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Urteil zum Sondervermögen gute Nachricht für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Bund der Steuerzahler Hessen: Schattenhaushalt der Landesregierung gescheitert / Finanzierung von Corona mit regulären Haushalten und Nachtragshaushalten von Anfang an der bessere Weg / Einige Projekte haben keinen Bezug zur Pandemie

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen wertet das heutige Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum umstrittenen Corona-Sondervermögen als gute Nachricht für die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. „Die Strategie, mit einem Schattenhaushalt fast bis zum Ende der Legislaturperiode Milliarden zu verteilen, ist gescheitert. Seit heute ist höchstrichterlich bestätigt, dass das der falsche Weg war. Nun liegt es an Schwarz-Grün, den Verstoß gegen das Budgetrecht des Landtags schnellstmöglich zu beenden. Eine Finanzierung aus regulären Haushalten ist transparenter und trägt dazu bei, unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Diesen Weg habe der hessische Steuerzahlerbund von Anfang an als den besseren betrachtet. Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt oder Nachtragshaushalten sei transparenter, weil sie die Zustimmung des gesamten Landtags erfordere. Dies habe eine größere Öffentlichkeitswirkung zur Folge.

Auf Kritik des BdSt Hessen war schon bei der Einrichtung des Sondervermögens gestoßen, dass die einzelnen Maßnahmenpakete lediglich im Haushaltsausschuss freigegeben und nicht im Plenum beraten werden müssen. Zudem ermöglicht das Sondervermögen der Regierungsmehrheit, bis 2023 zusätzliche Schulden in Gesamthöhe von 12 Mrd. Euro aufzunehmen, unabhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der wirtschaftlichen Erholung. Dass Schätzungen über Steuerausfälle und Mehrbedarfe im Zusammenhang mit Corona äußerst schwierig sind, zeigt aus Sicht des BdSt Hessen das Jahr 2020. Die gesamte Nettokreditaufnahme für das Land Hessen (Kernhaushalt + Sondervermögen) belief sich im Jahresabschluss auf 2,3 Mrd. Euro, geplant waren jedoch 5,7 Mrd. Euro.

Der so entstehende Handlungsspielraum verführt aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds zur Finanzierung von Projekten, die keinen Bezug zu Corona haben. Bereits im letzten Jahr hatte der Verein z.B. die Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals der mehrheitlich landeseigenen Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NHW) in Höhe von 200 Mio. Euro oder die energetische Sanierung der Forsthäuser von HessenForst aus Mitteln des Sondervermögens kritisiert. „Teilweise haben die Pandemie und die daraus resultierenden Herausforderungen die bisherigen Defizite lediglich offengelegt, nicht aber verursacht. Dabei kann es sich um berechtigte politische Anliegen handeln. Allerdings ergibt sich hierfür teilweise keine überzeugende Rechtfertigung aus der Corona-Pandemie und damit zur Finanzierung aus dem Sondervermögen statt im regulären Haushalt“, so Papendick. „Durch die Auslagerung solcher Projekte aus dem Haushalt entfällt für die Landesregierung die notwendige Schwerpunktsetzung und Priorisierung. An Einsparungen an anderer Stelle hat offenbar niemand gedacht. Damit muss jetzt Schluss sein!“, so Papendick abschließend.

Video: Das Sondervermögen ist der falsche Weg (2.7.2020)

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