Schulden- und Fehlbetragsuhr
Das Markenzeichen des BdSt sorgt für mehr Transparenz
Die Schuldenuhr ist eines der Markenzeichen des Bundes der Steuerzahler. Sie zeigt transparent und sekundengenau den aktuellen Schuldenstand der öffentlichen Hand sowie die Verschuldung pro Kopf. Der BdSt Hessen visualisiert damit die Kredite des Landes Hessen im öffentlichen Bereich. Nach 20 Jahren hatte die klassische Schuldenuhr erstmals ihr Ziel erreicht: Mithilfe der Schuldenbremse konnte die ständig steigende Verschuldung des Landes 2016 gestoppt werden. Aber zur Bewältigung der Corona-Krise wurde die Schuldenbremse im März 2020 ausgesetzt und die Schuldenuhr nahm wieder Fahrt auf. Seit einigen Jahren tickt gleichzeitig auch noch die Fehlbetragsuhr des BdSt Hessen, die den gesamten finanzpolitischen Handlungsbedarf des Landes aufzeigt. Sie mahnt: auch Hessens Zahlungsverpflichtungen steigen immer weiter an.
Klassische Schuldenuhr fordert zur Rückführung der (zusätzlichen) Kreditaufnahme auf
Seit dem Jahr 1970 hatte sich in Deutschland beim Bund und den Ländern das Schuldenmachen zum Dauerphänomen entwickelt. Auch in Hessen gab es für 45 Jahre keinen ausgeglichenen Haushalt mehr. Jedes Jahr wurden neue Schulden aufgenommen. Mitte der 1990er Jahre installierte der BdSt beim Bund und in den Ländern die Schuldenuhr, die die ständig steigende Verschuldung an den Kapitalmärkten drastisch vor Augen führte. In Hessen stieg die Verschuldung bis 2015 auf fast 44 Milliarden Euro – also im Schnitt um eine Milliarde Euro pro Jahr.
Um endlich die Schuldenuhr zum Stehen zu bringen und einen dauerhaft ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen, hat sich der BdSt Hessen vor über zehn Jahren dafür eingesetzt, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern. Mehrmals musste der Steuerzahlerbund anmahnen bis die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse vorlegte. Doch die andauernden Handlungsaufforderungen haben sich gelohnt, denn wesentliche Forderungen des BdSt wurden umgesetzt. Dass die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung mit dem Ziel, die Neuverschuldung endlich zu beenden, von der Bevölkerung ausdrücklich gewünscht war, hat die dazu notwendige Volksabstimmung eindrucksvoll aufgezeigt. Im Frühjahr 2011 stimmten 70 Prozent der hessischen Wählerinnen und Wähler für diese Regelung, die dazu führte, dass ab 2016 erstmalig keine neuen Kredite mehr aufgenommen wurden.
Kritisch muss aber angemerkt werden, dass entgegen der Forderung des BdSt bei der Schuldenbremse keine Regelung verankert wurde, wie nach Erreichen des Haushaltsausgleichs mit den bestehenden Altschulden umgegangen werden soll. Die Folge war, dass die Schuldenuhr in den Jahren 2016 bis 2019 nur im sehr geringen Umfang zurückgedreht wurde. So sahen die Haushaltsabschlüsse nur eine jährliche Tilgung in Höhe von 200 Millionen Euro vor.
Um die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen, beschloss der Hessische Landtag im Frühjahr 2020 einstimmig zusätzliche Ausgabenermächtigungen im Landeshaushalt in Höhe von zwei Milliarden Euro. Dadurch entfiel die geplante Schuldenreduktion um 100 Millionen Euro und die Nettoneuverschuldung stieg um 1,9 Milliarden Euro an. Zusätzlich verabschiedete Schwarz-Grün Anfang Juli ein umstrittenes Corona-Sondervermögen in Höhe von 12 Milliarden Euro, das ebenfalls kreditfinanziert ist. Damit erreichte die Schuldenuhr Ende 2020 mit über 56 Milliarden Euro ein neues Allzeithoch.
Neue Fehlbetragsuhr zeigt wahre Bilanz
Besonders kritikwürdig für den BdSt Hessen ist, dass die steigenden Beihilfe- und Pensionsverpflichtungen des Landes bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt wurden. Dies ist umso unverständlicher angesichts der Tatsache, dass Hessen als Vorreiter der Modernisierung des Rechnungswesens als erstes Flächenland die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien ausweist und seit 2009 wie ein Unternehmen Geschäftsberichte vorlegt. Dabei werden die Vermögenswerte des Landes den Schulden und Zahlungsverpflichtungen, wie Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, gegenübergestellt. Dies verdeutlicht insbesondere, welche erheblichen Belastungen für den Landeshaushalt durch künftige Pensionszahlungen bestehen. Hessen schafft damit deutlich mehr Transparenz als andere Flächenländer und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbundes zeigt die Bilanz und der darin ausgewiesene Fehlbetrag aber auch in aller Deutlichkeit, in welchem Ausmaß das Land seit Langem über seine Verhältnisse lebt. Deswegen hat der BdSt Hessen als erster Landesverband im Jahr 2013 neben der Schuldenuhr auch eine Fehlbetragsuhr installiert, die insbesondere wegen der drastisch ansteigenden Pensionsbelastungen enorme Zuwächse aufzeigt. Während die Schuldenuhr derzeit eine Verschuldung von knapp 50 Milliarden Euro ausweist, beträgt der Fehlbetrag mehr als 122 Milliarden Euro. Allein unter Schwarz-Grün erhöhte sich der Fehlbetrag seit Ende 2013 bis zur Corona-Krise um 35 Milliarden Euro. Dass diese Entwicklung gestoppt werden muss, haben auch die Regierungsparteien eingesehen und im schwarz-grünen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode von 2019 bis 2024 das Ziel des doppischen Haushaltsausgleichs verankert.