaßes der Überschuldung reichen einzelne Sparmaßnahmen zur Sanierung der Landesfinanzen nicht aus. Deshalb „tritt die AfD Hessen dafür ein, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen.“ Wir brauchen eine umfassende Auf- und Ausgabenkritik. Vorrangiges Ziel muss dabei der Abbau der Bürokratie und eine schlankere Verwaltung sein. Allein unter Schwarz-Grün ist die Anzahl der Landesbediensteten um ca. 13 Prozent auf knapp 175.000 Beschäftigte gestiegen. Dies ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Deswegen „strebt die AfD Hessen eine Umkehr dieser Entwicklung an.“

Ein weiteres wesentliches Vorhaben ist der schon lange überfällige Abbau von Subventionen. Zwar führte die vor zwei Jahrzehnten vom Bund der Steuerzahler Hessen angestoßene Initiative zur Überprüfung aller Subventionen über die Jahre zu einer beratungsfähigen Berichterstattung, aber leider wurden die Subventionsberichte in den einzelnen Landtagsfachausschüssen nie ernsthaft behandelt, und blieben letztendlich trotz eines ständig steigenden Subventionsvolumens ohne Konsequenzen. Deswegen wollen wir einen neuen Anlauf starten und diesbezüglich „alle Fördermaßnahmen, Prozesse und Institutionen auf den Prüfstand“ stellen.

Eines unserer konkreten Spar-Vorhaben ist die Abschaffung der LandesEnergieAgentur (LEA). Die LEA und die damit verbundenen jährlichen Kosten sollten vielmehr in Investitionen in eine klimaeffiziente Energieversorgung umgeschichtet werden. Die Aufwendungen der LEA sind auch im Verhältnis zu den Neubewilligungen des Landes im Bereich des Förderproduktes 25 (Energie) unverhältnismäßig hoch.

Als weiteres Spar-Vorhaben sehen wir in der deutlichen Reduzierung des Personalaufwuchses in den Ministerien. Dieser Aufwuchs hat zu Zeiten der schwarz-grünen Landesregierung rekordverdächtige Ausmaße angenommen.

Als drittes Spar-Vorhaben sehen wir die deutliche Reduzierung der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung, die unter anderem mit der überbordenden Beauftragung externer Agenturen einhergeht.

Grundsätzlich ist eine Konsolidierung des Landeshaushalts über die Ausgabenseite weder sinnvoll, noch realistisch. Dennoch hat auch DIE LINKE in Haushaltsberatungen immer wieder konkrete Einsparvorschläge gemacht. Beispielsweise wollen wir 1. die Betriebskostenzuschüsse für Kassel-Calden deutlich reduzieren, der Flughafen wird so nicht gebraucht. 2. die Ausgaben für den Betrieb eines hessischen Abschiebegefängnisses einsparen und 3. die Förderung der Vertriebenenverbände aus Landesmitteln beenden.

2. Schuldenbremse

Sehen Sie Änderungsbedarf bei der hessischen Schuldenbremse (Verfassungstext, Ausführungsgesetz), oder wollen Sie die Schuldenbremse unverändert beibehalten?

Wir halten an der Schuldenbremse fest. Sie hat sich in den vergangenen Krisen bewährt und dem Land die nötige Handlungsfähigkeit gelassen. Es war richtig, dass sich die hessische Bevölkerung mit über 70% dafür ausgesprochen hat, die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Denn es zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen unser wichtigstes finanzpolitisches Ziel teilt: Wir wollen den nachfolgenden Generationen stabile Finanzen und ein geordnetes Gemeinwesen hinterlassen und Handlungsspielräume für unsere Kinder und Enkel vergrößern, anstatt ihnen immer mehr Schulden aufzubürden.

Der Grundgedanke der Schuldenbremse hat sich bewährt. In normalen Zeiten dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden. Nur bei Konjunktureinbrüchen sowie in Notlagen sind neue Schulden möglich. Für uns steht fest, dass die laufenden Ausgaben des Staates auch aus den laufenden Einnahmen finanziert werden müssen. Allerdings betrachtet die Schuldenbremse lediglich die jährlichen Finanzströme und nicht die längerfristige Vermögenssituation von Staat und Gesellschaft. Deshalb erschwert sie die Investitionstätigkeit des Staates erheblich, da auch für Investitionen eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt über Kredit nicht zulässig ist. Vor diesem Hintergrund und weil auch die Unterlassung von notwendigen Investitionen in den Klimaschutz und die öffentliche Infrastruktur der kommenden Generation eine gewaltige Hypothek hinterlässt, treten wir GRÜNE daher für eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse ein, die neben der Begrenzung der Neuverschuldung auch die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen verbunden mit einem konkreten Tilgungsplan zulässt. Es gilt also, die Schuldenregel um eine Investitionsregel zu ergänzen.

Wir planen eine Evaluation des Konjunkturbereinigungsverfahrens basierend auf den in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnissen und die sich daraus ergebenden Bedarfe entsprechend anzupassen. Dies ist auch im Koalitionsvertrag der Ampel im Bund so vorgesehen. Nachhaltige Schuldenregeln müssen die notwendige Investitionsbedarfe abdecken und dürfen diesen nicht entgegenstehen. Das Dogma der „Schwarzen Null“ sollte die Nutzung der zulässigen Nettokreditaufnahme innerhalb der Schuldenbremsenregelung nicht einschränken.

Als die Schuldenbremse im Jahr 2020 erstmals angewendet werden sollte, hat sich Schwarz-Grün über die gesetzlich verankerte Zwei-Drittel-Mehrheit zur Aussetzung der Schuldenbremse einfach-mehrheitlich hinweggesetzt. „Damit die Schuldenbremse aber ihre volle Wirkung entfalten kann, darf sie nur in Ausnahmesituationen ausgesetzt werden. Die AfD Hessen setzt sich dafür ein, dass der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine außergewöhnliche Notsituation oder Naturkatastrophe feststellen muss, bevor die Schuldenbremse ausgesetzt wird. Dieses Zwei-Drittel-Mehrheitserfordernis soll in die Hessische Verfassung aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen bei der Schuldenbremse neben der Nettokreditaufnahme künftig auch andere Fehlbeträge,“ (beispielsweise Pensionsverpflichtungen des Landes und Verbindlichkeiten gegenüber der WIBank) „berücksichtigt werden. Zudem fordern wir eine verbindliche Regelung zur Tilgung der Altschulden."

Politik muss gestalten. Aber sie ist kein Wunschkonzert. Was für jeden Bürger selbstverständlich ist, muss auch für Staat und Politik gelten: nicht mehr Geld auszugeben, als man hat. Solide Finanzen in einem Staat, der rechnen kann, waren, sind und bleiben unser Ziel. Sie sind Voraussetzung für Hilfen im Krisenfall. Nach der Krise dürfen die zusätzlichen Schulden aus der Krise junge Generationen nicht länger als notwendig belasten. Einem Aufweichen der Schuldenbremse treten wir deswegen entschieden entgegen. Wir wollen, dass der Staat mit dem Geld der Bürger sparsam umgeht. Haushaltspolitische Nachhaltigkeit bedeutet auch Generationengerechtigkeit, weil sie Spielräume für die Zukunft erhält und damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Freiheitsrechte der zukünftigen Generationen sichert. Wir haben deshalb 2009 die erfolgreiche Volksabstimmung mit initiiert, mit der die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung aufgenommen wurde. Wir wollen, dass der Staat clever investiert, vor allem in Bildung. Wir wollen und werden eine neue Balance zwischen den Einnahmen der Bürger und den Einnahmen des Staates herstellen. Hessen hat die Grunderwerbsteuer über Gebühr erhöht und zwingt die Kommunen zu einer Steuererhöhungsspirale. Das wollen wir ändern.

DIE LINKE hat die Schuldenbremse bereits bei ihrer Einführung abgelehnt. Sie engt die Möglichkeiten des Landes für die Kreditfinanzierung von Investitionen erheblich ein. Wir setzen uns dafür ein, die Schuldenbremse abzuschaffen und insbesondere Investitionen wieder mit Krediten zu finanzieren. Daneben soll das Land vermehrt die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die Kommunen bei Investitionen zu unterstützen. Wir haben dafür bereits in der letzten Legislaturperiode einen Vorschlag gemacht, wie auch unter der geltenden Rechtslage Investitionen in Schulgebäudesanierung aus Krediten finanziert werden können. Dabei nehmen die Kommunen die Kredite auf, das Land soll anschließend aber Zinsen und Tilgung aus dem Landeshaushalt finanzieren.

Um Investitionen in die sozial-ökologische Transformation zu finanzieren, wird ebenfalls eine deutliche Kreditaufnahme des Landes notwendig sein. Selbst der Chef des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW, Michael Hüther, erklärte in einem Interview im Spiegel: "Deutschland benötigt eine strategische Antwort auf die Herausforderungen Demografie und Dekarbonisierung. Darauf mit der stereotypen Feststellung zu antworten, wonach staatliche Schulden immer schlechte Schulden sind, ist ökonomisches Denken der Neunzigerjahre." Eine Abkehr von der Schuldenbremse ist daher aus unserer Sicht notwendig.

3. Landespersonal

Durch den gestiegenen Personalbestand des Landes und voraussichtlich höhere Anpassungen der Bezüge der Landesbediensteten werden die Personalkosten in den nächsten Jahren deutlich steigen. Wie kann dies aus Ihrer Sicht finanziert werden?

Ein starker und leistungsfähiger Staat braucht kompetentes und motiviertes Personal. Wir sind stolz auf unsere Verwaltung und die gut ausgebildeten Fachkräfte. Sie sichern die Handlungsfähigkeit unseres Gemeinwesens und haben Respekt verdient.

Angesichts der wachsenden Aufgaben des Landes, auch veranlasst durch den Bund, war eine gute und auch aufwachsende personelle Ausstattung Voraussetzung für einen starken und leistungsfähigen Staat, öffentliche Sicherheit, gute Bildung, eine effektive Verwaltung. In den vergangenen Jahren hat Hessen daher vor allem viele neue Lehrer und Polizisten eingestellt sowie die Justiz und die Steuerverwaltung personell gestärkt. Dies waren und sind wichtige Investitionen in die Zukunft und die Sicherheit des Landes.

Wir stehen für eine leistungsgerechte und verfassungskonforme Beamtenbesoldung und eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst, damit das Land auch zukünftig ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, der neben sinnstiftenden Aufgaben und sicheren Arbeitsplätzen auch gute Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven bietet.

Um diese Ziele mit einer soliden Haushaltspolitik in Einklang zu bringen und passgenaue Lösungen für die hessischen Bediensteten zu finden, haben wir den „Hessentarif“ geschaffen, der bereits heute eine Vorbildfunktion für den übrigen öffentlichen Dienst einnimmt. Er sichert schon jetzt in über 160 Punkten eine bessere Regelung als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Wir werden – wie in der Vergangenheit auch – weiterhin verantwortungsvolle Tarifabschlüsse zwischen den Tarifpartnern finden, die die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes und die Staatsfinanzen gleichermaßen berücksichtigen. Hinzu kommt der nötige Anpassungsbedarf der Besoldung, der sich aus der Rechtsprechung des BVerfG für Hessen, den Bund und andere Länder ergeben hat. Hessen hat unter Führung der CDU Hessen mit als erstes Land bereits gehandelt. Wir stehen zu unserer Verantwortung für unsere Landesbeamtinnen und –beamten und haben das klare Ziel, schnellstmöglich und rechtssicher zu einer verfassungskonformen Besoldung zu kommen. Vor dem Hintergrund der finanziellen Dimension und unserer Verpflichtung zu einer generationengerechten Haushaltspolitik ist es aber offensichtlich, dass Hessen die verfassungsrechtlich gebotenen Verbesserungen für die Bediensteten – trotz der großen Wirtschaftskraft – verantwortungsvoll nur schrittweise schultern kann.

Wichtig ist dabei, auch die langfristigen Belastungen im Blick zu behalten – die kommenden Pensionslasten. Hierfür gibt es schon ein Instrument: das Alterssparbuch Hessen. Dort werden Mittel angelegt, die zur Abdeckung der künftigen Pensionslasten benötigt werden. Dies werden wir weiterführen.

Wir werden diese Aufgaben auch weiterhin solide und im Einklang mit den Regeln der Schuldenbremse finanzieren. Für 2024 rechnen wir mit Steuereinnahmen von knapp 28 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 waren dies noch 18 Mrd. Euro – demnach ein Plus von 10 Mrd. Euro trotz zwischenzeitlicher Corona- und Energiekrise.

Diese steigenden Einnahmen sind Ergebnis der guten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, einer aktivierenden und Freiheiten schaffenden Wirtschaftspolitik, starken Unternehmen, mutigen Unternehmern und motivierten Arbeitnehmern – aufbauend auf einer guten Bildungspolitik, unserem Chancenschulsystem, einer starken beruflichen Bildung und ausgezeichneten Hochschulen. Wir haben gezeigt, dass wir steigende Einnahmen ohne jede Erhöhung von Steuern und Abgaben erreichen können. Diesen Weg werden wir fortsetzen.

Die Personalausgaben werden in den nächsten Jahren aufgrund der Besoldungsanpassung deutlich steigen. Gleichzeitig wird bereits jetzt der Personalbestand des Landes sowohl vom demographischen Wandel als auch vom Fachkräftemangel beeinflusst. Obwohl es aktuell so aussieht, als wären die Zeiten sprudelnder Steuermehreinnahmen vorbei, werden auch in den kommenden Jahren die Steuereinnahmen des Landes mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin ansteigen. Zudem haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass es regelmäßig zu milliardenschweren Haushaltsverbesserungen im Haushaltsvollzug kommt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind die ansteigenden Personalkosten finanzierbar.

Dies gilt, zumal wir im Rahmen des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“ zur Finanzierung der steigenden Versorgungsausgaben bereits Mittel in Höhe von rund 5 Milliarden Euro zurückgelegt haben. Durch die jährliche Zuführung eines dreistelligen Millionenbetrags werden wir auch künftig diese Rücklagenbasis stärken.

Schwarzgrün hat es in seiner Regierungszeit geschafft, die Finanzlage von Hessen dramatisch zu verschlechtern: Durch finanzpolitisch schlechtes Wirtschaften sind die Rücklagen aufgebraucht und die jährlich nötige Tilgung für das kreditfinanzierte Sondervermögen, welches der Staatsgerichtshof als verfassungswidrig abgeurteilt hat, in Höhe von 12 Milliarden, wird uns in den nächsten 30 Jahren erheblich belasten. Gleichzeitig stehen wir finanzpolitisch vor großen Herausforderungen in der nächsten Legislaturperiode: Zahlreiche neue Aufgaben und Schwerpunkte müssen solide finanziert werden. Die SPD wird die Finanzierung so umgestalten, dass in Zukunft die Landesaufgaben auch vom Land bezahlt werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Folgen durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine dringend nötig. Wir stehen für soziale Gerechtigkeit und solide Finanzpolitik. Zuerst ist ein Kassensturz ist nötig. Dazu gehört die Überprüfung der aktuellen Ausgaben. Gleichzeitig werden auch die aktuellen Aufgaben überprüft. Der Fachkräftemangel nimmt zu und auch der öffentliche Dienst bleibt davon nicht verschont. Wir müssen also genau überprüfen, welche Aufgaben Priorität haben und wie wir das vorhandene Personal sinnvoll einsetzen. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie nötig. Wir benötigen also Verwaltungsvereinfachungen. So entstehen neue finanzpolitische Spielräume.

Die Personalkosten, insbesondere die Kosten durch die Versorgungsbezüge für pensionierte Beamte überfordern das Land absehbar. Ersichtlich wird dies aus der Differenz zwischen der Höhe der Versorgungsrücklage (ca. 5 Mrd. Euro) und den bestehenden Pensions- und Beihilfeansprüchen (ca. 100 Mrd. Euro). Der Landesrechnungshof spricht in diesem Zusammenhang von einer „Nachhaltigkeitslücke“, welche auch nach Ansicht der AfD Hessen mittelfristig geschlossen werden muss. Kurzfristig ist ein weiterer Personalaufwuchs unbedingt zu vermeiden. Das Land sollte sich mehr auf seine Kernaufgaben beschränken, so dass eine Verschlankung des Verwaltungsapparats möglich wird.

Weiterhin setzen wir uns auf Bundes- und Landesebene dafür ein, die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben zu beschränken, wie z. B. bei Bundeswehr, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird der größere Teil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Auch die Abgeordneten sollen zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wir Freie Demokraten treten für eine grundsätzliche Aufgabenkritik aller Landesaufgaben ein. Der wachsenden Zahl von Mitarbeitern werden wir nur begegnen können, wenn wir die Aufgaben reduzieren und mit der Aufgabenkritik einhergehend auch das dazugehörige Personal abbauen. Das ist eine dauernde und langfristige Aufgabe, die leider in den letzten 10 Jahren bei sprudelnden Einnahmen nicht geleistet wurde. Diesen grundsätzlichen Ansatz vorangestellt muss insbesondere auch in den Spitzen der Ministerien der erhebliche Aufwuchs gesenkt werden.

Der gewachsene Personalbestand ist aus dem laufenden Haushalt auch heute schon finanzierbar. Einerseits steigen die nominalen Einnahmen des Landes im Trend der Inflation an. Zum anderen wollen wir die Einnahmen des Landes verbessern. Neben steuerrechtlichen Änderungen (z.B. Einführung einer Vermögensteuer, Anpassung der Erbschaftsteuer für besonders große Unternehmenserbschaften) wollen wir auch den Steuervollzug verbessern. Das Land hat in den letzten Jahren zwar deutlich an Stellen in der Steuerverwaltung aufgebaut, allerdings waren Ende 2022 fast 60 Prozent der seit 2014 von der schwarz-grünen Landesregierung neu geschaffenen Stellen in diesem Bereich unbesetzt.

4. Zuschnitt der Landesregierung

Wollen Sie Veränderungen beim Zuschnitt der Ministerien und bei der Zahl der Minister und Staatssekretäre vornehmen?

Der Zuschnitt von Ministerien muss so ausgestaltet sein, dass die einzelnen Häuser möglichst effizient, schnell und bürgernah arbeiten können. Es ist unser Ziel, die Arbeitsweise immer weiter zu optimieren. Die Zahl der Ministerien folgt dabei dem Ziel einer effizienten und den Bürgern dienenden Verwaltung. Wir werden dabei auch weiterhin dem Prinzip folgen: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig.“

Grundsätzlich hat sich der Zuschnitt der Ressorts bewährt. Hessen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern kein übermäßig großes Kabinett. Daher sehen wir derzeit keinen Änderungsbedarf. Über mögliche Änderungen bei den Ressorts wird üblicherweise nach der Landtagswahl und nach möglichen Koalitionsverhandlungen entschieden.

Diese Entscheidungen sind immer Gegenstand von Koalitionsverhandlungen. Wir können uns jedoch vorstellen, dass wir ein Ministerium in Nordhessen ansiedeln. Dieses könnte zum Beispiel für den ländlichen Raum, Land- sowie Forstwirtschaft zuständig sein. Was die Zahl der Staatssekretäre angeht, so haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass nach dem Abgang von Staatssekretär Nimmermann nach Berlin, das Hessische Wirtschaftsministerium auch mit nur einem Staatssekretär zu führen war.

Die Entwicklung in den vergangenen Legislaturperioden, die Anzahl der Ministerien/Minister und Staatssekretäre insbesondere aus parteipolitischen Proporzgründen immer weiter auszudehnen, sehen wir äußerst kritisch. So ist in Hessen auffällig, dass es im Bereich der Staatskanzlei mit der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, der Digitalministerin und dem Chef der Staatskanzlei als Staatsminister gleich drei Ministerposten gibt bzw. geschaffen wurden, die auch auf Staatssekretärsebene wahrgenommen werden könnten. Hier besteht sicherlich Reformbedarf. Als besonders reformbedürftig bei den veränderten Führungsstrukturen in Hessen werten wir aber die überdimensionale Aufblähung der Ministerialbürokratie. Unter Schwarz-Grün sind allein in diesem Bereich 950 neue Stellen geschaffen worden. Hier muss dringend gegengesteuert werden.

Beabsichtigt ist, das Landwirtschaftsministerium von Naturschutz lösen. Alles Weitere ist eine Frage der Mehrheiten und der Zweckmäßigkeit für eine erfolgreiche Arbeit. Ob das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in seinem jetzigen Zuschnitt sinnvoll ist, kann auf jeden Fall hinterfragt werden.

Wenn es um die Zusammensetzung des Landtages geht, sind für uns eine paritätische Besetzung, ein Wahlrecht auch für Menschen, die ohne deutschen Pass in Hessen leben, und ein Wahlrecht ab 16 prioritär zu verfolgende Ziele. Die Größe des Parlaments ist hier nachrangig. Demokratie kostet nun mal auch Geld. Ähnlich verhält es sich mit den Ministerinnen und Ministern, bei deren Auswahl die notwendigen Kompetenzen im Vordergrund stehen müssen.

Wir halten die Reform auf Bundesebene für verfassungswidrig. Durch die Reform wird die Gleichgewichtung der Stimmen infrage gestellt, denn wenn jemand als unabhängiger Direktkandidat antritt, seinen Wahlkreis gewinnt, dann bekommt er einen Platz im Bundestag, wenn er aber für eine Partei antritt, die unter fünf Prozent bleibt, ist er nicht im Bundestag. Ein Unding. Deshalb würden wir eine Übertragung der Reform auf die Landesebene ablehnen.

5. Wahlrechtsreform

Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Änderung des Landtagswahlrechts einsetzen, das Überhang- und Ausgleichsmandate verhindert?

Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsänderung auf Bundesebene?

Wahlen sind Feiertage unserer Demokratie. Sie brauchen ein faires und nachvollziehbares Wahlrecht. Wir setzen uns für starke Wahlkreisabgeordnete ein, die mit der Bürgerstimme die Interessen ihrer örtlichen Wähler kraftvoll und unabhängig vertreten können. Wer die meisten Wahlkreisstimmen auf sich vereint, wird mit uns auch in Zukunft seine Heimat in Wiesbaden vertreten dürfen.

Der Ampel-Vorschlag für eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene verstößt gegen unsere Vorstellung von parlamentarischer Demokratie, weil direkt gewählten Bewerbern im Nachhinein das Mandat entzogen werden kann.

Das personalisierte Verhältniswahlsystem hat sich in Hessen bewährt. Die Repräsentanz der unterschiedlichen Regionen unseres Bundeslandes im Hessischen Landtag muss sichergestellt werden. Die Zahl der Ausgleichsmandate ist nicht in Stein gemeißelt, so hatten wir in der 16. und 17. Wahlperiode 110 Abgeordnete im Landtag, in der 18. Wahlperiode hatte der Landtag 118 Parlamentarier *innen und in der 19. Wahlperiode waren es wieder 110 Abgeordnete. Der demographische Wandel und der Trend zum Zuzug in die Großstädte und in den Ballungsraum führen schon jetzt zu einer Veränderung der Repräsentanz der ländlichen Räume im Landtag. Das personalisierte Verhältniswahlsystem verbindet die direkte Vertretung der Wahlkreise mit der Repräsentanz der politischen Parteien, die in den Landtag gewählt wurden. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema im Zusammenhang mit der Änderung des Bundestagswahlgesetzes befassen. Wir werden genau beobachten, welche Hinweise sich möglicherweise auch für das Wahlrecht in Hessen ergeben werden.

Wir streben derzeit keine Wahlrechtsreform auf Landesebene an. Wir werden uns aber in der nächsten Legislatur genau anschauen, ob wir wieder 27 Überhang- und Ausgleichsmandate bekommen haben oder zur gesetzlichen Größe des Landtags von 110 Abgeordneten zurückgekehrt sind und beraten, ob daraus neue Schlüsse zu ziehen sind. Das bisherige Bundestagswahlrecht führte durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu einem unkontrollierbaren Anwachsen des Bundestages. Ziel der Reform war es, das Entstehen von Überhang- und Ausgleichsmandanten auszuschließen. Hierzu wird der vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl konsequent weitergeführt. Diesen Ansatz erachten wir als richtig.

Bedingt durch den starken Anstieg der Gesamtmandate des Hessischen Landtags auf 137 in der laufenden Legislaturperiode hat die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag bereits im September 2020 einen Gesetzentwurf (DS 20/3729) eingebracht, die Anzahl der Abgeordneten auf die eigentliche Größe von 110 zu beschränken. Dieser hatte das o. a. Ziel Überhangs- und Ausgleichsmandate zu verhindern und wurde auch vom Bund der Steuerzahler Hessen begrüßt. Leider wurde dieser von allen anderen Fraktionen im Hessischen Landtag abgelehnt, ohne eine alternative Problemlösung zu verabschieden. Somit besteht das Problem ausufernder Gesamtmandate weiterhin - auch bei dieser Landtagswahl. Aber auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir im Hessischen Landtag das Ziel der Begrenzung der Zahl der Abgeordneten weiterverfolgen.

Bei der Wahlrechtsänderung auf Bundesebene handelt es sich im Grunde um einen von der AfD-Bundestagsfraktion abgekupferten Gesetzentwurf. Dieser sah aber eine Begrenzung des Bundestages auf eine Regelgröße von 598 Abgeordneten vor, während die aktuelle Regelung 630 Abgeordnete zulassen will. Natürlich begrüßen wir die Übernahme unseres Vorschlags des Wegfalls der Überhangs- und Ausgleichsmandate. Zu kritisieren ist aber insbesondere der späte Zeitpunkt der Umsetzung. Hätte man unsere Ideen bereits vor drei Jahren umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislaturperiode Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.

Wir wollen den Landtag „kleiner machen“, um seine Funktionsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern und den Steuerzahler nicht unnötig zu belasten. Daher setzen wir uns dafür ein, dass zukünftig das Wahlrecht dahingehend reformiert wird, dass die Zahl der Abgeordneten sicher auf 110 begrenzt wird. Daher soll es in Hessen zukünftig 45 Wahlkreise, mithin 45 Direktmandate geben sowie 65 Mandate über die Listen der Parteien. Die Zahl der Überhangmandate und die Wahrscheinlichkeit einer Vergrößerung des Landtags werden dadurch geringer.

Wenn es um die Zusammensetzung des Landtages geht, sind für uns eine paritätische Besetzung, ein Wahlrecht auch für Menschen, die ohne deutschen Pass in Hessen leben, und ein Wahlrecht ab 16 prioritär zu verfolgende Ziele. Die Größe des Parlaments ist hier nachrangig. Demokratie kostet nun mal auch Geld. Ähnlich verhält es sich mit den Ministerinnen und Ministern, bei deren Auswahl die notwendigen Kompetenzen im Vordergrund stehen müssen.

Wir halten die Reform auf Bundesebene für verfassungswidrig. Durch die Reform wird die Gleichgewichtung der Stimmen infrage gestellt, denn wenn jemand als unabhängiger Direktkandidat antritt, seinen Wahlkreis gewinnt, dann bekommt er einen Platz im Bundestag, wenn er aber für eine Partei antritt, die unter fünf Prozent bleibt, ist er nicht im Bundestag. Ein Unding. Deshalb würden wir eine Übertragung der Reform auf die Landesebene ablehnen.

6. Grunderwerbsteuer

Sehen Sie Änderungsbedarf bei der Grunderwerbsteuer?

Die eigenen vier Wände sind nicht nur ein Lebenstraum für viele Menschen und Familien, sondern oft auch die Grundlage der eigenen Altersvorsorge. Eigentum schafft Freiheit und Heimat. Die CDU will daher mehr Menschen beim Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie unterstützen. Den sich verschlechternden Rahmenbedingungen müssen wir mit mehr Freiheit begegnen. Wenn die Umstände den Traum vom Eigenheim erschweren, wollen wir ihn umso entschlossener ermöglichen. Wir wollen steigenden Preisen und Zinsen etwas entgegensetzen, die Eigentumsquote erhöhen und insbesondere junge Familien unterstützen.

Leider kann das Land nicht eigenständig Freibeträge zur Grunderwerbsteuer einführen – die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund und die Ampel-Regierung hat entgegen den eigenen Ankündigungen den Ländern bisher keine Spielräume geschaffen, sondern nur entsprechende Initiativen angekündigt oder grobe Leitsätze formuliert. Wir werden uns daher weiterhin auf Bundesebene für entsprechende Möglichkeiten einsetzen. Bis die Bundesregierung dies ermöglicht, schaffen wir das „Hessengeld“. Dabei wollen wir beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro pro Erwerbsperson plus 5.000 Euro für jedes Kind auszahlen.

Wir GRÜNE in Hessen wollen Freibeträge zur gezielten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger nutzen, wenn auf Bundesebene dafür die Voraussetzungen geschaffen werden und finanzielle Spielräume durch die Bekämpfung von Share Deals (Umgehung von Grunderwerbsteuerzahlungen bei großen Immobilientransaktionen) entstehen. Beispielsweise könnte ein Freibetrag beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gelten oder gestaffelte Steuersätze zur Unterstützung von Familien, die sich gezielt ein kleines Eigenheim anschaffen wollen. Auch für diejenigen, die sich verpflichten, ihre Wohnungen dauerhaft preisgebunden zu vermieten, sind Freibeträge denkbar.

Wir sehen Reformbedarf bei der Grunderwerbsteuer. Das Land Hessen hat zum 1. Januar 2013 die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5 Prozent und zum 01. August 2014 nochmals gegen die Stimmen der SPD um einen Prozentpunkt erhöht. Damit ging auch eine deutliche Steigerung der Erwerbsnebenkosten einher. Die Bundesregierung will den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer, zum Beispiel durch die Einführung eines Freibetrags ermöglichen. Wir streben daher eine Änderung bei der Grunderwerbsteuer für Erstkäuferinnen bzw. Erstkäufer einer privat genutzten Immobilie in der Form an, dass diesen die Grunderwerbsteuer komplett erlassen werden kann.

Die AfD sieht die Grunderwerbsteuer seit je her sehr kritisch. Lange bevor die Grunderwerbsteuer zum Wahlkampfthema wurde, hat die AfD-Landtagsfraktion im Juni 2022 einen Gesetzentwurf (DS 20/8601) eingebracht, der darauf abzielte den Steuersatz der Grunderwerbsteuer in einem ersten Schritt von 6 % auf 4 % abzusenken. Dass dies bereits im Jahr 2023 bei einem gleichzeitig ausgeglichenen Haushalt möglich gewesen wäre, haben wir in den darauffolgenden Haushaltsberatungen bewiesen.

Bislang können die Länder nur über die Höhe des Steuersatzes entscheiden. Zuletzt wurde eine mögliche Erweiterung der Länderautonomie diskutiert, leider ohne, dass bisher eine Umsetzung erfolgte. Sollte es zu einer Öffnung kommen, wäre uns die Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf selbstgenutzten Wohnraum wichtig, wie unser Wahlprogramm zeigt: „In einer modernen, dynamischen und gleichzeitig alternden Gesellschaft ist es nicht sinnvoll, Wohnungswechsel der Bevölkerung durch steuerliche Belastungen zu behindern. Insbesondere in Zeiten von Wohnungsknappheit benachteiligt die Grunderwerbsteuer Arbeitnehmer, die berufsbedingt den Wohnort wechseln. Die AfD fordert deshalb die Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf selbstgenutzten Wohnraum und wird sich auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen.“

Wir setzen uns für einen Freibetrag von mindestens 500.000 Euro beim Erwerb der ersten selbst genutzten Immobilie ein. Dieser Freibetrag senkt die finanzielle Belastung erheblich und ermöglicht vielen Menschen den Traum der eigenen vier Wände. Gleichzeitig leistet er einen Beitrag zur Bekämpfung des Wohnraummangels, da eine niedrigere Grunderwerbsteuer nachweislich zu vermehrtem Wohnungsbau durch die Privatwirtschaft führt. Die Einführung eines solchen Freibetrags ist für Hessen günstiger als die Finanzierung staatlichen Neubaus, da sich der privatwirtschaftliche Bau als wesentlich effizienter erwiesen hat. Darüber hinaus ist es mit unserem Verständnis von Eigentumsbildung unvereinbar, den Erwerb von Immobilien zu Lasten der Bürger zu erschweren, insbesondere wenn die Steuereinnahmen nicht maßgeblich für den Wohnungsbau genutzt werden.

Die Grunderwerbsteuer hat sich vor allem zu einer Steuer entwickelt, die Menschen belastet, die sich ein Eigenheim kaufen wollen. Gleichzeitig bestehen mit sogenannten Share Deals erhebliche Umgehungsmöglichkeiten für Anleger und Unternehmen. Einer Entlastung beim privaten Immobilienkauf, insbesondere dann, wenn es um selbst genutzte Immobilien geht, stehen wir offen gegenüber. Allerdings wollen wir diese Entlastungen entsprechend Gegenfinanzieren, indem wir die genannten Umgehungsmöglichkeiten beseitigen. Damit wollen wir die bestehende Schieflage bei der Grunderwerbsteuer korrigieren und dort für Entlastung sorgen, wo sie nötig ist: bei Familien und Menschen, die selbst eine Wohnung oder ein Haus für sich und ihre Angehörigen kaufen möchten.

7. Straßenausbaubeiträge

Wollen Sie Straßenausbaubeiträge durch eine gesetzliche Regelung abschaffen oder sollen die Kommunen diese Beiträge weiterhin erheben können?

Die Verantwortung bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen liegt bei den Kommunen. Ebenso wie der Bund für Bundesstraßen und das Land für Landesstraßen aufkommen müssen, obliegt es den Kommunen, den Unterhalt der kommunalen Straßen zu finanzieren. Diese klare Zuordnung der Zuständigkeiten hat sich bewährt und ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung, die für die CDU Hessen ein hohes Gut darstellt.

Die Kommunen haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welcher Form sie diesen Unterhalt gestalten. Bereits seit 2018 besteht so – neben flexiblen Möglichkeiten der Umlage und Stundungen sowie Streckungen von Zahlungen – die Möglichkeit, Straßenbeiträge vor Ort durch die kommunalen Entscheidungsträger abzuschaffen. Es obliegt jeder Kommune selbst, dies für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden. Bereits 180 Kommunen haben von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Wir stehen dabei für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen, die sie in die Lage freier und selbstverantwortlicher Entscheidungen versetzt. Wir wollen die Kommunen auch künftig finanziell auf hohem Niveau unterstützen und für eine gesicherte Finanzausstattung sorgen. So haben sich die Mittelzuweisungen an die Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich seit der Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge 2018 um fast zwei Milliarden Euro auf mittlerweile fast sieben Milliarden Euro erhöht.

Auf Grundlage dieser guten Finanzausstattung der Kommunen gilt die kommunale Selbstverwaltung – auch hinsichtlich der Erhebung oder Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Wir GRÜNE wollen den Kommunen von Seiten des Landes keine Vorgaben zur Erhebung von Straßenbeiträgen machen, weil die Sanierung der kommunalen Straßen eine originäre kommunale Aufgabe ist. Mit unserem Maßnahmenpaket haben wir es den Kommunen freigestellt, ob sie Straßenbeiträge erheben oder die Sanierung von kommunalen Straßen auf eine andere Weise finanzieren. Zudem werden die Möglichkeiten zur Ratenzahlung für Anliegerinnen und Anlieger deutlich verbessert und der Zinssatz gesenkt. Die Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge in den Kommunen wird mit Landesmitteln gefördert. Hinzu kommt noch, dass wir in der Dekade GRÜNER Regierungsverantwortung die Mittel im Landeshaushalt für den Kommunalen Finanzausgleich um rund 3,1 Milliarden Euro auf das Rekordvolumen von 6,9 Milliarden Euro erhöht haben. 2023 stehen den Kommunen damit 80 Prozent mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2013.

In der Debatte wird manchmal darauf verwiesen, „das Land“ solle doch die Kosten übernehmen. Damit verbunden ist oft der Eindruck, das Geld des Landes sei etwas Abstraktes, das einfach so da ist. Das ist aber natürlich nicht richtig. Auch die Steuereinnahmen des Landes werden von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht. Wer also sagt, „das Land“ solle für die kommunalen Straßen zahlen, sagt eigentlich: alle Bürgerinnen und Bürger Hessens sollen für die Straße in einer Kommune bezahlen. Wir haben Zweifel, ob dies eine sinnvolle Aufgabenteilung wäre.

Ziel der SPD ist es, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die Kommunen brauchen dafür einen finanziellen Ausgleich, den das Land tragen muss. Denn auch ohne die Erhebung von Beiträgen müssen die Kommunen den Erhalt und Ausbau der kommunalen Infrastruktur leisten können. Hier besteht erheblicher Investitionsbedarf. Wir wollen deshalb den Kommunen eine Investitionspauschale zur Verfügung stellen, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen ausgleichen soll. Hierzu haben wir in den letzten Jahren mehrfach Gesetzesentwürfe und Haushaltsanträge eingebracht, die sämtlich von CDU und Grüne abgelehnt wurden.

Die Erhebung der Straßenbaubeiträge weist Gerechtigkeitsdefizite auf. Die kommunalen Haushalte sind aber bereits weitgehend auf Kante genäht. Es bedarf daher einer gesetzlichen Regelung, die nicht nur die Abschaffung, sondern auch die Kompensation der Kommunen regelt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag hat bereits 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf (DS 20/1146) dazu eingebracht. Auch in unserem neuen Wahlprogramm haben wir die Problematik wieder aufgegriffen: „Die AfD Hessen setzt sich für eine komplette Abschaffung der Straßenbaubeiträge in allen hessischen Kommunen ein.“

In Bezug auf die Straßenausbaubeiträge sind wir Freie Demokraten der Auffassung, dass die Kommunen in der Lage sein müssen, ihren Aufgaben nachzukommen und über die entsprechende finanzielle Ausstattung zu verfügen. Da dies vor allem im ländlichen Raum nicht der Fall ist, gleichzeitig dort der Investitionsstau aber besonders groß ist, wollen wir eine bessere Ausstattung gerade der kreisangehörigen Kommunen und der Kommunen mit vielen Kilometern Straße in ihrer Baulast erreichen. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, dass sie sowohl die Straßen sanieren als auch die Beiträge abschaffen können. Die Bedarfe der Kommunen für die Instandhaltung und Sanierung ihrer kommunalen Straßen müssen im KFA entsprechend berücksichtigt werden. Wir wollen die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich entlasten. Mit diesem Vorgehen wahren wir die kommunale Selbstverwaltung und geben den Kommunen durch die Gewährung adäquater finanzieller Mittel die Möglichkeit, eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzunehmen. Wir wollen das Programm „laufende Zuweisungen für Straßen kommunaler Träger“ von jeweils 18 auf 78 Millionen Euro anheben. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung stehen und sich an der Anzahl der Straßenkilometer in Baulast der Kommune orientieren.

Auf Grund des intensiven Drucks aus der Bevölkerung haben im Mai 2018 CDU, Grüne und FDP im Landtag eine kleine Gesetzesnovelle vorgenommen, die es auch finanzschwachen Städten und Gemeinden grundsätzlich ermöglicht, die Straßenbeiträge abzuschaffen. Inzwischen erheben über 150 Kommunen keine Beiträge mehr. Vielerorts wird dies jedoch mit einer Erhöhung der Grundsteuer gegenfinanziert – die Zeche zahlen also weiterhin die Menschen vor Ort.

Wiederkehrende Straßenbeiträge führen zu neuer Dauerbelastung. Im Rahmen der Gesetzesnovelle haben CDU, Grüne und FDP zudem beschlossen, mit finanziellen Anreizen die Städte und Gemeinden dazu zu bewegen, so genannte wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Danach sollen alle Eigentümer in einer Gemeinde oder einem Stadtteil, auch wenn sie nicht in der sanierten Straße wohnen, zahlen. Das sind dann zwar kleinere Beträge, aber werden Jahr für Jahr Straßen grundsaniert, werden jedes Mal die Kosten auf alle umgelegt. Die Berichte aus den betroffenen Gemeinden zeigen, dass dies zu einem zusätzlichen Dauerbeitrag von mehreren Hundert Euro pro Grundstück führen kann. Auch entstehen durch Rechtsstreitigkeiten und einen hohen Verwaltungsaufwand zusätzliche Kosten für die Städte und Gemeinden. Folgerichtig ist die Zahl der Kommunen, die wiederkehrende Beiträge erhebt, trotz finanzieller Anreize des Landes kaum gestiegen.

Viele Bundesländer haben die Beiträge schon abgeschafft. In Baden-Württemberg wurden noch nie Straßenbeiträge erhoben. In vielen anderen Bundesländern – darunter Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wurden die Straßenbeiträge zwischenzeitlich wieder abgeschafft und durch Landesmittel ersetzt. DIE LINKE fordert die Abschaffung der Beiträge in Hessen. Bereits im Frühjahr 2018 hat unsere Landtagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Straßenbeiträge eingebracht. Darin forderten wir neben der kompletten Abschaffung der Beiträge auch einen Landesfonds von jährlich 50 Mio. Euro, um die Beitragsausfälle in den Kommunen zu erstatten und eine Gegenfinanzierung über die Grundsteuer unnötig zu machen. Leider wurde unser Gesetzentwurf jedoch von einer Mehrheit aus CDU, Grüne und FDP abgelehnt. Trotzdem halten wir an unserer Forderung fest und pflegen intensiven Kontakt mit den Bürgerinitiativen vor Ort. Im Landtag machen wir bei den jährlichen Haushaltsberatungen und durch Kleine Anfragen an die Landesregierung politisch Druck.

8. Hessentag

Sehen Sie Reformbedarf beim Hessentag?

Der Hessentag ist kein gewöhnliches Fest, sondern wird getragen von zahllosen Organisationen und Gruppen aus dem ganzen Land. Das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft. Auch mehr als 60 Jahre nach seiner Erfindung hat der Hessentag noch eine enorme integrative Kraft. Er ist nicht nur ein Gewinn für die vielen Besucherinnen und Besucher, sondern auch für die teilnehmenden Organisationen, Gewerbetreibende, Hoteliers oder Gastronomen.

Für die ausrichtenden Kommunen bringt das Landesfest einen erheblichen Imagegewinn mit sich, da diese sich einer ganz breiten Öffentlichkeit über viele Tage darstellen können. Das Interesse an der Ausrichtung des Hessentags in der derzeitigen Art und Weise ist ungebrochen. Bis zum Jahr 2026 stehen die Ausrichterstädte Fritzlar, Bad Vilbel und Fulda fest. Und auch für die Jahre danach gibt es zahlreiche Bewerber.

Das Gesamtkonzept hat sich aus unserer Sicht mehr als bewährt. Der Hessentag wird gemäß den Vorstellungen und Schwerpunkten der ausrichtenden Kommune individuell immer unterschiedlich gestaltet sein. Drastische Einschnitte wie eine deutliche zeitliche Verkürzung des Hessentags oder eine Abschaffung der Jährlichkeit halten wir nicht für angezeigt.

Der Hessentag ist zunächst einmal ein Fest der Begegnungen der Hessinnen und Hessen und eine Wertschätzung des Ehrenamts. Die Landesregierung, die Fraktionen, die Verwaltung, der Petitionsausschuss sowie Vereine, Verbände und Unternehmen haben die Möglichkeit ihre Arbeit zu präsentieren. Viele Hunderttausend Menschen besuchen den Hessentag, nehmen an Veranstaltungen teil oder informieren sich über aktuelle Entwicklungen. Das ist sehr positiv. Selbstverständlich wird nach jedem Hessentag überlegt, was besser oder anders gemacht werden kann. In den vergangenen Jahren wurden sowohl Veränderungen bei den bereit gestellten Mitteln als auch beim Zuschussbedarf vorgenommen. Natürlich muss auch immer über das Konzept oder die Dauer des Hessentags nachgedacht werden.

Wir sehen keinen Reformbedarf beim Hessentag. Der Hessentag ist das älteste und nach wie vor das größte Landesfest in Deutschland. Er wurde im Jahr 1961 vom damaligen Ministerpräsidenten Georg- August Zinn geschaffen mit dem Ziel, Alteingesessene und Zugewanderte zusammenzubringen und den zahlreichen Flüchtlingen und Vertriebenen, die seit dem Kriegsende 1945 nach Hessen gekommen waren, ein neues Heimatgefühl zu geben. Dieses Ziel, mit einem fröhlichen Fest den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, Menschen zu integrieren und die gemeinsame Heimat Hessen erlebbar zu machen, ist aktueller denn je. Die Investitionszuschüsse und Defizitausgleiche des Landes für den Hessentag sind seit Jahren gedeckelt.

Grundsätzlich begrüßt die AfD Hessen die Durchführung eines Hessentages und der damit einhergehenden Ziele. Andere Festivitäten, wie das Hessenfest in der Landesvertretung oder der Empfang auf der Berlinale (beides in Berlin), an der die hessische Normalbevölkerung nicht teilnehmen kann, sehen wir durchaus kritischer. Diese sollten grundsätzlich überdacht werden. Die Kritik Seitens des Bundes der Steuerzahler Hessen am Hessentag haben wir verfolgt und halten einige Punkte davon für durchaus berechtigt. Die Gesamtkosten in Höhe von 20 Mio. Euro müssen auf den Prüfstand. Großkonzerte und andere größere kommerzielle Veranstaltungen sollten im Rahmen des Hessentags nur stattfinden, insofern diese sich selbst tragen. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum einige Projekte durch Hessentagszuschüsse saniert werden, die überhaupt nichts mit dem eigentlichen Fest zu tun haben; seien dies Sanierungen von Rathäusern, Dorfgemeinschaftshäusern oder wie in Kassel die Umgestaltungen im Nachhinein. Auch in einem Budgetdeckel für alle Festivitäten des Landes, sehen wir einen verfolgenswerten Ansatz. Dafür müssten aber auch die Kosten für alle entsprechenden Maßnahmen erfasst werden. Dies könnte im Rahmen der Weiterentwicklung der Doppik erfolgen.

Die Freien Demokraten treten seit langem dafür ein, dass der Hessentag nur noch jedes zweite Jahr und in einem kürzeren Zeitraum stattfinden soll. An dieser Position hat sich nichts verändert.

Es ist durchaus richtig, Geld für Kulturveranstaltungen und interkulturellen Austausch auf dem Hessentag auszugeben. Leider dient das Volksfest mittlerweile jedoch vorwiegend als Werbeveranstaltung für große Unternehmen und die Bundeswehr und wird von teuren, mäßig besuchten Konzerten umrahmt. Zudem wird der Hessentag mit Steuergeldern subventioniert. Dementsprechend sind die Kosten ein wichtiges Problem, jedoch nicht das schwerwiegendste.

Auch die oft angeführten Investitionen in den Städten, in denen der Hessentag stattfinde, sind kein Argument für eine ausufernde, auf Kommerz setzende Veranstaltung. Die notwendigen Investitionen müssen den Kommunen auch ohne die Austragung eines Hessentages möglich sein.

Das Konzept des Hessentages gehört auf den Prüfstand. Ein Volksfest, das zu einem erheblichen Teil aus einer militärischen Leistungsschau besteht, sendet weder Impulse für ein solidarisches Zusammenleben aus, noch wird damit die viel beschworene "Willkommenskultur" gelebt.

9. Grundsteuer

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Grundsteuer – insbesondere im Zuge der Reform zum Jahr 2025 – überbordend belastet werden?

Die von der hessischen Landesregierung erarbeitete Variante der Grundsteuerreform setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einfach, praktikabel und gerecht um. Es ist unser Ziel, diese große Reform aufkommensneutral umzusetzen. Die Neuordnung der Grundsteuer ist verfassungsrechtlich hinsichtlich der Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes erforderlich – sie darf nicht für eine zusätzliche Belastung der Bürger missbraucht werden.

Dafür ist es notwendig, dass die Kommunen bei der konkreten Ausgestaltung der Hebesätze, die im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in den Händen der Gemeinden liegt, verantwortungsvoll vorgehen.

Das Land wird dabei für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen, damit die Bürger bei ihren kommunalen Entscheidungsträgern auf eine aufkommensneutrale Umsetzung ohne Zusatzbelastungen drängen können. Dafür werden wir durch das Land für jede Kommune einen Musterhebesatz berechnen, der als Orientierung für eine aufkommensneutrale Umsetzung dient.

Wir haben die Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt: Ab 2025 wird die Grundsteuer in Hessen daher gerechter, einfacher und für alle verständlich erhoben. Dem Hessen-Modell wird das Flächen-Faktor-Verfahren als Grundlage für die neuen Bemessungswerte dienen. In die Berechnung sollen nach der Grundsteuerreform die Grundstücksgröße und die Nutzungsart, aber darüber hinaus auch die Lage der Immobilie einfließen – denn es macht einen Unterschied für die Nutzung der kommunalen Angebote, ob sich ein Grundstück beispielsweise in direkter Innenstadtlage oder am Stadtrand befindet. Künftig wird die Steuerhöhe daher von Größe, Lage und Nutzung der Immobilie bestimmt – dass macht das Modell im Gegensatz zum bisherigen Modell besonders gerecht und gleichzeitig nachvollziehbar.

Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht der Kommune zu, in deren Gebiet das besteuerte Grundstück liegt. Die Kommunen haben auch das alleinige Recht, über die Hebesätze zu entscheiden – nicht das Land. Gleichwohl hat die Landesregierung angekündigt, den Kommunen die aufkommensneutralen Hebesätze, (aufkommensneutral auf Ebene der einzelnen Kommune), im kommenden Jahr mitzuteilen. Die Hebesatzfestung erfolgt in alleiniger Verantwortung der Kommunen.

Wir halten den Weg für ein eigenes hessisches Grundsteuergesetz, den die schwarzgrüne Landesregierung gewählt hat, für falsch. Das Bundesmodell haben wir für gerechter gehalten. Zudem beinhaltet das hessische Grundsteuergesetz Fehler, weil zum Beispiel nicht geregelt ist, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen installiert wurde, weiterhin der Grundsteuer A unterliegen und nicht der teureren Grundsteuer B. Wir werden genau darauf achten, dass die Landesregierung wie versprochen die Hebesätze kommunenscharf veröffentlicht, die für eine Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer nötig sind. Aber selbst wenn die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen diese Hebesätze eins zu eins in ihre neuen Satzungen übernehmen, wird es auch innerhalb der Kommunen Gewinner und Verlierer der neuen Grundsteuer geben.

Während die Landesregierung bei der Vorlage des Hessischen Grundsteuergesetzes noch darauf hingewiesen hat, dass die Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ein zentrales politisches Ziel sei, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom Juni 2023 (DS 20/10870), dass faktisch alle wesentlichen Faktoren wie aktuelle Hebesatzänderungen oder die neue Grundsteuer C bei den geplanten „aufkommensneutralen“ Hebesatzvorschlägen der Landesregierung ignoriert werden sollen. So will diese lediglich im Juli 2024 eine Umrechnung der Hebesätze für die aktuellen Volumina der Steuermessbeträge für die Grundsteuer A und B vorlegen. Dabei sollen weder die Entwicklungen der Grundsteuerhebesätze und -aufkommen der letzten Jahre noch die geplanten Veränderungen berücksichtigt werden. Nicht einmal die zusätzlich eingeführte Grundsteuer C soll für die Aufkommensneutralität eine Rolle spielen, sondern wird offensichtlich lediglich als zusätzliches Steuereinkommen betrachtet. Auch sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen, wenn die Kommunen die Reform zur merklichen Einnahmegewinnen nutzen. Somit ist damit zu rechnen, dass es nach der Reform nicht nur eine Vielzahl von Verlierern durch die reformbedingte Umverteilung innerhalb des Systems geben wird, sondern auch die Steuerzahler in Gänze mehr zur Kasse gebeten werden.

Deshalb setzt sich die AfD Hessen dafür ein, dass bei den aufkommensneutralen Umrechnungen für die Grundsteuer A und B die Vorgaben des Grundsteuer-Reformgesetzes eingehalten werden sollen, welches sich auf die Basis des Grundsteueraufkommens von 2022 bezieht. Weiterhin treten wir dafür ein, die neu eingeführte Grundsteuer C gar nicht erst zu erheben sowie die Grundsteuerhebesätze in Hessen zu deckeln. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag hat dazu auch einen entsprechenden Antrag (DS 20/6447) eingereicht.

Hessens Gemeinden liegen bei den Grundsteuerhebesätzen im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch. Das macht Hessen als Wohnort unattraktiver. Wir fordern daher eine Festsetzung einer Höchstgrenze für die Realsteuerhebesätze. Dies wäre gleichzeitig auch eine Deckelung von Nebenkosten für Mieter in Hessen. Die Höhe einer solchen Maximalgrenze für die Grundsteuer soll gutachterlich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Wir lehnen die Einführung einer landesweiten Grundsteuer C weiterhin ab. Die Grundsteuer C hat sich in der Vergangenheit als Förderprojekt für Grundstücksspekulation und gegen privaten Wohnungsbau erwiesen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wollen wir es den Gemeinden selbst überlassen, diese Form der Flächenbesteuerung einzuführen. Als Voraussetzung sehen wir die Reduzierung der Belastung durch die Grundsteuer B im selben Umfang wie die prognostizierten Einnahmen durch die Umsetzung der Grundsteuer C.

DIE LINKE hält das Hessische Grundsteuermodell nicht für optimal. Hessen setzt bei der Grundsteuerbemessung sehr stark auf einen Ansatz, der vor allem Flächengrößen besteuert. Wir setzen uns dafür ein, sehr viel stärker der Wert von Immobilien als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Damit würden teure Immobilien sehr viel stärker besteuert.

Im bestehenden Modell sehen wir auch das Risiko, dass die Grundsteuer mit der Reform für viele Menschen erheblich steigt. Wir wollen daher die Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) so ausstatten, dass eine kalte Grundsteuererhöhung nicht der einzige Weg ist um ihre Ausgaben zu finanzieren. Dabei steht das Land in der Verantwortung, die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird eine Neuregelung des KFA der nächsten Legislaturperiode notwendig, in der auch dafür gesorgt werden muss, dass die Grundsteuerreform nicht zu einer Ausweitung der Grundsteuerzahlungen führt. Die Reform muss aufkommensneutral sein, so wurde es politisch immer wieder versprochen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Versprechen eingehalten wird.

10. Kassel Airport

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Wirtschaftlichkeit des Flughafens Kassel Airport verbessern?

Wir bekennen uns zum Kassel Airport, der insbesondere hinsichtlich der Ansiedlung von neuen Unternehmen volkswirtschaftlich schon jetzt eine Erfolgsgeschichte darstellt. Wo seitens der Politik möglich, wollen wir auch dazu beitragen, dass die Fluggastzahlen in den kommenden Jahren eine positive Entwicklung nehmen.

Wir GRÜNE haben den Bedarf für einen Regionalflughafen in Nordhessen immer kritisch und den Flughafen als Fehlinvestition gesehen. Dennoch ist der Flughafen nun da und wir müssen mit der Situation umgehen.

Wir werden auch in Zukunft die Geschäftsentwicklung des Flughafens im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin kritisch begleiten mit der Zielsetzung, öffentliche Subventionen abzubauen. Insbesondere wollen wir Nutzen und Kosten in Einklang bringen sowie eine Abstufung des Regionalflughafens zum Verkehrslandeplatz in Betracht ziehen.

Der Kassel Airport bietet schon jetzt für die Region nicht nur die Möglichkeit wohnortnaher Urlaubsflüge, sondern zudem auch Arbeitsplätze, Infrastruktur und Perspektiven für den Luftverkehr. Wer beim Kassel Airport nur auf Flugbewegungen und Passagierzahlen schaut, wird dem Flughafen und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht gerecht. Er ist eine wichtige Infrastruktureinrichtung für die Region Nordhessen, die wir weiter stärken wollen. Unser Ziel dabei ist, durch die Ansiedelung flugbetriebsaffiner Betriebe und Dienstleistungen am Gewerbepark Kassel Airport den Standort zukunftssicher zu machen. Wir sind uns sicher, dass der Kassel Airport viel Entwicklungspotential bietet.

Eine Rückstufung des Kassel Airports zum Verkehrslandeplatz könnte erheblich zur Wirtschaftlichkeit beitragen, ohne dass hierdurch der Flugbetrieb maßgeblich beeinträchtigt würde. So erklärte die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion (DS 20/6610) in Bezug auf die Frage, welches zusätzliche Passagier- und Frachtaufkommen durch den Betrieb als Flughafen ermöglicht wurde, dass es „nicht auszuschließen ist, dass alle Flüge seit 2013 grundsätzlich auch an einem Verkehrslandeplatz hätten durchgeführt werden können.“ Damit könnten in einem ersten Schritt zumindest die Kosten für die jährlichen hoheitlichen Aufgaben in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro entfallen. Einen entsprechenden Antrag zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Kassel Airport hat die AfD-Fraktion im März letzten Jahres in den Hessischen Landtag eingebracht (DS 20/8046).

Wenn man den Flughafen Kassel Airport stärken will, dann ist das A und O eine bessere Verkehrsanbindung. Wichtige Infrastrukturprojekte für Nordhessen sind gerade im Bau – mit dem Lückenschluss der A49 und der A44 zwischen Kassel und Eisenach. Beide Projekte werden Impulse bringen für die Region und damit auch für den Flughafen. Eine Nordspange, die den Flughafen mit einer leistungsfähigen Bundesstraße an die A44 anbindet - das wäre nach wie vor das richtige Signal. Die Wirtschaft in Nordhessen muss stärker eingebunden werden, da dort noch viele Potenziale die gehoben werden können. Vor allem im Bereich der Luftfahrzeugtechnik. Firmen wie ZF Luftfahrt oder Airbus Helicopters siedeln sich eben nicht in unzureichend ausgebauten Gebieten an. Sondern die haben sich in Calden angesiedelt, wegen des Flughafens. Und von diesen Unternehmen der Luftfahrzeugtechnik brauchen wir mehr. Im Ergebnis wird dies insgesamt zu einer höheren Auslastung des Flughafens und damit zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führen.

Der Kassel Airport ist nicht wirtschaftlich als Flughafen zu betreiben. Es gibt keinen Bedarf dafür in der Region, er ist auch verkehrspolitisch und ökologisch aus der Zeit gefallen.

Wir wollen die Betriebskosten des Kassel Airport durch eine Herabstufung zum Verkehrslandeplatz reduzieren. Damit würde er seiner strukturpolitischen Bedeutung auch für Unternehmen im Umfeld weiter gerecht. Praktisch alle Verkehre, die jetzt dort gebraucht werden, könnten weiter stattfinden. Gleichzeitig müssten viele Einrichtungen, die jetzt Kosten verursachen, allein um einen hoch subventionierten extrem dünnen Ferienfliegerbetrieb aufrecht zu halten, nicht mehr vorgehalten werden.