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Steueränderungen in Steuererklärung 2021 "einbauen"

Bund der Steuerzahler Hessen informiert über Änderungen bei der Pendlerpauschale, den Behinderten- und den Pflegepauschbeträgen / Homeoffice-Pauschale auch für 2021 absetzbar / Kostenloser BdSt-Ratgeber mit Informationen über die Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen unterstützt all diejenigen, die die Zeit „zwischen den Jahren“ zur Vorbereitung ihrer Steuererklärung 2021 nutzen. „Uns erreichen immer wieder Fragen wie: Was muss ich besonders beachten, welche steuerlichen Änderungen betreffen mich und was genau muss ich hierzu in meiner Steuererklärung angeben?“, so Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen. Hier gebe es etliche gesetzliche Neuerungen mit gegenüber dem Vorjahr günstigeren steuerlichen Möglichkeiten und Auswirkungen. Darüber informiere der Verein in der kostenfreien Broschüre „Steueränderungen 2021“.

Beispielsweise wird die Pendlerpauschale für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ab dem 21. Kilometer nun mit 0,35 Euro berechnet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise im Homeoffice ausgeübt haben, und bei denen die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen, können einen Pauschalbetrag von 5 Euro arbeitstäglich, maximal für 120 Arbeitstage im Jahr, somit höchstens 600 Euro als Werbungskosten absetzen. Menschen mit Behinderungen können anstelle eines Einzelnachweises einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen – die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Erstmals bekommen auch Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 von Hundert einen Pauschbetrag. In allen anderen Fällen verdoppelt sich der Behinderten-Pauschbetrag im Vergleich zu den Vorjahren. Unterhaltsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr bis zu 9.744 Euro bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Service

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen informiert über diese und weitere für das Jahr 2021 geltenden Steueränderungen in seiner gleichlautenden Broschüre und gibt Betroffenen zugleich wichtige Steuertipps an die Hand. Das Heft kann beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/9921930 oder online kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht; Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7:30-12:30 Uhr und 14:00-16:30 Uhr, Freitag 7:30-13:45 Uhr).

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