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Kommunale Finanzen im Landkreis Waldeck-Frankenberg stabil

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Nur Haina erhöht Grundsteuern / Alle Kommunen können Haushalte ausgleichen / Keine Steuererhöhungen geplant

Foto: Bernd Hildebrandt auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Waldeck-Frankenberg zeigen, dass sich die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden etwas entspannt. So haben zwar 6 der 21 Kreiskommunen mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen, dies sind jedoch genauso viele wie im Vorjahr. Aber auch in diesem Jahr können alle betroffenen Kommune das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei dreht mit Haina nur eine Kommune an der Steuerschraube und erhöht die Grundsteuer A und B jeweils leicht, im vergangenen Jahr hatten noch sieben Städte und Gemeinden die Belastungen erhöht. Eine weitere gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Keine Kreis-Kommune plant bis 2026 die Gewerbe- und/oder Grundsteuern zu erhöhen. „Unsere Daten zeigen zwar eine begrüßenswerte Entspannung, nichtsdestotrotz stehen die Städte und Gemeinden auch im Kreis Waldeck-Frankenberg enorm unter Druck. Zwar sind die hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Dies führt in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B hat mit Haina (+15 Prozentpunkte) nur eine Kommune ihren Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. An der unrühmliche Spitze im Kreis bleibt Vöhl mit 540 Punkten, am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 360 Prozent in Bad Wildungen berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg auf 416 Prozent (+3). Dieser Wert liegt weiter deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 495 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grund-steuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Die Gemeinde Haina (+25) hat auch bei der Grundsteuer A als einzige IhrenHebesatzgesteigert, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Damit behält Vöhl auch die Spitzenposition bei der Grundsteuer A mit 540 Punkten. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 330 Prozent in Frankenberg. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 408 Prozent (+3) bleiben die Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 431 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer hat keine Kommune zugeschlagen, Diemelsee behält dadurch mit einem Hebesatz von 500 Prozent den Spitzenplatz im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Allendorf (Eder), Diemelstadt und Frankenberg tragen, wo der Hebesatz jeweils 357 Prozent beträgt. Der Kreis liegt mit durchschnittlichen 390 Prozent nun genau auf dem hessischen Schnitt von 2022.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2023 keine weitere Kommune im Landkreis Waldeck-Frankenberg komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen weiterhin insgesamt sechs Kommunen keine Straßenbeiträge mehr, die übrigen 15 Kreiskommunen erheben einmalige Beiträge, keine Kommune wiederkehrende Beiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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