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Sechs Landtagsvizepräsidenten sind zu viel!

BdSt Hessen fordert Beschränkung auf zwei Stellvertreterposten/ Andere Landtage sind positive Beispiele für Bescheidenheit

Der BdSt Hessen erneuerte kurz vor der Konstituierung des 20. Hessischen Landtags seine Forderung an die Fraktionen, bei der Zahl der Stellvertreter des Parlamentspräsidenten ein Zeichen für Bescheidenheit und Sparsamkeit zu setzen. Auf die erneute Aufstockung der Vizepräsidentenposten von bisher fünf auf dann sechs hätte man besser verzichtet. „Schon in der abgelaufenen Legislaturperiode hatte Hessens Parlament eine der größten Stellvertreterriegen, mit sechs Posten ist es künftig sogar die größte aller Landtage. Angesichts der immensen Zusatzkosten des neuen XXL-Landtags hätte man wenigstens bei den Vizepräsidenten Sparsignale setzen und ihre Zahl auf zwei reduzieren sollen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Ein Blick in die Parlamente anderer Bundesländer zeige, dass eine Volksvertretung selbst bei einer größeren Anzahl an Fraktionen auch mit wenigen Vizepräsidenten problemlos funktions- und arbeitsfähig sei. So leisten sich Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils nur zwei Stellvertreterposten neben dem Präsidentenamt; Baden-Württemberg und Brandenburg kommen sogar nur mit jeweils einer Vizepräsidentin bzw. einem Vizepräsidenten aus. Der BdSt Hessen fordert den neuen Hessischen Landtag auf, sich an diesen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen. Das könnte auch ein wertvoller Beitrag gegen die grassierende Politikerverdrossenheit sein.

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