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Vierter hauptamtlicher Beigeordneter im Kreis Gießen unangemessen und das falsche Signal

Auf Wahl eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten verzichten / Obergrenze wiedereinführen / Folgekosten im Blick behalten

Foto: Devanath auf pixabay

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert die Koalitionsparteien im Landkreis Gießen auf, die Installation eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten zu stoppen. Aus Sicht des Vereins wäre die geplante Wahl mitten in der Krise das falsche Signal. „Die Zahl der Hauptamtlichen muss nach sachlichen Kriterien festgelegt werden und nicht nach dem Parteienproporz. Gerade in dieser Zeit, in der viele Selbstständige um Ihre Existenz bangen und Angestellte um ihre Jobs, sollte die Kommunalpolitik darauf verzichten neue Posten nach Parteibuch zu schaffen, nur um alle Koalitionspartner zufrieden zu stellen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Der Landkreis Gießen wäre damit derzeit der einzige hessische Landkreis mit einem vierten hauptamtlichen Kreisausschussmitglied. Die Verantwortlichen vor Ort sollten dabei nicht nur die unmittelbaren Kosten im Blick behalten. Hinzu kommen in der Regel die Aufwendungen für Referenten- und Assistenzstellen. Und nicht zuletzt erwirbt ein hauptamtlicher Beigeordneter erhebliche Versorgungsansprüche, die den Haushalt des Kreises über Jahrzehnte belasten dürften.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich seit Jahren dafür ein, eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Obergrenze für die Zahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten wiedereinzuführen. So galt in Hessen bis 2010 die Regelung, wonach Kreise mit weniger als 120.000 Einwohnern neben dem Landrat einen weiteren hauptamtlichen Beigeordneten wählen konnten, bei über 120.000 Einwohnern neben dem Landrat zwei weitere Beigeordnete. Aus Sicht des BdSt Hessen ist diese Anzahl an hauptamtlichen Beigeordneten absolut ausreichend. „Das Land Hessen sollte eine solche Obergrenze wiedereinführen, um solchen Plänen und Gedankenspielen von vorneherein einen Riegel vorzuschieben. Aber auch die kommunalen Mandatsträger stehen in der Verantwortung angesichts der sich abzeichnenden Spardiskussionen mit gutem Beispiel voranzugehen“, so Papendick.

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