Das gemeinschaftliche Testament: Wie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ihre Erbfolge regeln können

17. September 2026, 19:00 bis 21:00 Uhr
Stadthalle Bad Hersfeld
Wittastr. 5
36251 Bad Hersfeld
Referent:
Martin Frömel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Inhalte:
Trifft der Erblasser keine eigene Anordnung über seinen Nachlass, dann tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Doch das Gesetz regelt dies in sehr vielen Fällen nicht so, wie es sich Erblasser vorstellen. Gerade im Rahmen vor allem langjähriger partnerschaftlicher Lebensgemeinschaften gibt es oftmals den Wunsch, die Rechtslage nach dem Tod des erst- und des zweitversterbenden Partners durch gemeinsam besprochene, untereinander abgestimmte Verfügungen zu regeln.
(Nur) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, also ein einheitliches Testament, das dann für den Tod beider Partner Geltung hat. Als eine Form des gemeinschaftlichen Testaments spielt hier das sogenannte Berliner Testament eine wesentliche Rolle.
Martin Frömel, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerreferent des BdSt Hessen, wird bei seinem Vortrag über die wesentlichen Grundzüge und Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments sowie dessen Vor- und Nachteile informieren und auch auf die steuerlichen Folgen dieser Verfügung von Todes wegen eingehen.