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Kommunalhaushalte im Lahn-Dill-Kreis unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Deutlich mehr Haushaltsdefizite als im Vorjahr / Vier Kommunen erhöhten die Grundsteuer B / Mehrheit plant aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer 2025

Foto: markus11 auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Lahn-Dill-Kreis zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 vier Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 nur zwei Erhöhungen und eine Senkung gab. 20 der 23 Kommunen konnten für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – im Vorjahr waren es nur acht. Immerhin können alle betroffenen Städte und Gemeinden das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, wurde 2024 in Hüttenberg (+160 Punkte), Sinn (+150), Aßlar (+50) und Driedorf (+25) angehoben. An der unrühmlichen Spitze im Lahn-Dill-Kreis steht nach wie vor Wetzlar mit 780 Prozent. Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in sieben Kommunen mit jeweils 365 Prozent berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 23 Kreiskommunen stieg um 17 Punkte auf nun 450 Prozent. Dieser Wert liegt nach wie vor deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebe-sätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. So haben zwar 16 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger der übrigen sieben Städte und Gemeinden müssen aber mit einer steigenden Belastung rechnen.

Mit Sinn (+210) und Driedorf (+22) erhöhten nur zwei Gemeinden ihren Hebesatz bei der Grundsteuer A, dieland- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Sinn liegt mit nun 610 Prozent auch an der Kreisspitze. Dietzhölztal verlangt mit 330 Prozent am wenigsten. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 387 Prozent (+10) bleiben die Lahn-Dill-Kommunen weiter deutlich unter dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 441 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer nahmen Aßlar (+15) und Driedorf (+5) Erhöhungen vor. Kreisweiter Spitzenreiter ist weiterhin Leun mit 427 Prozent, den geringsten Satz erhebt Haiger mit 355 Prozent. Der Lahn-Dill-Kreis bleibt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 379 Prozent (+1) auch hier weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat 2024 keine weitere Kommune die Abgabe gestrichen, damit verzichten weiter sieben Kommunen auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, elf verlangen einmalige und fünf wiederkehrende Beiträge.

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