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Erfolge

Der BdSt Hessen kämpft für die Rechte der Steuerzahler. Immer wieder heißt es: "Ihr könnt ja doch nichts bewirken!". Dass das nicht stimmt, zeigen die kleinen und großen Erfolge der letzten Jahre.

Im Interesse der Steuerzahler nimmt der BdSt Einfluss auf Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Viel hat der Verband schon erreicht. Drei Beispiele aus dem Steuerrecht:

  • Abschaffung der Vermögensteuer
  • Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer
  • Abschaffung vieler kommunaler Bagatellsteuern

Aber auch bei der Kontrolle von Politik und Verwaltung gab es Erfolge zu verzeichnen. Einige Beispiele:

  • Verhinderung überzogener Minister- und Abgeordnetenversorgung
  • weniger politische Beamte
  • Verankerung von Schuldenbremsen im Grundgesetz und in der hessischen Landesverfassung

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2023

Das Schwarzbuch wirkt! Nachdem der Bund der Steuerzahler den Hessentag und dessen ausufernde Kosten auch im Schwarzbuch 2023/24 kritisiert hatte, flammte die Diskussion um Zukunft und Ausgestaltung des XXL-Landesfests wieder auf. Die Landesregierung sah sich unter ständigem Rechtfertigungsdruck, hielt aber zunächst unbeirrt am bisherigen Konzept fest. Fritzlar, wo der nächste Hessentag stattfinden wird, zog die Konsequenzen. Im Alleingang verkündete die nordhessische Kleinstadt, dass es 2024 erstmals nach langer Zeit keine Arena für Großveranstaltungen geben wird. Als Grund gab sie die hohen Kosten an.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sind der Verzicht auf die Arena und größere Konzerte ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Entwicklungen in Fritzlar wie auch schon 2023 in Pfungstadt bestätigen die BdSt-Kritik, dass das überdimensionierte Hessentags-Konzept einfach nicht mehr in die Zeit passt. Die Kosten im gesamten Veranstaltungsbereich sind explodiert, da können es sich viele Kommunen nicht mehr leisten, zehn Tage mit vielen kleinen und teilweise auch sehr großen Veranstaltungen zu feiern. Zudem war doch oft sehr fraglich, was Konzerte nationaler oder internationaler Stars ohne Bezug zur Region mit der Stärkung der hessischen Identität zu tun haben sollen.

Dass Fritzlar notgedrungen voranging und einen Kostentreiber im Alleingang strich, ist ein unmissverständliches Signal: Es ist jetzt wirklich Zeit, das Konzept des Hessentags auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Dabei helfen jedoch keine kosmetischen Anpassungen oder Verweise auf mögliche Prioritätensetzungen der Ausrichter-Kommunen. Der Hessentag hat strukturelle Probleme, die nur die Landesregierung ändern kann: Länge bzw. Turnus und vorgegebene Module, also die Rahmenbedingungen, die die Ausrichter-Kommunen ausfüllen müssen. Reformen dürften nicht von heute auf morgen umsetzbar sein, zumal die Hessentage bis 2026 bereits vergeben sind. Doch es besteht Hoffnung, dass die neue schwarz-rote Koalition in Wiesbaden in neuer personeller Zusammensetzung die Zeichen der Zeit erkennt und umsteuert. Wie bisher die Augen vor der veränderten Realität zu verschließen, geht nicht mehr lange gut.

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2022

Im Schwarzbuch 2020/21 bemängelte der BdSt, dass die Stadt Runkel viel Geld für ein mögliches Gewerbegebiet bezahlt hat, ohne dass sich dort seit 2001 auch nur ein einziges Unternehmen angesiedelt hat. Allein für die Zinsen fiel zusammengerechnet ein höherer sechsstelliger Euro-Betrag an, die erhofften Gewerbesteuereinnahmen blieben hingegen aus. Nach über 20 Jahren klappte es Anfang 2022 dann endlich mit einem Verkauf: Laut Medienberichten erwarb ein Frankfurter Immobilienunternehmen knapp die Hälfte des Areals. Dazu hat wohl auch das Schwarzbuch und die damit verbundene Aufmerksamkeit für den Fall beigetragen.

Anfang 2022 wollte die Stadt Hanau durch die Übernahme eines Spielwarengeschäfts das Aus des Traditionsgeschäfts verhindern und die Innenstadt stärken. Beim Bund der Steuerzahler Hessen schrillten die Alarmglocken! Denn das hätte bedeutet, dass Hanau mit Steuergeld in den Markt eingreift und privaten Akteuren Konkurrenz macht. Daher meldete sich der Verein kritisch zu Wort. Im Mai dann die plötzliche Wende: Der Hanauer Oberbürgermeister verkündete, dass für das Spielwarengeschäft schneller als gedacht ein privatwirtschaftlicher Betreiber gefunden werden konnte. Offensichtlich haben die BdSt-Kritik und die öffentliche Debatte die Suche also beschleunigt.

Der Rheingau-Taunus-Kreis kaufte im Juni 2021 für mehr als 900.000 Euro Laptops und iPads. Wegen eines von den Schulen zu groß bemessenen Puffers blieben über 300 Geräte ein halbes Jahr ungenutzt in den Schränken liegen. Der Bund der Steuerzahler Hessen hakte daraufhin beim Kreis nach – mit Erfolg: Der Kreis rief die Schulen dazu auf, die Geräte endlich abzurufen, was daraufhin auch sukzessive passierte. Bis nach den Sommerferien sollen alle Geräte genutzt werden.

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2021

Nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2021 hatte der BdSt Hessen die Parteien in der Gemeinde Hohenstein (Rheingau-Taunus-Kreis) aufgefordert, die Pläne zur Installation eines hauptamtlichen Beigeordneten nicht weiter zu verfolgen. Diese Kritik zeigte Wirkung: Nachdem auch die Kommunalaufsicht intervenierte, zogen die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag auf Änderung der Hauptsatzung zurück. Ein Erfolg für die Steuerzahler, doch das Land muss die Zahl hauptamtlicher Beigeordneter endlich grundsätzlich regeln, z.B. mit gestaffelten Obergrenzen je nach Einwohnerzahl. Dann kommt man vor Ort erst gar nicht auf solch unangemessene Ideen auf Kosten der Steuerzahler!

Die Justiz hat die Ansicht des Steuerzahlerbunds zum Corona-Sondervermögen der Hessischen Landesregierung bestätigt: Im Herbst 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof den vom BdSt Hessen heftig kritisierten Schattenhaushalt für verfassungswidrig. Dass die pandemiebedingten Mehrausgaben und Steuerausfälle nun – wie von uns gefordert – über normale Haushalte finanziert werden müssen, ist transparenter und wird dazu führen, dass Maßnahmen  genauer hinterfragt werden können. Auch vom Bund der Steuerzahler! Mehr zum Thema

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2020

Im Schwarzbuch 2019/20 kritisierte der BdSt die strengen Statuten der DFL hinsichtlich einer Mindest-Zuschauerkapazität von 15.000 Plätzen und forderte dauerhafte Ausnahmeregelungen für kleinere Vereine. Mit Erfolg: Ende März 2020 beschloss die DFL-Mitgliederversammlung mit 33 Ja-Stimmen (eine Enthaltung, zwei Nein-Stimmen) eine Änderung der Lizenzierungsordnung, wonach 15.000 Plätze für Zweitliga-Stadien kein absolutes Muss mehr sind. So heißt es dort nun: „Clubs der 2. Bundesliga, deren offizielle Zuschauerzahlen in den letzten zehn Spielzeiten jeweils unter einem Schnitt von 7.500 lagen, dürfen ihre Heimspiele mit einem reduzierten Fassungsvermögen von 12.500 Zuschauern austragen, wenn ihr Stadion für Fußballspiele vor mindestens 15.000 Zuschauern zugelassen ist und ein Fassungsvermögen von 15.000 Zuschauern ohne bauliche Veränderung des Stadionkörpers erreicht werden kann (beispielsweise durch Änderung der Stehplatz-/Sitzplatzkonfiguration)“. In der bisherigen Zweitligasaison kommt der SV Wehen Wiesbaden (SVWW) im Schnitt gerade einmal auf knapp 5.300 Zuschauer, was für den BdSt noch einmal unterstreicht, wie sinnlos die bisherige Anforderung war.

Weil die Baumaßnahmen in der Wiesbadener Brita-Arena aber bereits in vollem Gange sind, hat die Änderung des Ligaverbands für die hessischen Steuerzahler keine unmittelbaren Auswirkungen mehr. Die 3,5 Mio. Euro Landeszuschuss sind geflossen, denn der SVWW darf auf den Ausbau des Stadions auch jetzt nicht ganz verzichten, obwohl dieser mit Blick auf den Zuschauerzuspruch ja eigentlich nicht notwendig war. Zumal ein Baustopp in einer fortgeschrittenen Phase natürlich auch nicht sinnvoll gewesen wäre. Immerhin kann der Club nun die in Wiesbaden besser verkaufbaren Sitz- statt Stehplätze installieren, sich so vorerst auf 12.500 Plätze beschränken und muss keine Sanktionen des Ligaverbands mehr fürchten.

Unter dem Strich ist das Umdenken der DFL dennoch eine gute Nachricht für viele kleine Fußball-Clubs und auch die Steuerzahler, die für die Umsetzung von Stadionbauprojekten ja leider nur allzuoft herangezogen werden. Der mächtige Ligaverband hat sich angesichts der Kritik wenigstens etwas bewegt und Ausnahmen zugelassen.

In Lorch am Rhein konnte im Frühsommer 2020 der höchste Hebesatz für die Grundsteuer B in ganz Hessen verhindert werden. Der Haushaltsentwurf des Magistrats sah eine Erhöhung auf 1.285 Punkte vor, die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag jedoch nicht. Der Haushalt wurde vor allem durch Mittel aus der Hessenkasse und einer Rücklage ausgeglichen. Der gemeinsame Kampf des BdSt Hessen mit den Lorcher Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern hat sich also gelohnt. Mitarbeiter des Verbands standen in ständigem Kontakt mit Politik und Zivilgesellschaft in Lorch, waren mehrfach vor Ort, schalteten sich öffentlichkeitswirksam in die Debatte ein und konnten die Verantwortlichen letztlich überzeugen. In Lorch müssen nun alle Ausgaben auf den Prüfstand. Dabei gilt es herauszufinden, welche Aufgaben die Stadt mit anderen Kommunen gemeinsam besser und wirtschaftlicher erledigen kann – bis hin zu einer möglichen Gemeindefusion. Der BdSt Hessen wird diesen Weg weiter begleiten, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht am Ende doch noch für mangelnden Konsolidierungswillen bezahlen müssen.

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2019

Dass sich Verschwendung durch die Arbeit am Schwarzbuch manchmal schon im Vorhinein verhindern lässt, zeigt ein Fall aus Hanau. Die Stadt wollte in einer Tempo-20-Zone Auto-Poser und -Raser mit einer elektrisch absenkbaren Stahlplatte zu langsamerem Fahren animieren. Hanau war der Versuch einiges wert: Die Kosten für ein solches System liegen bei 47.000 Euro, deutlich mehr als klassische Bodenschwellen. Der BdSt hakte bei der Stadt mit einem Fragenkatalog nach und trug dadurch offensichtlich zum Umdenken bei: Im September 2019 gab Hanau bekannt, dass auf das künstliche Schlagloch nun doch verzichtet werden soll. Stattdessen soll ein Abschnitt der Straße zur Fußgängerzone umgewidmet werden.

 

Hessen hatte 2018 auch den defizitären Kommunen freigestellt, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben. Der hessische Steuerzahlerbund hatte sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Gesprächen und Anhörungen auf diese Lösung hingewirkt, mit der die betroffenen Städte und Gemeinden endlich nicht mehr zur Erhebung verpflichtet waren. Im Laufe des Jahres 2019 zeigte sich dann, dass immer mehr Kommunen von dieser neuen Freiheit Gebrauch machen. 93 von 423 Städte und Gemeinden verzichten inzwischen auf die umstrittenen „Strabs“. Der BdSt Hessen beurteilt Straßenausbaubeiträge als ungerecht, da sie Grundstückseigentümer einseitig belasten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Zudem entscheidet oft der Zufall, ob der Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen muss. Um diese Zumutungen komplett zu beenden, muss der Landtag noch einmal nachsteuern und die Beiträge bei vollständiger Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle komplett streichen.

 

Im Schwarzbuch 2016 kritisierte der BdSt Hessen, dass der Hessische Ministerpräsident Ende 2015 wieder einmal einen ausgewählten Kreis von 120 Personen zu einer Gesellschaftsjagd mit anschließendem Festessen in einem Fünf-Sterne-Hotel geladen hatte. Die Kosten für den Steuerzahler betrugen damals rund 16.000 Euro. Hinzu kamen Aufwendungen für einen wegen Protesten aus der Bevölkerung notwendigen Polizeieinsatz. Der hessische Steuerzahlerbund forderte damals, solch unzeitgemäße und teure Jagdveranstaltungen ersatzlos zu streichen. Tatsächlich verzichtete das Land in der Folge auf derlei Events. Auf eine Anfrage im Herbst 2019 hin, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher, dass „nach der Gesellschaftsjagd im November 2015 (…) weder die Staatskanzlei noch das Umweltministerium erneut zu einer solchen Jagd eingeladen [haben]. Derzeit gibt es auch keine Planungen zur Durchführung einer Gesellschaftsjagd“.

 

2017 kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass Frankfurt sein neu gebautes Stadthaus schon kurz nach Fertigstellung wieder umbauen wollte, um darin ein ökumenisches Kirchenmuseum zu eröffnen. Dieses Vorhaben wurde schließlich auch aufgrund der Schwarzbuch-Kritik abgeblasen. Um beim Sparen mit gutem Beispiel voranzugehen, legte der Kämmerer den nachträglichen Umbau auf Eis. Dieser hätte zusätzlich zu den bis dahin aufgelaufenen Baukosten von rund 25 Millionen Euro noch einmal eine Millionensumme verschlungen. Auch die Betriebskosten von rund 250.000 Euro pro Jahr wurden so eingespart.

 

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2018

Bislang schrieb die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vor, dass die Gemeinden für den Um- und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben sollen. Dieses „Soll” stieß auf Kritik, auch beim BdSt Hessen. Kommunen, Landtags-Opposition und Zivilgesellschaft trieben die Landesregierung vor sich her. Auch der BdSt Hessen mischte sich ein und machte seine Position unter anderem bei einer Landtagsanhörung deutlich. Nach einigem Hin und Her einigten sich die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der FDP auf eine Lösung, mit der Straßenbeiträge keine Pflicht mehr sind. Nun ist es den Kommunen wieder freigestellt, ob sie die Bürger an der Sanierung der Straßen beteiligen. Diese „Kann“-Regel gilt auch für Kommunen mit defizitären Haushalten. Der BdSt Hessen wird sich künftig dafür einsetzen, die Straßenbeiträge komplett abzuschaffen. Sollten die Kommunen dann nicht in der Lage sein, notwendige Straßensanierungen zu stemmen, muss das Land die fehlenden Mittel bereitstellen.

Der Schwarzbuch-Fall des Frankfurter Hauptstadtbeauftragten hat sich relativ zügig im Sinne des BdSt gelöst. Der Verband hatte der Mainmetropole vorgeworfen, mit der Versetzung eines hochrangigen Mitarbeiters nach Berlin mindestens 100.000 Euro pro Jahr zu verschwenden. Der Hauptstadtbeauftragte sollte Frankfurt und seinen Oberbürgermeister bei gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Terminen in Berlin repräsentieren. Aus Sicht des BdSt völliger Unsinn! Doch nach nur wenigen Monaten ist die „One-Man-Show“ zu Ende und die Stelle wird, wie gefordert, künftig eingespart. Ein klarer Erfolg des Schwarzbuchs und seiner Öffentlichkeitswirkung!

Erfolge des BdSt Hessen im zweiten Halbjahr 2017

Alle Steuerzahler, die ihre Erklärung für das Jahr 2016 auf elektronischem Weg übermitteln wollten, hatten dafür 2017 bis 31. Juli Zeit. Diese Maßnahme entlastete viele Steuerzahler, weil sie somit zwei Monate länger als gesetzlich vorgeschrieben Zeit haben. Zwar hat der Gesetzgeber 2016 die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz generell um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber erst für die Steuererklärung 2018, die 2019 abgegeben wird. Bis dahin gilt weiterhin die Frist 31. Mai – die Länder können jedoch abweichende Regeln beschließen. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg räumten ihren Steuerzahlern bereits in diesem Jahr mehr Zeit ein. Weil hierzulande nichts zu dem Thema zu hören war, hakte der BdSt Hessen beim Finanzministerium in Wiesbaden nach und verlangte, den Zeitraum zur Abgabe ebenfalls zu verlängern. Mit Erfolg: Rund zwei Wochen später gab Finanzminister Schäfer bekannt, dass auch die Hessen bis 31. Juli Zeit für ihre Steuererklärung haben. Allerdings nur, wenn sie sich bis spätestens 31. Mai im ElsterOnline-Portal registriert haben. Damit will die Finanzverwaltung einen Anreiz bieten, von der Papiersteuererklärung auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen.

Eigentlich sah die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2018 eine Nettokreditaufnahme von 100 Millionen Euro vor. Aufgrund anhaltend hoher Steuereinnahmen plant die hessische Landesregierung aber nicht nur keine Schulden aufzunehmen, sondern erstmals sogar Altschulden zu tilgen. Zwar sollen lediglich 200.000 Euro abgetragen werden, dennoch ist dies aus Sicht des BdSt Hessen ein Anfang, auf dem es aufzubauen gilt. Der Verband hat darauf seit Jahrzehnten hingearbeitet und daran nicht zuletzt mit der erfolgreichen Kampagne für die Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung mitgewirkt.

Anfang Dezember beschloss der Kreistag Limburg-Weilburg ab 2018 auf die Erhebung der Jagd- sowie der Gaststättenbetriebssteuer zu verzichten. Der BdSt Hessen spricht sich seit Jahren gegen solch überflüssige Bagatellsteuern aus, da der durch sie verursachte Verwaltungsaufwand meist in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen steht. Aus Sicht des Verbands haben Bagatellsteuern, zu denen unter anderem auch die Pferdesteuer, Bettensteuer oder die Zweitwohnungsteuer zählen, in einem modernen, gerechten und nachvollziehbaren Steuersystem nichts verloren. Neben dem geringen Ertrag spreche auch ihre Willkürlichkeit gegen Bagatellsteuern. Schließlich werde immer eine bestimmte, eng abgegrenzte Gruppe belastet, ohne dass es dafür eine stichhaltige Begründung gebe.

Im Frühling 2017 wurde bekannt, dass in Darmstadt aufgrund eines Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen ein massives Loch im Haushalt klafft. Der BdSt Hessen forderte, zur Konsolidierung restlos alle Möglichkeiten zu Einsparungen zu nutzen, statt – wie zunächst geplant – Bürger und Betriebe mit Steuererhöhungen immer stärker zu belasten. Insbesondere Prestigeprojekte wie die vorgesehene Landesgartenschau 2022 sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Schließlich ist diese verzichtbare Annehmlichkeit mit Ausgaben in Millionenhöhe und erheblichen Kostenrisiken verbunden. Tatsächlich gab die Wissenschaftsstadt wenige Wochen später bekannt, aufgrund der angespannten Haushaltssituation auf die Ausrichtung der Gartenschau verzichten zu wollen.

Anfang Juli hat die hessische Landesregierung die sogenannte Hessenkasse vorgestellt. Damit will das Land kommunale Kassenkredite ablösen, um damit die Sanierung der Kommunalfinanzen vorantreiben. Bisher müssen sehr viele hessische Kommunen sogenannte Kassenkredite, also quasi Dispokredite, schultern. Diese sollten ursprünglich nur kurzfristig Liquidität sichern, um laufende Ausgaben zu decken. Diese angehäuften Altfehlbeträge belaufen sich inzwischen hessenweit auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Mit dazu beigetragen hat neben dem niedrigen Zinsniveau auch die Tatsache, dass über Jahre hinweg kein Regelwerk über die maximale Aufnahmehöhe von Kassenkrediten bestand. Der BdSt Hessen hatte immer wieder auf ausgeglichenen Haushalten bestanden. Dadurch würden Überziehungskredite zu einer Randerscheinung. Mit der Hessenkasse versucht das Land nun quasi die früheren Fehler wieder auszubügeln. Zum 1. Juli 2018 werden sämtliche Altfehlbeträge der beteiligten Kommunen vom Land übernommen, sodass die Kommunen mit einem Schlag kassenkreditfrei sind. Und neue Kassenkredite soll es dann nicht mehr geben.

Im Sommer wurde eine Machbarkeitsstudie veröffentlicht, laut der eine Sanierung der in die Jahre gekommenen städtischen Bühnen in Frankfurt (Schauspiel und Oper) deutlich mehr als 800 Millionen Euro kosten würde. Der BdSt Hessen zeigte sich in einer öffentlichen Stellungnahme entsetzt über die horrenden Kostenschätzungen. Allerdings bewertete er es als positiv, dass die Frankfurter Verantwortlichen aus Kostenexplosionen andernorts lernen wollen und die Karten inklusive der voraussichtlichen Mehraufwendungen für mehrere Varianten offen auf den Tisch legt. Der Verband forderte, dass es bei der Entscheidung zwischen den vorgeschlagenen Varianten sowie der Wahl des Standorts keine Tabus geben dürfe. Um die Kosten im Rahmen zu halten, sollten alle Möglichkeiten vorbehaltlos gegeneinander abgewogen und die wirtschaftlichste Variante gewählt werden. Dabei müssen unbedingt alle möglichen Einsparpotenziale ausgelotet werden, um die Gesamtkosten noch deutlich zu drücken. Im Spätherbst wurde schließlich bekannt, dass Frankfurt die Sanierung von Schauspiel und Oper neu berechnen lassen will, da eine Arbeitsgruppe der Stadt erhebliche Einsparpotenziale ermittelt habe.