Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Bürgerentscheid zur Feldmann-Abwahl: Knackpunkt Quorum

Am 6. November haben die Frankfurterinnen und Frankfurter den seit 2012 amtierenden Oberbürgermeister Peter Feldmann mit überwältigender Mehrheit aus dem Amt befördert. Wenn Anfang März ein neues Stadtoberhaupt gewählt wird, endet eine monatelange Hängepartie in der Frankfurter Kommunalpolitik.

Abwahlen differenziert betrachten
Der BdSt Hessen hat – zuletzt nach der Kommunalwahl 2021 – die Abwahlen hauptamtlicher Beigeordneter intensiv begleitet und sich in mehreren Fällen dagegen ausgesprochen. Schließlich bedeutet eine vorzeitige Abberufung in der Regel eine zusätzliche Belastung für die Stadtkasse. Auch deshalb sollten keine parteipolitischen Überlegungen hinter einer vorzeitigen Abberufung stehen, sondern wichtige inhaltliche Gründe vorliegen. Im Falle des Bürgerentscheids in Frankfurt zur Abwahl von Oberbürgermeister Peter Feldmann war Letzteres der Fall, denn das Stadtoberhaupt stand gleich mehrfach in der Kritik: Am 18. Oktober begann vor dem Landgericht Frankfurt der Gerichtsprozess gegen ihn wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme, hinzu kamen Sexismus-Vorwürfe und peinliche Pannen rund um die Feierlichkeiten zum Europapokalsieg der Eintracht. Daher sah der BdSt Hessen das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und OB nachhaltig gestört, eine konstruktive Zusammenarbeit war nicht mehr zu erwarten.

Bürgerentscheid ist schlechteste Lösung
Dass es zu einem Bürgerentscheid kommen musste, stellte aus Steuerzahlersicht aber die schlechteste Lösung dar. Schließlich hatte Feldmann im Sommer seinen Rückzug zum 31. Januar 2023 angekündigt, entweder per Rücktritt oder mit der Akzeptanz seiner Abwahl durch das Stadtparlament. Allerdings konnte der Rathauschef nicht darlegen, warum er ein weiteres halbes Jahr OB bleiben und wie er in dieser Zeit dem Amt vollumfänglich gerecht werden wollte.

Früherer und freiwilliger Rückzug hätte Geld gespart
Was bleibt, nachdem der bisherige OB die Abwahl durch das Stadtparlament im Juli nicht angenommen hatte? Feldmann erhielt dadurch vier Monate länger seine vollen Dienstbezüge (Besoldungsstufe 11 zuzüglich Aufwandsentschädigung). Erst mit Ablauf des Novembers werden die Bezüge auf 71,75 Prozent gekürzt. Die zusätzlichen knapp 18.000 Euro sind aber nicht die einzige Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Die Durchführung des Bürgerentscheids schlug mit rund 1,6 Mio. Euro zu Buche.

Quorum zwar erreicht, aber Handlungsbedarf offensichtlich
Aus Sicht des BdSt Hessen besteht angesichts des Wahlergebnisses weiter Handlungsbedarf: Während es bei der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters keine Mindestbeteiligung gibt, müssen bei einer Abwahl nicht nur die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für die Abwahl stimmen. Darüber hinaus muss diese Mehrheit auch mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten beinhalten. Sieht das Votum mit 95,1 Prozent für die Feldmann-Abwahl noch deutlich aus, so bilden diese Abwahlbefürworter allerdings nur 39,7 Prozent der Wahlberechtigten ab. Wären davon nur 50.000 weniger zum Bürgerentscheid gegangen, wäre die Abwahl trotz des eindeutigen Wählerwillens gescheitert. Feldmann hatte bewusst auf Aktivitäten im Wahlkampf verzichtet – in der Hoffnung, eine niedrige Wahlbeteiligung würde ihn vor der Abwahl retten. Auch wenn es aus Sicht der Abwahlbefürworter in Frankfurt noch einmal gut gegangen ist, der Landtag sollte aus diesem Bürgerentscheid lernen und die hohe Hürde senken.

Weitere Meldungen