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Als Experte gefragt

BdSt Hessen beteiligt sich an Anhörungen zu Gesetzentwürfen im Landtag

Von einem Sommerloch konnte im Hessischen Landtag in diesem Jahr keine Rede sein. Schließlich sollten vor dem Ende der Legislaturperiode noch etliche Gesetze beraten und verabschiedet werden. Auch der BdSt Hessen hat mehrfach am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt. Von Juni bis August gab der Verband jeden Monat eine schriftliche Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf ab. Außerdem beteiligte er sich an zwei mündlichen Anhörungen zu Gesetzesvorhaben.

Verkauf des Polizeipräsidiums Frankfurt
Besonders kontrovers verlief die Diskussion bei den Plänen der Regierungskoalition, aus den Verkaufserlösen für das alte Frankfurter Polizeipräsidium ein Sondervermögen am Haushalt vorbei zu bilden. Damit sollten ein Neubau der Frankfurter Universitätsbibliothek und Wohnraumförderungsmaßnahmen finanziert werden. Natürlich begrüßte es der hessische Steuerzahlerbund bei der Anhörung, dass es nach fast zwei Jahrzehnten endlich gelungen war, das vor sich hin rottende alte Polizeipräsidium zu einem ansehnlichen Preis zu verkaufen. Zuvor wurde der Verein immer wieder von Seiten der Bevölkerung dazu aufgefordert, den leerstehenden Gebäudekomplex als Verschwendungsfall anzuprangern. Dank des Verkaufserlöses von 210 Millionen Euro konnte dieses Projekt aber jetzt endlich von der Liste der möglichen Schwarzbuchfälle gestrichen werden. Kritikwürdig war jedoch die geplante Art und Weise der Umsetzung. So wies der BdSt Hessen darauf hin, dass die Einnahmeerlöse allein für den Abbau der Schulden eingesetzt werden dürften, die für den Neubau des Polizeipräsidiums in Frankfurt einst aufgenommen wurden. Dies wurde so jeweils in den Landeshaushalten 2000 bis 2006 festgeschrieben. Die Bürger können erwarten, dass sich der Haushaltsgesetzgeber an seine Vorgaben hält. Da die Kosten des Neubaus mit über 270 Millionen Euro die Verkaufserlöse deutlich übersteigen, gibt es keinen Handlungsspielraum für zusätzliche Projekte. Auch der Landesrechnungshof kritisierte den Plan und sieht in der Zuführung der Verkaufserlöse an ein Sondervermögen außerhalb des Haushaltsplans einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht. Ob die Regierungsfraktionen noch Veränderungen an dem Gesetzentwurf vornehmen, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Zumindest in ihren Oppositionszeiten hatte sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Schaffung neuer Nebenhaushalte durch Sondervermögen ausgesprochen.

Absicherung der Beamtenpensionen
Einschneidende Änderungen forderte der BdSt Hessen auch am Gesetzentwurf der Landesregierung hinsichtlich weitergehender Sicherungsmaßnahmen für die Versorgungsleistungen der Landesbeamten. Dabei stimmt zwar die Zielsetzung, der Lösungsansatz wird dem bestehenden Reformbedarf aber in keiner Weise gerecht. Die Zahlungsverpflichtungen für Pensionen und Beihilfen betragen gegenwärtig mehr als 85 Milliarden Euro – Tendenz stark steigend. Bislang sind sie lediglich mit einer Versorgungsrücklage von weniger als vier Prozent abgesichert. Angesichts dessen ist es viel zu wenig, die bisherige gesetzliche Zuführung zur Rücklage von 127 Millionen Euro pro Jahr um nur 40 Millionen Euro zu erhöhen. Damit wird trotz einer vorgesehenen jährlichen Dynamisierung um zwei Prozent noch nicht einmal das viel zu bescheidene Ziel abgesichert, bis zum Jahr 2030 zumindest eine zehnprozentige Deckung der Pensionsverpflichtungen zu erreichen. Der BdSt Hessen forderte wenigstens dies sicherzustellen, und die gesetzliche Zuführung auf 334 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Begrüßt wurde von Seiten des hessischen Steuerzahlerbunds, dass im Gesetzentwurf der frühestmögliche Entnahmezeitpunkt von Erträgen aus dem Sondervermögen an das Erreichen einer Mindestkapitaldeckung geknüpft wird. Der Wert in Höhe von zehn Prozent sollte aber angesichts des Ziels einer angemessenen Deckungsquote nach oben korrigiert werden. Der hessische Steuerzahlerbund zeigte in seiner Stellungnahme auch auf, dass eine stärkere Anhebung des Absicherungsvermögens nur ein erster Schritt sein kann, um dem enormen Anstieg der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wirksam zu begegnen. Dafür müsste endlich eine umfassende Aufgabenkritik stattfinden und der seit dem Haushalt 2017 eingeschlagene Weg der expansiven Personalpolitik beendet werden. Außerdem sollte analog zur Rentenversicherung auch bei den Pensionen ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt werden.

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