Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Straßenbeiträge abschaffen!

Das Land sollte Einnahmeausfälle der Kommunen kompensieren

Straßenausbaubeiträge sind stark umstritten, da sie Grundstückseigentümer einseitig belasten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Oft entscheidet der Zufall, ob der Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen muss. Deshalb fordert der BdSt Hessen die ersatzlose Streichung der Straßenbeiträge. Die fehlenden Einnahmen der Kommunen sollte das Land kompensieren.

Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Hessen regelt in §11 die Erhebung von Beiträgen. Danach können die Gemeinden Straßenbeiträge für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der über die laufende Unterhaltung hinausgeht, erheben. Seit dem Jahr 2013 können die Kommunen die jährlichen Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau ihrer öffentlichen Verkehrsanlagen auch als wiederkehrende Beiträge abrechnen. Gleichzeitig wurde die „Kann“-Regelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen durch eine „Soll“-Bestimmung ersetzt. Die Kommunalaufsicht konnte somit von Kommunen mit defizitären Haushalten, die Erhebung von Straßenbeiträgen verlangen. Viele Städte und Gemeinden wurden gegen ihren Willen dazu angehalten, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Auf diese Weise schränkte das Land die kommunale Selbstverwaltung stark ein.

„Kann“-Regelung reicht nicht aus

Seit einer erneuten Gesetzesänderung im Sommer 2018 ist es den Kommunen wieder freigestellt, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben. Außerdem gibt das Land finanzielle Unterstützung für Kommunen, welche wiederkehrende Beiträge einführen. Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds ist es begrüßenswert, dass der Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen entfallen ist. Allerdings sieht der Verein die Subventionierung der mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenen wiederkehrenden Beiträge kritisch. Angesichts des anhaltenden und verständlichen Unmuts der Bürger sollten Straßenbeiträge ersatzlos gestrichen werden. Schließlich sind sie eine erhebliche finanzielle Bürde für viele Haus- und Wohnungseigentümer. Straßenbeiträge sind ungerecht, da sie Eigentümer einseitig belasten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Diese werden ja außerdem bereits im Rahmen der Ersterschließung an den Kosten beteiligt. Des Weiteren haben Kommunen durch Straßenbeiträge einen gewissen Anreiz, die laufende Unterhaltung ihrer Straßen zu vernachlässigen. Wird durch den Verschleiß eine grundlegende Sanierung notwendig, dürfen Ausbaubeiträge erhoben werden. Weil Straßen von allen Bürgern genutzt werden und Bestandteil der Infrastruktur sind, sollten sie auch aus Steuermitteln finanziert werden. Die bei einer Abschaffung entstehenden Einnahmeausfälle der Kommunen sollte das Land kompensieren, was angesichts dessen Finanzkraft problemlos möglich wäre.

Keine Erhöhung der Grundsteuer B zur Kompensation!

Immer mehr hessische Kommunen verabschieden sich von Straßenbeiträgen. Der BdSt Hessen begrüßt diesen Trend, sieht die oftmals damit einhergehenden Steuererhöhungen jedoch kritisch. Die Bürger haben sich vielerorts zu Recht gegen die willkürlichen und teilweise existenzbedrohenden Belastungen durch die Straßenbeiträge gewehrt. Das darf dann aber nicht dazu führen, dass die Belastungen an anderer Stelle durch die Decke gehen und es zu massiven Steuererhöhungen beispielsweise der Grundsteuer B kommt.