Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen empfiehlt allen Menschen ohne Testament, sich die Regelung der eigenen Erbfolge zum Neujahrsvorsatz zu nehmen. „Viele Bürgerinnen und Bürger gehen immer noch recht sorglos mit ihrer Nachfolge- und Nachlassregelung um. Oft lautet die Devise ,Wir haben ja noch Zeit‘ und das Thema Vermögensnachfolge wird erst einmal beiseitegeschoben. Das kann fatal sein!“, erklärt Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen. Ohne Testament greife im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die mitunter ganz andere Auswirkungen habe als vom Erblasser gewollt. Bei den meisten seien zwar gedanklich schon klare Vorstellungen vorhanden, doch das Erforderliche werde einfach nicht schriftlich festgehalten.
Der BdSt Hessen bietet zum Einstieg ins Thema die kostenfreie Broschüre „Erben und Vererben“ an. Sie informiert zum einen über die wichtigsten Regelungen aus dem Bereich des allgemeinen Erbrechts, vor allem über die gesetzliche Erbfolge, das Ehegattenerbrecht, das Pflichtteilsrecht sowie über das Testament und die Sonderform des sogenannten Berliner Testaments. Zum anderen werden die Vorschriften zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in den wesentlichen Grundzügen dargestellt. „Erben und Vererben“ erklärt hier die Berechnung der Steuer, die Steuersätze und -freibeträge sowie die Bewertung des übertragenen Vermögens. Ausführlich erläutert werden auch die Regelungen über die Verschonung von betrieblichem Vermögen. Zudem zeigt die Broschüre eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerersparnis auch schon zu Lebzeiten, insbesondere durch Schenkungen, auf.
Service
Die Broschüre „Erben und Vererben“ kann beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/99219-30 sowie hier online kostenfrei bestellt werden (solange der Vorrat reicht; Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7:30-16:30 Uhr, Freitag 7:30-14:00 Uhr).