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Kommunen im Landkreis Waldeck-Frankenberg kommen bisher gut durch die Corona-Krise

Wenige Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer / Alle Kommunen können Haushalte ausgleichen / Allendorf (Eder), Bad Arolsen und Korbach schaffen Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Waldeck-Frankenberg zeigen, dass trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie keine Stadt oder Gemeinde mit einem Defizit für 2021 plant, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden kann. Siebzehn Kommunen kommen ohne Defizit aus, lediglich fünf und damit weniger als ein Viertel der Städte und Gemeinden wollen es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei erhöhten nur drei Kommunen die Hebesätze bei Grund- oder Gewerbesteuer, 2020 waren es noch sechs. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Städte und Gemeinden ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten viele von ihnen die Auswirkungen von Corona ohne Defizit verkraften oder auf Rücklagen zurückgreifen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet und die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Papendick. Ermutigend sei zudem das positive Bürgervotum für den Zusammenschluss von Allendorf (Eder) und Bromskirchen. Die freiwillige Fusion zum 1.1.2023 kröne die Erfolgsgeschichte der interkommunalen Kooperation beider Gemeinden und habe Vorbildcharakter für viele Kommunen in Hessen.

Bei der Grundsteuer B haben drei Kommunen ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die stärksten Erhöhungen treffen die Bürgerinnen und Bürger in Twistetal (+60) und Bad Arolsen (+55 Prozentpunkte). Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. An der unrühmliche Spitze im Kreis bleibt Vöhl mit 540 Punkten, am wenigsten müssen die Steuerzahler mit 359 Prozent in Battenberg berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg auf 394 Prozent. Dieser Wert liegt weiter deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Die gleichen drei Kommunen haben ihren Hebesatz auch bei der Grundsteuer A gesteigert, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Auch hier erhöhte Twistetal (+60) am stärksten. Dennoch bleibt Hatzfeld mit 550 Prozent weiter an der Spitze aller Kommunen im Kreis. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 330 Prozent in Frankenberg. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 388 Prozent bleiben die Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer haben zwei Kommunen zugeschlagen, wenn auch mit moderateren Erhöhungen. Den stärksten Anstieg gab es in Rosenthal (+30). Lichtenfels und Korbach liegen mit einem Hebesatz von je 410 Prozent weiter an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Allendorf (Eder), Battenberg, Diemelstadt, Frankenberg und Waldeck tragen, wo der Hebesatz jeweils 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 379 Prozent weiter knapp unter dem hessischen Schnitt von 2020 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichten 2021 mit Allendorf (Eder), Bad Arolsen und Korbach drei weitere Kommunen im Landkreis Waldeck-Frankenberg komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen – wenn auch im Fall von Bad Arolsen zum Preis einer Erhöhung der Grundsteuern. Zusammen mit Twistetal verlangen nun insgesamt vier Kommunen keine Straßenbeiträge mehr, die übrigen 18 Kreiskommunen erheben einmalige Beiträge, keine Kommune wiederkehrende Beiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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