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Erfolge

Der BdSt Hessen kämpft für die Rechte der Steuerzahler. Immer wieder heißt es: "Ihr könnt ja doch nichts bewirken!". Dass das nicht stimmt, zeigen die kleinen und großen Erfolge der letzten Jahre.

Im Interesse der Steuerzahler nimmt der BdSt Einfluss auf Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Viel hat der Verband schon erreicht. Drei Beispiele aus dem Steuerrecht:

  • Abschaffung der Vermögensteuer
  • Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer
  • Abschaffung vieler kommunaler Bagatellsteuern

Aber auch bei der Kontrolle von Politik und Verwaltung gab es Erfolge zu verzeichnen. Einige Beispiele:

  • Verhinderung überzogener Minister- und Abgeordnetenversorgung
  • weniger politische Beamte
  • Verankerung von Schuldenbremsen im Grundgesetz und in der hessischen Landesverfassung

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2021

Nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2021 hatte der BdSt Hessen die Parteien in der Gemeinde Hohenstein (Rheingau-Taunus-Kreis) aufgefordert, die Pläne zur Installation eines hauptamtlichen Beigeordneten nicht weiter zu verfolgen. Diese Kritik zeigte Wirkung: Nachdem auch die Kommunalaufsicht intervenierte, zogen die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag auf Änderung der Hauptsatzung zurück. Ein Erfolg für die Steuerzahler, doch das Land muss die Zahl hauptamtlicher Beigeordneter endlich grundsätzlich regeln, z.B. mit gestaffelten Obergrenzen je nach Einwohnerzahl. Dann kommt man vor Ort erst gar nicht auf solch unangemessene Ideen auf Kosten der Steuerzahler!

Die Justiz hat die Ansicht des Steuerzahlerbunds zum Corona-Sondervermögen der Hessischen Landesregierung bestätigt: Im Herbst 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof den vom BdSt Hessen heftig kritisierten Schattenhaushalt für verfassungswidrig. Dass die pandemiebedingten Mehrausgaben und Steuerausfälle nun – wie von uns gefordert – über normale Haushalte finanziert werden müssen, ist transparenter und wird dazu führen, dass Maßnahmen  genauer hinterfragt werden können. Auch vom Bund der Steuerzahler! Mehr zum Thema

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2020

Im Schwarzbuch 2019/20 kritisierte der BdSt die strengen Statuten der DFL hinsichtlich einer Mindest-Zuschauerkapazität von 15.000 Plätzen und forderte dauerhafte Ausnahmeregelungen für kleinere Vereine. Mit Erfolg: Ende März 2020 beschloss die DFL-Mitgliederversammlung mit 33 Ja-Stimmen (eine Enthaltung, zwei Nein-Stimmen) eine Änderung der Lizenzierungsordnung, wonach 15.000 Plätze für Zweitliga-Stadien kein absolutes Muss mehr sind. So heißt es dort nun: „Clubs der 2. Bundesliga, deren offizielle Zuschauerzahlen in den letzten zehn Spielzeiten jeweils unter einem Schnitt von 7.500 lagen, dürfen ihre Heimspiele mit einem reduzierten Fassungsvermögen von 12.500 Zuschauern austragen, wenn ihr Stadion für Fußballspiele vor mindestens 15.000 Zuschauern zugelassen ist und ein Fassungsvermögen von 15.000 Zuschauern ohne bauliche Veränderung des Stadionkörpers erreicht werden kann (beispielsweise durch Änderung der Stehplatz-/Sitzplatzkonfiguration)“. In der bisherigen Zweitligasaison kommt der SV Wehen Wiesbaden (SVWW) im Schnitt gerade einmal auf knapp 5.300 Zuschauer, was für den BdSt noch einmal unterstreicht, wie sinnlos die bisherige Anforderung war.

Weil die Baumaßnahmen in der Wiesbadener Brita-Arena aber bereits in vollem Gange sind, hat die Änderung des Ligaverbands für die hessischen Steuerzahler keine unmittelbaren Auswirkungen mehr. Die 3,5 Mio. Euro Landeszuschuss sind geflossen, denn der SVWW darf auf den Ausbau des Stadions auch jetzt nicht ganz verzichten, obwohl dieser mit Blick auf den Zuschauerzuspruch ja eigentlich nicht notwendig war. Zumal ein Baustopp in einer fortgeschrittenen Phase natürlich auch nicht sinnvoll gewesen wäre. Immerhin kann der Club nun die in Wiesbaden besser verkaufbaren Sitz- statt Stehplätze installieren, sich so vorerst auf 12.500 Plätze beschränken und muss keine Sanktionen des Ligaverbands mehr fürchten.

Unter dem Strich ist das Umdenken der DFL dennoch eine gute Nachricht für viele kleine Fußball-Clubs und auch die Steuerzahler, die für die Umsetzung von Stadionbauprojekten ja leider nur allzuoft herangezogen werden. Der mächtige Ligaverband hat sich angesichts der Kritik wenigstens etwas bewegt und Ausnahmen zugelassen.

In Lorch am Rhein konnte im Frühsommer 2020 der höchste Hebesatz für die Grundsteuer B in ganz Hessen verhindert werden. Der Haushaltsentwurf des Magistrats sah eine Erhöhung auf 1.285 Punkte vor, die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag jedoch nicht. Der Haushalt wurde vor allem durch Mittel aus der Hessenkasse und einer Rücklage ausgeglichen. Der gemeinsame Kampf des BdSt Hessen mit den Lorcher Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern hat sich also gelohnt. Mitarbeiter des Verbands standen in ständigem Kontakt mit Politik und Zivilgesellschaft in Lorch, waren mehrfach vor Ort, schalteten sich öffentlichkeitswirksam in die Debatte ein und konnten die Verantwortlichen letztlich überzeugen. In Lorch müssen nun alle Ausgaben auf den Prüfstand. Dabei gilt es herauszufinden, welche Aufgaben die Stadt mit anderen Kommunen gemeinsam besser und wirtschaftlicher erledigen kann – bis hin zu einer möglichen Gemeindefusion. Der BdSt Hessen wird diesen Weg weiter begleiten, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht am Ende doch noch für mangelnden Konsolidierungswillen bezahlen müssen.

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2019

Dass sich Verschwendung durch die Arbeit am Schwarzbuch manchmal schon im Vorhinein verhindern lässt, zeigt ein Fall aus Hanau. Die Stadt wollte in einer Tempo-20-Zone Auto-Poser und -Raser mit einer elektrisch absenkbaren Stahlplatte zu langsamerem Fahren animieren. Hanau war der Versuch einiges wert: Die Kosten für ein solches System liegen bei 47.000 Euro, deutlich mehr als klassische Bodenschwellen. Der BdSt hakte bei der Stadt mit einem Fragenkatalog nach und trug dadurch offensichtlich zum Umdenken bei: Im September 2019 gab Hanau bekannt, dass auf das künstliche Schlagloch nun doch verzichtet werden soll. Stattdessen soll ein Abschnitt der Straße zur Fußgängerzone umgewidmet werden.

 

Hessen hatte 2018 auch den defizitären Kommunen freigestellt, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben. Der hessische Steuerzahlerbund hatte sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Gesprächen und Anhörungen auf diese Lösung hingewirkt, mit der die betroffenen Städte und Gemeinden endlich nicht mehr zur Erhebung verpflichtet waren. Im Laufe des Jahres 2019 zeigte sich dann, dass immer mehr Kommunen von dieser neuen Freiheit Gebrauch machen. 93 von 423 Städte und Gemeinden verzichten inzwischen auf die umstrittenen „Strabs“. Der BdSt Hessen beurteilt Straßenausbaubeiträge als ungerecht, da sie Grundstückseigentümer einseitig belasten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Zudem entscheidet oft der Zufall, ob der Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen muss. Um diese Zumutungen komplett zu beenden, muss der Landtag noch einmal nachsteuern und die Beiträge bei vollständiger Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle komplett streichen.

 

Im Schwarzbuch 2016 kritisierte der BdSt Hessen, dass der Hessische Ministerpräsident Ende 2015 wieder einmal einen ausgewählten Kreis von 120 Personen zu einer Gesellschaftsjagd mit anschließendem Festessen in einem Fünf-Sterne-Hotel geladen hatte. Die Kosten für den Steuerzahler betrugen damals rund 16.000 Euro. Hinzu kamen Aufwendungen für einen wegen Protesten aus der Bevölkerung notwendigen Polizeieinsatz. Der hessische Steuerzahlerbund forderte damals, solch unzeitgemäße und teure Jagdveranstaltungen ersatzlos zu streichen. Tatsächlich verzichtete das Land in der Folge auf derlei Events. Auf eine Anfrage im Herbst 2019 hin, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher, dass „nach der Gesellschaftsjagd im November 2015 (…) weder die Staatskanzlei noch das Umweltministerium erneut zu einer solchen Jagd eingeladen [haben]. Derzeit gibt es auch keine Planungen zur Durchführung einer Gesellschaftsjagd“.

 

2017 kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass Frankfurt sein neu gebautes Stadthaus schon kurz nach Fertigstellung wieder umbauen wollte, um darin ein ökumenisches Kirchenmuseum zu eröffnen. Dieses Vorhaben wurde schließlich auch aufgrund der Schwarzbuch-Kritik abgeblasen. Um beim Sparen mit gutem Beispiel voranzugehen, legte der Kämmerer den nachträglichen Umbau auf Eis. Dieser hätte zusätzlich zu den bis dahin aufgelaufenen Baukosten von rund 25 Millionen Euro noch einmal eine Millionensumme verschlungen. Auch die Betriebskosten von rund 250.000 Euro pro Jahr wurden so eingespart.

 

Ausgewählte Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2018

Bislang schrieb die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vor, dass die Gemeinden für den Um- und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben sollen. Dieses „Soll” stieß auf Kritik, auch beim BdSt Hessen. Kommunen, Landtags-Opposition und Zivilgesellschaft trieben die Landesregierung vor sich her. Auch der BdSt Hessen mischte sich ein und machte seine Position unter anderem bei einer Landtagsanhörung deutlich. Nach einigem Hin und Her einigten sich die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der FDP auf eine Lösung, mit der Straßenbeiträge keine Pflicht mehr sind. Nun ist es den Kommunen wieder freigestellt, ob sie die Bürger an der Sanierung der Straßen beteiligen. Diese „Kann“-Regel gilt auch für Kommunen mit defizitären Haushalten. Der BdSt Hessen wird sich künftig dafür einsetzen, die Straßenbeiträge komplett abzuschaffen. Sollten die Kommunen dann nicht in der Lage sein, notwendige Straßensanierungen zu stemmen, muss das Land die fehlenden Mittel bereitstellen.

Der Schwarzbuch-Fall des Frankfurter Hauptstadtbeauftragten hat sich relativ zügig im Sinne des BdSt gelöst. Der Verband hatte der Mainmetropole vorgeworfen, mit der Versetzung eines hochrangigen Mitarbeiters nach Berlin mindestens 100.000 Euro pro Jahr zu verschwenden. Der Hauptstadtbeauftragte sollte Frankfurt und seinen Oberbürgermeister bei gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Terminen in Berlin repräsentieren. Aus Sicht des BdSt völliger Unsinn! Doch nach nur wenigen Monaten ist die „One-Man-Show“ zu Ende und die Stelle wird, wie gefordert, künftig eingespart. Ein klarer Erfolg des Schwarzbuchs und seiner Öffentlichkeitswirkung!

Erfolge des BdSt Hessen im zweiten Halbjahr 2017

Alle Steuerzahler, die ihre Erklärung für das Jahr 2016 auf elektronischem Weg übermitteln wollten, hatten dafür 2017 bis 31. Juli Zeit. Diese Maßnahme entlastete viele Steuerzahler, weil sie somit zwei Monate länger als gesetzlich vorgeschrieben Zeit haben. Zwar hat der Gesetzgeber 2016 die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz generell um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber erst für die Steuererklärung 2018, die 2019 abgegeben wird. Bis dahin gilt weiterhin die Frist 31. Mai – die Länder können jedoch abweichende Regeln beschließen. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg räumten ihren Steuerzahlern bereits in diesem Jahr mehr Zeit ein. Weil hierzulande nichts zu dem Thema zu hören war, hakte der BdSt Hessen beim Finanzministerium in Wiesbaden nach und verlangte, den Zeitraum zur Abgabe ebenfalls zu verlängern. Mit Erfolg: Rund zwei Wochen später gab Finanzminister Schäfer bekannt, dass auch die Hessen bis 31. Juli Zeit für ihre Steuererklärung haben. Allerdings nur, wenn sie sich bis spätestens 31. Mai im ElsterOnline-Portal registriert haben. Damit will die Finanzverwaltung einen Anreiz bieten, von der Papiersteuererklärung auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen.

Eigentlich sah die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2018 eine Nettokreditaufnahme von 100 Millionen Euro vor. Aufgrund anhaltend hoher Steuereinnahmen plant die hessische Landesregierung aber nicht nur keine Schulden aufzunehmen, sondern erstmals sogar Altschulden zu tilgen. Zwar sollen lediglich 200.000 Euro abgetragen werden, dennoch ist dies aus Sicht des BdSt Hessen ein Anfang, auf dem es aufzubauen gilt. Der Verband hat darauf seit Jahrzehnten hingearbeitet und daran nicht zuletzt mit der erfolgreichen Kampagne für die Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung mitgewirkt.

Anfang Dezember beschloss der Kreistag Limburg-Weilburg ab 2018 auf die Erhebung der Jagd- sowie der Gaststättenbetriebssteuer zu verzichten. Der BdSt Hessen spricht sich seit Jahren gegen solch überflüssige Bagatellsteuern aus, da der durch sie verursachte Verwaltungsaufwand meist in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen steht. Aus Sicht des Verbands haben Bagatellsteuern, zu denen unter anderem auch die Pferdesteuer, Bettensteuer oder die Zweitwohnungsteuer zählen, in einem modernen, gerechten und nachvollziehbaren Steuersystem nichts verloren. Neben dem geringen Ertrag spreche auch ihre Willkürlichkeit gegen Bagatellsteuern. Schließlich werde immer eine bestimmte, eng abgegrenzte Gruppe belastet, ohne dass es dafür eine stichhaltige Begründung gebe.

Im Frühling 2017 wurde bekannt, dass in Darmstadt aufgrund eines Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen ein massives Loch im Haushalt klafft. Der BdSt Hessen forderte, zur Konsolidierung restlos alle Möglichkeiten zu Einsparungen zu nutzen, statt – wie zunächst geplant – Bürger und Betriebe mit Steuererhöhungen immer stärker zu belasten. Insbesondere Prestigeprojekte wie die vorgesehene Landesgartenschau 2022 sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Schließlich ist diese verzichtbare Annehmlichkeit mit Ausgaben in Millionenhöhe und erheblichen Kostenrisiken verbunden. Tatsächlich gab die Wissenschaftsstadt wenige Wochen später bekannt, aufgrund der angespannten Haushaltssituation auf die Ausrichtung der Gartenschau verzichten zu wollen.

Anfang Juli hat die hessische Landesregierung die sogenannte Hessenkasse vorgestellt. Damit will das Land kommunale Kassenkredite ablösen, um damit die Sanierung der Kommunalfinanzen vorantreiben. Bisher müssen sehr viele hessische Kommunen sogenannte Kassenkredite, also quasi Dispokredite, schultern. Diese sollten ursprünglich nur kurzfristig Liquidität sichern, um laufende Ausgaben zu decken. Diese angehäuften Altfehlbeträge belaufen sich inzwischen hessenweit auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Mit dazu beigetragen hat neben dem niedrigen Zinsniveau auch die Tatsache, dass über Jahre hinweg kein Regelwerk über die maximale Aufnahmehöhe von Kassenkrediten bestand. Der BdSt Hessen hatte immer wieder auf ausgeglichenen Haushalten bestanden. Dadurch würden Überziehungskredite zu einer Randerscheinung. Mit der Hessenkasse versucht das Land nun quasi die früheren Fehler wieder auszubügeln. Zum 1. Juli 2018 werden sämtliche Altfehlbeträge der beteiligten Kommunen vom Land übernommen, sodass die Kommunen mit einem Schlag kassenkreditfrei sind. Und neue Kassenkredite soll es dann nicht mehr geben.

Im Sommer wurde eine Machbarkeitsstudie veröffentlicht, laut der eine Sanierung der in die Jahre gekommenen städtischen Bühnen in Frankfurt (Schauspiel und Oper) deutlich mehr als 800 Millionen Euro kosten würde. Der BdSt Hessen zeigte sich in einer öffentlichen Stellungnahme entsetzt über die horrenden Kostenschätzungen. Allerdings bewertete er es als positiv, dass die Frankfurter Verantwortlichen aus Kostenexplosionen andernorts lernen wollen und die Karten inklusive der voraussichtlichen Mehraufwendungen für mehrere Varianten offen auf den Tisch legt. Der Verband forderte, dass es bei der Entscheidung zwischen den vorgeschlagenen Varianten sowie der Wahl des Standorts keine Tabus geben dürfe. Um die Kosten im Rahmen zu halten, sollten alle Möglichkeiten vorbehaltlos gegeneinander abgewogen und die wirtschaftlichste Variante gewählt werden. Dabei müssen unbedingt alle möglichen Einsparpotenziale ausgelotet werden, um die Gesamtkosten noch deutlich zu drücken. Im Spätherbst wurde schließlich bekannt, dass Frankfurt die Sanierung von Schauspiel und Oper neu berechnen lassen will, da eine Arbeitsgruppe der Stadt erhebliche Einsparpotenziale ermittelt habe.

Erfolge des BdSt Hessen 2016/2017

2016 war für Hessen ein Jahr mit extrem hohen Steuereinnahmen. So fiel der Finanzierungssaldo um rund 1,7 Milliarden Euro besser aus als geplant. Damit wurde nicht nur die geplante Nettokreditaufnahme in Höhe von 638 Millionen Euro obsolet. Auch die allgemeinen Rücklagen konnten auf- statt abgebaut werden und betrugen zum Jahresende rund 500 Millionen Euro. Dazu kommen noch die Ressortrücklagen in Höhe von 800 Millionen Euro. Mit der in der Schuldenbremse verankerten Konjunkturausgleichsrücklage wurde mit 328 Millionen Euro darüber hinaus ein weiteres finanzpolitisches Sicherheitspolster geschaffen. Als historisch wertete der BdSt Hessen, dass das Land mit den Mehreinnahmen zum ersten Mal seit fast einem halben Jahrhundert auch Schulden abbauen konnte. Auch wenn vom letztjährigen Überschuss in Höhe von 752 Millionen Euro lediglich 200 Millionen zur Altschuldentilgung genutzt wurden, war dies dennoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Maßgeblich für die positive Entwicklung des Landeshaushalts war die vor fünf Jahren in der hessischen Verfassung verankerte Schuldenbremse. Am 27. März 2011 hatten 70 Prozent der Wähler die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung unterstützt und waren dabei unter anderem dem Aufruf des hessischen Steuerzahlerbunds gefolgt.

Eine der zentralen Forderungen des BdSt Hessen lautet, dass Haushalte grundsätzlich ausgeglichen sein sollen. Die hessischen Kommunen haben diese Maßgabe in der Vergangenheit jedoch größtenteils nicht erfüllt: So konnten im Jahr 2013 nur 30 Prozent der 426 Städte und Gemeinden in Hessen ihre Haushalte ausgleichen. Seitdem ist aber ein deutlicher Aufwärtstrend erkennbar: 2015 waren es schon mehr als die Hälfte, 2016 etwa 65 Prozent und für 2017 planen schon über 90 Prozent mit dem gesetzlich gebotenen Haushaltsausgleich. Grundlage für diesen Erfolg ist einmal der Kommunale Schutzschirm des Landes, andererseits aber auch ein Bewusstseinswandel bei den politisch Verantwortlichen, sodass defizitäre Haushalte nicht mehr so leicht wie früher hingenommen werden. Dazu hat auch der BdSt Hessen beigetragen, der immer wieder daran erinnert hat, künftigen Generationen nicht immer mehr Schulden zu hinterlassen. Zudem hat der Verband Lösungswege aufgezeigt, auch ohne Steuererhöhungen zum Haushaltsausgleich zu kommen. Im Mittelpunkt standen dabei Möglichkeiten interkommunaler Kooperation, bürgerschaftlichen Engagements sowie noch intensivere Sparanstrengungen der Städte und Gemeinden. Als Handreichung für kommunalpolitisch Aktive dient die kostenfreie BdSt-Broschüre „Sparen in der Kommune“. Diese listet mehr als 500 Einsparvorschläge aus allen Politikbereichen auf. Neben den verschiedenen Wegen der Öffentlichkeitsarbeit pflegte der hessische Steuerzahlerbund auch Kontakte direkt vor Ort. So erläuterten Vertreter des Verbands regelmäßig in Seminaren und Vorträgen, wie ein Kommunalhaushalt ohne drastische Steuererhöhungen ausgeglichen werden kann. Auch im Dialog mit anderen Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Politik bringt der BdSt Hessen seine finanz- und kommunalpolitischen Lösungsvorschläge ein. Der Verband ist dabei ein geschätzter Ratgeber, dessen Expertise von vielen Seiten gefragt ist.

Ein Erfolg für den BdSt Hessen war, dass die Regierungsfraktionen im Jahr 2016 an der moderaten Besoldungsanpassung für die Landesbeamten festhielten. Der hessische Steuerzahlerbund hatte immer wieder auf die Schlüsselrolle der Personalkosten für die Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Zwar hatten die schwarz-grünen Koalitionspartner vertraglich von Anfang an festgelegt, die Beamtenbezüge aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung ab dem 1. Juli 2016 nur um jährlich ein Prozent anheben zu wollen. Doch trotz der finanziellen Herausforderung der Flüchtlingswelle kam es immer wieder zu Diskussionen, ob man angesichts der guten Steuereinnahmesituation nicht doch von dieser zentralen Sparmaßnahme abrücken sollte. Zwar belastet auch die vorliegende Regelung den Haushalt mit 35 Millionen Euro und die zukünftigen Haushalte mit jährlich 70 Millionen Euro, doch durch die unterdurchschnittliche Anhebung der Pensionen ergab sich sogar eine Verbesserung des Eigenkapitals des Landes. Gerade letzterer Aspekt muss in Zukunft bei parlamentarischen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielen.

Positiv bewertete der BdSt Hessen auch die Initiative, die Begrenzung bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung auf die Diäten der Landtagsabgeordneten zu übertragen. Damit wurden die Volksvertreter nicht nur ihrer Vorbildfunktion gerecht, sondern haben auch einen wichtigen Beitrag gegen Politikverdrossenheit geleistet.

Dass sich Hartnäckigkeit durchaus auszahlen kann, zeigte sich bei der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Ende 2016 überarbeitete das Hessische Innenministerium einige Passagen und übernahm dabei auch eine langjährige Forderung des BdSt Hessen. Bis dahin war in §12 GemHVO lediglich geregelt, dass vor Investitionen durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Folgeaufwendungen die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden „soll“. Immer wieder hatte der BdSt Hessen darauf hingewiesen, dass diese Soll-Vorschrift nicht ausreicht. Der Verband forderte zuletzt im Juni 2016, die Vorgabe zu verschärfen und eine Muss-Vorschrift zu verankern. Rückendeckung kam dabei auch vom Hessischen Rechnungshof, der bei seinen Prüfungen mehrfach feststellte, dass die Städte und Gemeinden auf aussagefähige Wirtschaftlichkeitsvergleiche oft verzichten. Mitte Dezember gab es dann ein etwas verfrühtes Weihnachtsgeschenk für alle Steuerzahler: Das Innenministerium änderte den Verordnungstext und schreibt nun vor, dass vor „Investitionen von erheblicher Bedeutung“ Wirtschaftlichkeitsvergleiche Pflicht sind.

Schon länger setzt sich der BdSt Hessen für einen gesetzlichen Deckel für die Grundsteuern ein. Zusätzlich zu einer absoluten Hebesatz-Obergrenze von maximal 600 Prozent sollte der Landtag eine Grundsteuerbremse nach dem Vorbild des Mietrechts beschließen. Diese sähe vor, dass der Hebesatz innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent gesteigert werden dürfte. Im Jahr 2016 warb der Verein offensiv für diese Forderung, unter anderem mit einer Tour durch besonders betroffene Kommunen. Zahlreiche Medien griffen die Idee auf. All das hatte zur Folge, dass der Landtag Anfang 2017 über einen „Antrag der Fraktion der FDP betreffend Grundsteuerbremse einführen“ beriet. Der Vorschlag war zwar weniger konkret als das Modell des BdSt Hessen, ging aber in die richtige Richtung. Wenn auch der Antrag im Haushaltsausschuss schlussendlich keine Mehrheit fand, so ist die entstandene Debatte in Parlament und Öffentlichkeit dennoch ein hoffnungstiftender Anfang. Der BdSt Hessen wird auf jeden Fall am Thema dranbleiben.

Im Odenwald schließen sich zum 1.1.2018 die Kommunen Beerfelden, Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal freiwillig zur neuen Stadt Oberzent zusammen. Durch den Zusammenschluss wird die neue Stadt nicht nur vom Land teilentschuldet, sondern erhält auch zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich, spart Stellen ein, realisiert diverse Synergieeffekte und hat somit unter dem Strich deutlich mehr Handlungsspielraum. Die Bürger, die dem Vorhaben bei Bürgerentscheiden im März 2016 mit großer Mehrheit zustimmten, profitieren nicht zuletzt von einem besseren Dienstleistungsangebot der Verwaltung bei gleichzeitig weniger stark steigenden Belastungen. Der BdSt Hessen, der interkommunale Zusammenarbeit als einen der Schlüssel zur Überwindung der finanziellen Misere vieler Kommunen betrachtet, hat die Fusion von Anfang an positiv begleitet. Im März 2017 erhielt die künftige Stadt daher auch den „Spar-Euro“, mit dem der BdSt Hessen und der Hessische Städte- und Gemeindebund Kommunen auszeichnen, die besonders wirtschaftlich agieren. Dadurch soll der Vorbildcharakter der ersten Gemeindefusion seit der Gebietsreform in den 1970er Jahren gewürdigt werden.

Kurz vor Ende der regulären Abgabefrist für Steuererklärungen konnte der BdSt Hessen einen Erfolg verbuchen. Alle Steuerzahler, die ihre Erklärung für das Jahr 2016 auf elektronischem Weg übermitteln, haben dafür nun bis 31. Juli Zeit. Diese Maßnahme entlastet viele Steuerzahler, weil sie somit zwei Monate länger als gesetzlich vorgeschrieben Zeit haben. Zwar hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz generell um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber erst für die Steuererklärung 2018, die 2019 abgegeben wird. Bis dahin gilt weiterhin die Frist 31. Mai – die Länder können jedoch abweichende Regeln beschließen. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg räumten ihren Steuerzahlern bereits in diesem Jahr mehr Zeit ein. Weil hierzulande nichts zu dem Thema zu hören war, hakte der BdSt Hessen beim Finanzministerium in Wiesbaden nach und verlangte, den Zeitraum zur Abgabe ebenfalls zu verlängern. Mit Erfolg: Rund zwei Wochen später gab Finanzminister Schäfer bekannt, dass auch die Hessen bis 31. Juli Zeit für ihre Steuererklärung haben. Allerdings nur, wenn sie sich bis spätestens 31. Mai im ElsterOnline-Portal registriert haben. Damit will die Finanzverwaltung einen Anreiz bieten, von der Papiersteuererklärung auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen.

Erfolge des BdSt Hessen im Jahr 2015

Im Jahr 2015 begann die hessische Landesregierung endlich damit, die vom BdSt Hessen schon lange geforderten Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite umzusetzen. Nach den wahlkampfbedingten erheblichen Steigerungen bei den Beamtengehältern und -pensionen im Sommer 2013 und Frühjahr 2014, gab es 2015 eine Nullrunde für die Landesbeamten. Außerdem reduzierte die Koalition die überhöhten hessischen Standards bei den Beihilfen und strich Privilegien wie die Chefarztbehandlung sowie ein Zwei-Bett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalten. Allein dies ist mit jährlichen Kostenersparnissen von 20 Millionen Euro verbunden. Darüber hinaus leitete man auch die für diese Legislaturperiode angekündigte Stellenreduzierung ein. Im Bereich der freiwilligen Leistungen, der Verwaltungs- und der Investitionsausgaben der Ressorts wurden in einem ersten Schritt 50 Millionen Euro gekürzt. Auch die Forderung des hessischen Steuerzahlerbunds, die jährliche, automatische Diätenerhöhung ohne dazugehörige Landtagsdebatte zu beenden, wurde erfüllt. Im Sommer hatten sich die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, wie bei den Beamten, auch bei den Abgeordnetenbezügen eine Nullrunde einzulegen. Aus Sicht des BdSt Hessen ein richtiger Schritt, um der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

Neben dem Verzicht auf automatische Diätenerhöhungen beschloss die Politik noch weitere Maßnahmen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Volksvertreter zu stärken. So folgte die Landesregierung einer Anregung des BdSt Hessen und führte eine Karenzzeit für ausscheidende Minister ein. Wollen Kabinettsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln, müssen sie nun bis zu 18 Monate warten, sofern Interessenkonflikte vorliegen. Nach der Änderung des Ministergesetzes müssen wechselwillige Regierungsmitglieder ihre Absichten der Landesregierung melden. Sie kann dann im Falle kollidierender Interessen die Aufnahme der neuen Tätigkeit verhindern. Zu mehr Vertrauen in die Politik trägt auch die neue Selbstverpflichtung der Mitglieder der hessischen Landesregierung bei, regelmäßig ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Die Daten aller Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Ministerien sowie der Staatskanzlei veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bekannt gemacht werden die jeweilige Funktion des Regierungsmitglieds sowie die Höhe der Bezüge und Aufwandsentschädigungen. Damit wird nach der Verschärfung der Veröffentlichungspflichten für Landtagsabgeordnete im Jahr 2013 eine weitere Transparenzlücke geschlossen.

Neben dem Verzicht auf automatische Diätenerhöhungen beschloss die Politik noch weitere Maßnahmen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Volksvertreter zu stärken. So folgte die Landesregierung einer Anregung des BdSt Hessen und führte eine Karenzzeit für ausscheidende Minister ein. Wollen Kabinettsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln, müssen sie nun bis zu 18 Monate warten, sofern Interessenkonflikte vorliegen. Nach der Änderung des Ministergesetzes müssen wechselwillige Regierungsmitglieder ihre Absichten der Landesregierung melden. Sie kann dann im Falle kollidierender Interessen die Aufnahme der neuen Tätigkeit verhindern. Zu mehr Vertrauen in die Politik trägt auch die neue Selbstverpflichtung der Mitglieder der hessischen Landesregierung bei, regelmäßig ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Die Daten aller Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Ministerien sowie der Staatskanzlei veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bekannt gemacht werden die jeweilige Funktion des Regierungsmitglieds sowie die Höhe der Bezüge und Aufwandsentschädigungen. Damit wird nach der Verschärfung der Veröffentlichungspflichten für Landtagsabgeordnete im Jahr 2013 eine weitere Transparenzlücke geschlossen.

Der 15. Januar 2015 war ein schwarzer Tag für die Bürger zwischen Rüdesheim und Idstein. Damals hob die Schweizerische Nationalbank den Euro-Mindestkurs auf, sodass sich der Franken auf einen Schlag um fast 20 Prozent verteuerte. Der Rheingau-Taunus-Kreis, der in seinen Büchern nicht abgesicherte Kredite in Schweizer Währung stehen hatte, um von geringeren Zinsen zu profitieren, hatte auf einmal mit Wechselkurs- und Buchverlusten in zweistelliger Millionenhöhe zu kämpfen. Immerhin hat man aber aus dem entstandenen Schaden inzwischen die notwendigen Konsequenzen gezogen – auch landesweit.

Kurz nach dem „Frankenschock“ setzte der Landkreis eine Arbeitsgruppe ein, um Varianten für den Ausstieg aus dem riskanten Geschäft zu diskutieren. Anschließend fassten Kreisausschuss und Kreistag die notwendigen Beschlüsse. Ausstiegsdaten und Rückzahlungskurse wurden mit den Banken fest vereinbart. Der BdSt Hessen begrüßt diese Entwicklung, hat er doch, wie auch der Landesrechnungshof, immer wieder vor nicht abgesicherten Fremdwährungsgeschäften gewarnt. Auch die Landesebene reagierte: Im Herbst verabschiedete der Landtag ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, wonach Spekulationsgeschäfte künftig unzulässig sind. Die Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten hat nun grundsätzlich in Euro zu erfolgen. In anderen Währungen sollen Kreditaufnahmen nur noch in Verbindung mit einem Währungssicherungsgeschäft erlaubt sein. Damit wird eine langjährige Forderung des BdSt Hessen erfüllt.

Seit vielen Jahren forderte der BdSt Hessen vom Land, die Privilegien bei der Versorgung kommunaler Wahlbeamter zu beseitigen. Besonders kritikwürdig war, dass der Bezug einer Pension bisher nicht an die Erreichung eines Mindestalters gekoppelt war. So konnten kommunale Wahlbeamte bereits nach einer sechsjährigen Amtszeit und in sehr jungen Jahren eine Mindestpension von 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge erhalten. Dass ein Mindestalter eingeführt wird, war deshalb dringend geboten. Nun hat der Landtag beschlossen, dass ausgeschiedene Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister nur dann abschlagsfrei in Ruhestand gehen können, wenn sie eine Amtszeit von mindestens acht Jahren erreicht und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Mit Abschlägen ist der Pensionsbezug fünf Jahre früher möglich. Diese Regelung ist zwar immer noch großzügig, aber immerhin eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.

2015 tat sich endlich etwas beim Thema Bürgerbeteiligung in Hessen: Der Landtag senkte die Hürden bei Bürgerentscheiden zumindest teilweise ab. Dass damit eine langjährige Forderung des BdSt Hessen aufgegriffen wird, begrüßte der Verband, wies jedoch auf weiteren Handlungsbedarf hin. Mit der Neuregelung sinken die Zustimmungsquoren in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern auf 20 Prozent der Stimmberechtigten und in Städten mit mehr als 100.000 Menschen auf 15 Prozent. Durch diese Staffelung auf Grundlage der Einwohnerzahlen wird die Mitsprachemöglichkeit der Bürger in größeren Städten zwar deutlich gestärkt, in Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern bleibt es jedoch vorerst beim bisherigen Quorum von 25 Prozent.

Durch eine Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung kann nun auch in Kommunen mit bis zu 5.000 Einwohnern ein ehrenamtlicher Bürgermeister wirken. Bisher lag die Schwelle bei 1.500 Einwohnern. Der BdSt Hessen unterstützte die Neuregelung, weil dadurch die Haushalte vieler Kommunen entlastet werden können: Einerseits durch die Einsparung von Personalkosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister, andererseits aber auch durch mögliche Verwaltungskooperationen. Beim Thema interkommunale Zusammenarbeit, das der BdSt Hessen als einen der Schlüssel zur Entschärfung der prekären finanziellen Lage vieler Kommunen ansieht, gab es noch mehr Erfreuliches zu vermelden: Um stärkere Anreize zu Gemeindezusammenschlüssen zu setzen, werden fusionswillige Kommunen durch eine spürbare Teilentschuldung der Kernhaushalte nun stärker als bisher finanziell unterstützt.

Verfügungen des Innenministers drängten die hessischen Kommunen in der Vergangenheit zu immer neuen Steuererhöhungen. Im September 2015 wurde dieser Druck – wie vom BdSt Hessen immer wieder gefordert – durch einen neuen Finanzplanungserlass reduziert: Städte und Gemeinden mit Haushaltsdefizit müssen fortan nur noch mindestens durchschnittliche Hebesätze festlegen und nicht mehr zehn Prozent darüber liegen. Die Belastungsverschärfungen für die Bürger dürften nun gebremst werden.