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Frankfurter Koalitionspläne zu Lasten der Steuerzahler

Keine Ausweitung des hauptamtlichen Magistrats / Auf Abwahl hauptamtlicher Stadträte verzichten / Obergrenze einführen / Folgekosten im Blick behalten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert die angehenden Koalitionsparteien in Frankfurt auf, ihre nun vorgestellten Pläne zur Gestaltung des hauptamtlichen Magistrats aufzugeben. Nach Medienberichten planen Grüne, SPD, FDP und Volt die Ausweitung auf zehn Stadträte neben dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister, also ein Posten mehr als bisher. Aus Sicht des Vereins wäre das mitten in der Krise das völlig falsche Signal.

„Die Zahl der Hauptamtlichen muss nach sachlichen Kriterien festgelegt werden und nicht nach dem Parteienproporz. Mitten in der Krise, in der nicht nur die Stadt finanziell unter Druck steht, sondern auch viele Frankfurterinnen und Frankfurter um ihre wirtschaftliche Existenz bangen, sollte die Kommunalpolitik darauf verzichten, neue Posten nach Parteibuch zu schaffen, nur um alle Koalitionspartner zufrieden zu stellen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Die Verantwortlichen sollten dabei nicht nur die unmittelbaren Kosten im Blick behalten. Hinzu kommen in der Regel die Aufwendungen für Referenten- und Assistenzstellen. Und nicht zuletzt erwirbt ein hauptamtlicher Stadtrat erhebliche Versorgungsansprüche, die den Frankfurter Haushalt über Jahrzehnte belasten dürften.

Über die Ausweitung hinaus sollen zudem vier hauptamtliche Magistratsmitglieder abgewählt werden, was ebenfalls mit massiven Kosten verbunden wäre. Schließlich haben die Abgewählten bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit weiterhin Anspruch auf einen Großteil ihrer Bezüge. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssten dann im Zweifel also doppelt für den hauptamtlichen Magistrat aufkommen. „Für einen solchen Schritt muss es schon wirklich stichhaltige Gründe geben. In aller Regel kann man davon ausgehen, dass Wahlbeamte auch mit einer neuen Mehrheit gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dies zeigen die Erfahrungen mit den direkt gewählten Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten, die keine Mehrheit im jeweiligen Kommunalparlament haben. Nur wenn eine konstruktive Zusammenarbeit objektiv nicht möglich ist oder sich der Amtsinhaber grobe Fehler leistet, ist eine Abwahl vertretbar“, so Papendick. Besonders pikant sei in den aktuellen Planungen, dass auch ein Stadtrat der SPD abgewählt werden soll, obwohl die Sozialdemokraten auch Teil der neuen Koalition werden sollen. Damit sei diese Abwahl nicht mit fehlender Kooperation mit der neuen Mehrheit zu begründen. „Die Menschen in Frankfurt müssen in diesem Fall draufzahlen, um Machtverschiebungen innerhalb der Koalition zu befriedigen. Dass das neue Bündnis selbst in diesem Fall die restliche Amtszeit des betreffenden Stadtrats bis Mitte 2022 nicht abwarten kann, ist besonders befremdlich“, so Papendick. Lobend erwähnt werden müsse in diesem Zusammenhang der scheidende Stadtrat Markus Frank (CDU), der kurz vor der Kommunalwahl auf eine Wiederwahl verzichtet hat und so der Stadtkasse nun eine Abwahl erspart.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich seit Jahren dafür ein, eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Obergrenze für die Zahl der hauptamtlichen Stadträte und Beigeordneten einzuführen, wie sie bis 2010 für Beigeordnete der Landkreise bestand. In Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern ist nach Auffassung des BdSt Hessen überhaupt kein Hauptamtlicher zusätzlich zum direkt gewählten Rathauschef erforderlich. Bei 20.000 bis 50.000 Einwohnern sollte höchstens ein zusätzlicher Hauptamtlicher gewählt werden, bei 50.000 bis 100.000 maximal zwei, bei 100.000 bis 150.000 allenfalls drei, bei 150.000 bis 250.000 höchstens vier, bei 250.000 bis 350.000 maximal fünf, bei 350.000 bis 500.000 allenfalls sechs und bei mehr als 500.000 Einwohnern höchstens sieben. Einschließlich des Oberbürgermeisters käme somit beispielsweise Kassel auf fünf und Frankfurt auf insgesamt acht Hauptamtliche. Nach Auffassung des Verbands sollte der Landtag eine gestaffelte Obergrenze in der Hessischen Gemeindeordnung verankern, um parteipolitische Schachzüge auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unmöglich zu machen.

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