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Steuerzahlerbund zeigt sich besorgt angesichts drohender Steuererhöhungen in Hüttenberg

Bund der Steuerzahler verfolgt Diskussion zum Neubau des Hallenbades / Investitions- und laufende Kosten deutlich gestiegen / Zur Finanzierung drohen massive Steuererhöhungen / Bau und Betrieb von Bädern sollte regionale Aufgabe sein

Bild von Henning Westerkamp auf Pixabay

Mit Besorgnis verfolgt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen die aktuelle Diskussion um den geplanten Hallenbad-Neubau in Hüttenberg. Nachdem der Neubau des Hallenbades 2020 in einem Bürgerentscheid grundsätzlich bestätigt wurde, ist in der nächsten Sitzung eine Entscheidung der Gemeindevertreterversammlung vorgesehen, wie mit den seitdem gestiegenen Kosten umgegangen werden soll und wie der Neubau finanziert wird. Während die Vorlage der Verwaltung davon ausgeht, dass zur Finanzierung des Hallenbad-Neubaus und weiterer notwendiger Investitionen die Grundsteuer B erheblich angehoben werden müsste, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss zunächst eine Erhöhung der Gewerbesteuer zu prüfen.

„Als BdSt sehen wir sehr wohl den Bedarf an öffentlichen Bädern, um Schwimmen zu lernen – sowohl im Schulunterricht als auch im Verein. Allerdings haben sich seit dem Bürgerentscheid die Investitionskosten nahezu verdoppelt. Auch die Prognose der, von der Gemeinde zu tragenden, laufenden Kosten hat sich deutlich erhöht. Angesichts dieser Zahlen sollten die Gemeindevertreter nicht nach dem Motto „Augen zu und durch“ am Beschluss zum Neubau des Hallenbades festhalten. Vielmehr sollten die Verantwortlichen die Chance nutzen, innezuhalten und sich vergewissern, ob es vor diesem Hintergrund sachgerecht ist, am Neubau festzuhalten“, so Jochen Kilp, Vorstandsmitglied beim hessischen Steuerzahlerbund. „Darüber hinaus erwarten wir bei den anstehenden Beschlüssen Transparenz, welche Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden in Hüttenberg zur Finanzierung zukommen. Die Politik muss hier Farbe bekennen.“ Aus Sicht des BdSt sollte bei derart großen Investitionen zudem keine Kommune einen Alleingang tätigen. Angesichts der hohen Finanzierungskosten sollten – wie im Kommunalbericht des Landesrechnungshofes gefordert - z.B. neue Bäder nur auf Grundlage von Sportstättenentwicklungsplänen und auf Kreisebene abgestimmt, geplant und finanziert werden. Dazu gehöre auch die Berücksichtigung bereits bestehender Bäder im näheren Umkreis, wie z.B. in Wetzlar, Gießen oder Pohlheim.

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