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Steuersenkung statt Hessengeld-Bürokratie!

Schwarz-Rot verfolgt sinnvolles Ziel mit falschem Instrument / Hoher Verwaltungsaufwand und Frustration zu befürchten / Stattdessen sollte Grunderwerbsteuer gesenkt werden

Foto: Ralph auf Pixabay

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen kritisiert das vom schwarz-roten Kabinett vorgestellte Hessengeld, mit dem das Land den Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie bezuschussen will. „Das Hessengeld verfolgt zwar ein sinnvolles Ziel, ist aber das falsche Instrument. Statt mit der Auszahlung auf Antrag die Bürokratie weiter aufzublähen, hätte Schwarz-Rot ganz einfach die Grunderwerbsteuer senken können“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Es sei zwar nachvollziehbar, dass man nicht auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene warten wolle, die den steuerfreien Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ermöglicht. Doch die Behelfskonstruktion des Hessengelds sei dazu geeignet, hohen Organisationsaufwand und Verwaltungskosten für das Land sowie Unsicherheit und Frustration bei den Berechtigten mit sich zu bringen.

„Das Hessengeld passt nicht zu einer Landesregierung, die sich Entbürokratisierung auf die Fahnen und einem Minister sogar in den Ressorttitel geschrieben hat.

Es ist doch absurd, Käuferinnen und Käufer erst aus der einen Tasche Grunderwerbsteuer zahlen zu lassen, um einigen von ihnen mit dem Hessengeld dann in die andere Tasche wieder einen Zuschuss zu gewähren.

Wir brauchen nicht immer neue Regelungen, Ausnahmetatbestände und Subventionen, sondern ein gerechtes, einfach zu verstehendes Steuersystem“, so Papendick. Da das Land über die Höhe der Grunderwerbsteuer jetzt schon allein entscheiden könne, sei es naheliegend, dort anzusetzen. In Hessen ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent aktuell höher als in vielen anderen Bundesländern. So verlangen die Nachbarn Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen jeweils 5 Prozent, Bayern sogar nur 3,5 Prozent. Gleichzeitig machte die Grunderwerbsteuer mit einem Aufkommen von etwas mehr als 1 Mrd. Euro im Jahr 2023 gerade einmal 4,2 Prozent der gesamten hessischen Steuereinnahmen aus.

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