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Bagatellsteuern

Bürokratie-Monster mit wenig Ertrag für Kommunen

Bagatellsteuern wie etwa die Pferdesteuer schaffen Bürokratie, bringen den Kommunen aber kaum Einnahmen. Wegen ihres ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses haben sie in einem vernünftigen Steuersystem nichts verloren.

Abseits der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuern) steht Kommunen auch ein Steuerfindungsrecht für örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern zu. Viele Städte und Gemeinden besteuern so auch Bagatellen wie die Pferdehaltung oder eine Zweitwohnung. Dabei ist jedoch mehr als fraglich, ob solche Bagatellsteuern überhaupt einen nennenswerten Beitrag zum Haushalt leisten können. Schließlich stehen die Einnahmen meist in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Steuererhebung. Zudem sind solche Steuern oft ungerecht, weil sie willkürlich bestimmte Gruppen belasten. Ein modernes und transparentes Steuersystem sollte sich auf wenige ertragreiche Steuern konzentrieren. Die Abschaffung bestehender Bagatellsteuern wäre auch unter dem Aspekt der Steuervereinfachung zu begrüßen.

Beispiele für Bagatellsteuern in Hessen:

Die Pferdesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Pferdehaltern erhoben wird. Sie war vor einigen Jahren in aller Munde, wird nach starken Protesten aktuell aber nur noch von drei hessischen Kommunen erhoben. Bei der Pferdesteuer ist es sogar möglich, dass durch Rechtsstreitigkeiten, die Abwanderung von Pferdehaltern und negative Auswirkungen der öffentlichen Diskussion je nach Steuersatz unter dem Strich überhaupt nichts für die Gemeindekasse übrigbleibt. Somit wird der erhoffte Einnahmeeffekt ad absurdum geführt, es bleibt jedoch der Makel einer Pferdesteuer-Gemeinde.

Auch die weit verbreitete Hundesteuer ist eine Bagatellsteuer. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben wird. Allerdings ist sie nicht sonderlich aufkommensstark. In Hessen haben die Kommunen im Jahr 2018 mit der Hundesteuer zusammen 25,6 Millionen Euro eingenommen. Das ist ein Anteil von nur ca. 0,26 Prozent am gesamten kommunalen Steueraufkommen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Der BdSt Hessen fordert die Abschaffung der Hundesteuer, weil sie vielerorts Bürokratie schafft, den Kommunen jedoch unter dem Strich kaum etwas einbringt und bei vielen Bürgern für Verdruss sorgt. Anders als oft von den Hundebesitzern erwartet, dienen die Steuereinnahmen nicht z.B. der Wegereinigung von Hundekot. Tatsächlich ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden, sodass die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune fließen. Neben der Generierung von Einnahmen nutzen Städte und Gemeinden die Hundesteuer auch, um die lokale Anzahl der Tiere zu begrenzen. Deswegen ist die Haltung eines zweiten und dritten Hundes oft teurer als die des ersten. Aus demselben Grund gibt es oft eine stark erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde, sogenannte Kampfhunde.

Diese Steuer trifft alle Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Kaltmiete. Wie bei den meisten Bagatellsteuern steht auch bei der Zweitwohnungssteuer der notwendige Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erhofften Einnahmen. Laut Bundesverfassungsgericht müssen verheiratete Paare keine Zweitwohnungssteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung zahlen.   

Video: Darum muss die Hundesteuer abgeschafft werden!