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Wohnnebenkostenvergleich

So teuer wohnt es sich in Hessens Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Die Wohnortwahl kann große Auswirkungen auf die Wohnnebenkosten haben. Das zeigt der Vergleich des BdSt Hessen unter den zwölf hessischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. So liegen zwischen den Wohnnebenkosten in der günstigsten und der teuersten Stadt mehr als 1.200 Euro pro Jahr. Die geringste Belastung müssen die Bürgerinnen und Bürger mit 1.418 Euro in Fulda tragen, während es mit über 2.641 Euro in Darmstadt am teuersten ist. Auch bei den einzelnen Posten gibt es teils gewaltige Unterschiede.

Sechs Nebenkostenarten untersucht
Für sein Ranking hat der BdSt Hessen die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und 300 m² Grundstück ermittelt: Die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag – letzterer ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden dar und wurde deshalb miteinbezogen.

Größte Unterschiede bei Grundsteuer
Die größten Kontraste gibt es bei der Grundsteuer: Der Unterschied zwischen Fulda (352 Euro) und Offenbach (1.351 Euro) beträgt fast 1.000 Euro pro Jahr. Anders beim Niederschlagswasser: Hier liegt die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Belastung gerade einmal bei 100 Euro pro Jahr, beim Schmutzwasser sind es 200 Euro. Die großen Grundsteuer-Unterschiede liegen weniger in den Grundsteuermessbeträgen begründet, obwohl Offenbach dabei mit 151 Euro um 50 Prozent höher liegt als Fulda mit knapp 104 Euro. Teurer wird es erst durch den darauf anzuwendenden Hebesatz, der in Offenbach mit 895 Prozent mehr als das 2,5-fache von Fulda (340 Prozent) beträgt.

Politik kann Kosten anfeuern oder abfedern
Anhand der großen Unterschiede bei der Grundsteuerlast lässt sich ablesen, welchen Einfluss die (Kommunal-)Politik auf die Wohn- und damit die Lebenshaltungskosten hat. Der Staat ist also ein wesentlicher Wohnkostentreiber. Vor dem Hintergrund, dass sich Wohnen in den vergangenen Jahren insbesondere in den Ballungsräumen verteuert hat, kann die Politik hier tatsächlich etwas tun. Durch eine maßvolle Belastung kann sie die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in Grenzen halten oder aber umgekehrt auch steigende Wohnkosten weiter anfeuern.

Umstellung der Grundsteuer steht bevor
Dies hat gerade durch die Anfang 2025 greifende neue Grundsteuer besondere Aktualität. Bis Ende 2024 müssen die Kommunalparlamente die neuen Hebesätze festlegen. Die Bundesund Landespolitik hat im Zuge der Grundsteuerreform immer wieder betont, dass die Umstellung nicht zu Mehreinnahmen bei den Kommunen führen soll. Vielmehr wurde das Ziel der Aufkommensneutralität ausgegeben. Das heißt nicht, dass keiner mehr zahlen muss. Je nach Lage, Größe und Baujahr der Immobilie wird es unter den Grundsteuerpflichtigen Verlierer und Gewinner geben. Aufkommensneutralität bedeutet lediglich, dass eine Stadt oder Gemeinde mit der neuen Grundsteuer genauso viel einnehmen soll wie vorher – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn eine Kommune zuletzt rund eine Mio. Euro aus der Grundsteuer B eingenommen hatte, soll es 2025 wieder rund 1 Mio. Euro werden.

Wird Aufkommensneutralität umgesetzt?
Das Land Hessen hat dazu für alle Städte und Gemeinden den aufkommensneutralen Hebesatz berechnet. Die Verantwortlichen in den Kommunen sind nun aufgefordert, die Belastung insbesondere bei der Grundsteuer nicht stärker zu erhöhen als notwendig, sondern sie durch Anwendung der aufkommensneutralen Hebesätze zumindest in Summe gleich zu halten.

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Wie sieht es bei Ihnen vor Ort aus? Weicht Ihre Kommune vom Ziel der Aufkommensneutralität ab und steigert die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

 

Alle Hebesätze und Steuerarten

Kommunalfinanzen

Der BdSt Hessen bereitet in jedem Jahr alle Steuersätze und die Bagatellsteuern der hessischen Städte und Gemeinden auf. So kann jeder auf einen Blick erkennen, wie sich die Belastung der Bürger und Betriebe in seiner Kommune darstellt.

Infos zur Umstellung 2025

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer B muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) neu geregelt werden. Die Neuregelung muss bis spätestens zum Jahr 2025 angewendet werden. Der Bund der Steuerzahler Hessen erklärt, woran das liegt und wie es für Sie konkret weitergeht.

Nebenkosten der Landeshauptstädte

Bundesweiter Vergleich

Der große Wohnnebenkostenvergleich des Bundes der Steuerzahler umfasst die Jahre 2016 bis 2024. Das neue BdSt-Ranking zeigt große Unterschiede bei den Landeshauptstädten.

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Ihr Ansprechpartner

Jochen Kilp
ist Ansprechpartner für die Finanzpolitik der Kommunen sowie für kommunale Gebühren und Beiträge
0611 99219-42
kilp(at)steuerzahler-hessen.de