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Kommunen im Kreis Fulda greifen auf Rücklagen zurück statt an der Steuerschraube zu drehen

Keine Erhöhungen bei Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer / 16 von 23 Kommunen müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Eiterfeld schafft Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Fulda zeigen, dass trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie keine Stadt oder Gemeinde mit einem Defizit für 2021 plant, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden kann. Sieben Kommunen kommen ohne Defizit aus, immerhin 16 und damit mehr als zwei Drittel der Städte und Gemeinden wollen es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei erhöhte keine Kommune die Hebesätze bei der Grund- oder Gewerbesteuer, im vergangenen Jahr waren es noch zehn. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Städte und Gemeinden ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten viele von ihnen Rücklagen bilden, auf die sie nun zurückgreifen können“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet und die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Papendick.

Da bei der Grundsteuer B keine Kommune ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr angehoben hat, bleibt Bad Salzschlirf mit 695 Prozent weiterhin an der unrühmlichen Spitze im Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Am wenigsten müssen die Steuerpflichtigen mit 300 Prozent in Hünfeld berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 23 Kreis-Kommunen bleibt entsprechend bei 389 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 bereits 475 Prozent betrug.

Ohne Erhöhungen bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert, rangiert Bad Salzschlirf mit 695 Prozent auch bei dieser Steuer weiter auf Platz 1. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 220 Prozent in Fulda. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 361 Prozent liegen die Kommunen des Landkreises unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 418 Punkten.

Auch bei der Gewerbesteuer hat keine Kommune zugeschlagen. An der Spitze im Kreis liegt weiterhin Gersfeld mit 394 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Kalbach, Neuhof und Petersberg tragen, wo der Hebesatz jeweils 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 371 Prozent weiter knapp unter dem hessischen Schnitt von 2020 (387 Prozent).

Bei den Bagatellsteuern drehten zwei Kommunen im Landkreis Fulda an der Steuerschraube. Während Bad Salzschlirf die Hunde- sowie die Kampfhundesteuer erhöhte, führte Eichenzell als fünfte Kreiskommune eine Zweitwohnungssteuer ein. Ebersburg und Gersfeld reduzierten die Zweitwohnungssteuer-Belastung.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise kippte mit Eiterfeld 2021 immerhin eine Kreiskommune die Erhebung von Straßenbeiträgen. Somit erheben noch 14 Kommunen einmalige und eine Kommune (Bad Salzschlirf) wiederkehrende Straßenbeiträge.

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