Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Taunus-Kreis zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 keine Veränderungen gab. Hintergrund dürfte sein, dass zehn der zwölf Main-Taunus-Kommunen für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Und dabei kann Eppstein auch in diesem Jahr das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.
Mit den diesjährigen Belastungssteigerungen dürfte noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein: So haben vier Kommunen angegeben, dass sie im Zuge der Grundsteuerreform, die ab 2025 greift, keine aufkommensneutrale Umstellung planen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich also auf eine steigende Belastung einstellen. „Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt steigende Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:
„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.
Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Der Hebesatz wurde 2024 in fünf Kommunen angehoben, die stärksten Erhöhungen gab es in Liederbach (+100 Prozentpunkte), Kelkheim und Eppstein (jeweils +50). Damit liegt Eppstein mit 680 Punkten jetzt an der unrühmlichen Spitze im Main-Taunus-Kreis. Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin mit 140 Prozent in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg auf 502 Prozent (+23). Dieser Wert liegt knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.