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Kommunen im Kreis Marburg-Biedenkopf meistern Corona-Krise bisher finanziell gut

BdSt Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Nur in Wetter Grundsteuererhöhungen zu verzeichnen / Hälfte der Kommunen muss auf Rücklagen zurückgreifen / Kreis bleibt weiter deutlich unter Hessen-Schnitt

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zeigen, dass trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie nur elf Kommunen mit einem Defizit für 2021 planen, das sie aber im Jahresabschluss durch Rücklagen kompensieren wollen. Wiederum elf Städte und Gemeinden kommen ohne Minus aus. Dabei erhöhte nur Wetter die Grundsteuern A und B. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Städte und Gemeinden ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten viele von ihnen Rücklagen bilden, auf die sie nun zurückgreifen können“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet und die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Papendick.

Bei der Grundsteuer B hat die Stadt Wetter ihren Hebesatz um 60 Punkte auf nun 455 Prozent angehoben. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Die mit 630 Prozent nach wie vor höchste Belastung im Kreis trifft die Bürgerinnen und Bürger in Münchhausen, am wenigsten müssen die Steuerpflichtigen mit 270 Prozent in Amöneburg berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen liegt nun bei 415 Prozent. Dieser Wert liegt unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Bei der Grundsteuer A hat Wetter den Hebesatz ebenfalls um 60 Punkte auf nun 420 Prozent erhöht. Auch hier bleibt Münchhausen mit 630 Prozent weiter an der Spitze im Kreis. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 280 Prozent in Marburg. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 374 Prozent bleiben die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer hat sich nichts verändert. Gleich sechs Kommunen haben mit 400 Prozent die Spitzenposition im Kreis inne. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Amöneburg tragen, dort liegt der Hebesatz bei 333 Prozent. Der Kreis bleibt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 378 Prozent weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2020 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise strich im Landkreis Marburg-Biedenkopf 2021 keine weitere Kommune die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verzichten weiterhin nur fünf Kommunen im Kreis komplett auf Straßenbeiträge, zwölf erheben einmalige und fünf wiederkehrende Beiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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