Der Verein
Der Bund der Steuerzahler wurde 1949 in Stuttgart gegründet. Er ist mit über 190.000 Mitgliedern bundesweit eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.
Der Bund der Steuerzahler kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern. Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse.
Es gibt 15 Landesverbände des BdSt, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. tragen. Der BdSt Hessen e.V. mit Sitz in Wiesbaden wurde am 4.11.1949 gegründet. Er zählt fast 12.000 Mitglieder. Sein Vorsitzender ist seit 2013 Joachim Papendick. Der BdSt Hessen analysiert vor allem die Finanzen des Landes und der hessischen Kommunen.
Bund der Steuerzahler. Wer wir sind:
Wir sind für alle Steuerzahler da
- Unabhängig, gemeinnützig und parteipolitisch neutral
- Ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert
- Als kompetenter Ansprechpartner gefragt
Unsere Ziele
- Gerechte und einfache Steuergesetze
- Weniger Steuern und Abgaben
- Sparsame und bürgernahe Verwaltung
- Strafrechtliche Verfolgung von Steuergeldverschwendern
Wir arbeiten wissenschaftlich fundiert
- Grundlagenerarbeitung durch das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi)
- Forschung, Gutachten und Stellungnahmen
Bund der Steuerzahler. Was wir tun:
Wir vertreten alle Steuerzahler
- Wir kontrollieren Politik und Verwaltung
- Wir erarbeiten fundierte Vorschläge zur Verbesserung von Gesetzen
- Wir entwerfen Konzepte zur Reform der Verwaltung
- Wir unterstützen Musterprozesse durch alle Instanzen
Wir behalten den Staat im Auge
- Wir nehmen Stellung zu den entscheidenden finanzpolitischen Themen
- Wir überprüfen Haushaltspläne
- Wir werten Rechnungsprüfberichte aus
- Wir veröffentlichen konkrete Einsparvorschläge
Wir gehen in die Offensive
- Wir decken Steuergeldverschwendung auf
- Wir erstatten Strafanzeigen, wenn es nötig ist
- Wir gehen mit spektakulären Aktionen an die Öffentlichkeit
Bund der Steuerzahler. Was wir bieten:
Verständliche Informationen von Fachleuten
- Geldwerte Hinweise und Tipps
- Die Mitgliederzeitschrift "Der Steuerzahler" und die Landesbeilage "Hessen-Zeitung"
- Broschüren, Stellungnahmen und Publikationen
- Ratgeberreihe mit über 70 Themen
- Informationsveranstaltungen für Mitglieder
- Videos mit Steuertipps und Verschwendungsfällen bei YouTube
- Hotline für grundsätzliche Probleme mit Steuern und Gebühren
Einsatz für die Rechte der Steuerzahler
- Intervention bei Finanzämtern
- Einschaltung von Aufsichtsbehörden, Staatsanwälten und Rechnungshöfen
Werden Sie Mitglied im Bund der Steuerzahler.
Gemeinsam sind wir stark.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Der Bund der Steuerzahler finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Er bekommt keinerlei staatliche Mittel.
Ja. Es gibt keinerlei parteipolitischen Einfluss auf die Arbeit des Bundes der Steuerzahler. Der Verein orientiert sich ausschließlich an den Interessen der Steuerzahler.
Das dürfen ausschließlich Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Aber: Zu grundsätzlichen steuerrechtlichen Fragen geben wir gerne Auskunft.
Mitglied im Bund der Steuerzahler kann jeder werden, also natürliche und juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen.
Der Bund der Steuerzahler hat 15 Landesverbände. Mitglied im Bund der Steuerzahler Hessen können Sie gleich hier werden. Sie können aber auch zunächst weitere Informationen über den BdSt anfordern.
Der Mitgliedsbeitrag im Bund der Steuerzahler Hessen beträgt 120 Euro jährlich. Pro Monat zahlen Sie als Mitglied des BdSt Hessen also lediglich 10 Euro.
Ja. Zum Nachweis genügen in der Regel die Beitragsrechnung und der Kontoauszug, aus dem die Beitragszahlung hervor geht.
In Fragen grundsätzlicher Bedeutung oder wenn die Klärung im allgemeinen Interesse liegt, unterstützt der Bund der Steuerzahler Musterprozesse fachlich und/oder finanziell. Wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht.