Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Bad Salzschlirf (795 Prozent), Gersfeld (450) und Eichenzell (370) an der Spitze im Landkreis Fulda. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Rasdorf (167) und Nüsttal (173) beschlossen, die damit auch zu den niedrigsten in ganz Hessen gehören. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 309 Prozent liegt der Landkreis Fulda 57 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (252) und deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).
Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Fulda ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Bad Salzschlirf mit rund 351 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Gersfeld (knapp220 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Nüsttal (rund 80 Euro) und Rasdorf (etwa 89 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Fulda bei rund 147 Euro.
Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Auch hier ruft Bad Salzschlirf mit 600 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Fulda mit 144 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.
Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Einführung der neuen Grundsteuer in keiner Kreiskommune geplant.
Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben vier Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Petersberg erhöhte um 23 Punkte auf 380 Prozent, Hilders um 20 Punkte auf 400 Prozent, Flieden um 15 Punkte auf 380 Prozent und Kalbach um 8 Punkte auf 365 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit nun 400 Prozent in Hilders tragen, die niedrigste in Nüsttal und Großenlüder (jeweils 360). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 379 Prozent (+3) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur drei Kommunen aus dem Landkreis Fulda einhalten: Hünfeld war mit dem 27.11. drei Tage vor der Frist, Nüsttal zwei Tage und Rasdorf immerhin einen Tag. Während vier weitere Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 16 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Bad Salzschlirf mit der Verabschiedung am 3.7.2025 die Frist mit 215 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Fulda den Stichtag für 2025 um 63 Tage überschritten und brauchten damit 11 Tage mehr als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.
Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Fulda ist die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben in keiner Kommune in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Landkreis Fulda weiterhin 15 Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in Bad Salzschlirf werden wiederkehrende Beiträge erhoben, sieben Kommunen verzichten auf die Erhebung.