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Steuererhöhungswelle erreicht den Main-Taunus-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Fünf Kommunen erhöhten Grundsteuer B / Nach Grundsteuerreform drohen 2025 weitere Verschärfungen / Haushaltsplan in zehn Kommunen nicht ausgeglichen

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Taunus-Kreis zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 keine Veränderungen gab. Hintergrund dürfte sein, dass zehn der zwölf Main-Taunus-Kommunen für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Und dabei kann Eppstein auch in diesem Jahr das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

Mit den diesjährigen Belastungssteigerungen dürfte noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein: So haben vier Kommunen angegeben, dass sie im Zuge der Grundsteuerreform, die ab 2025 greift, keine aufkommensneutrale Umstellung planen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich also auf eine steigende Belastung einstellen. „Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt steigende Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Der Hebesatz wurde 2024 in fünf Kommunen angehoben, die stärksten Erhöhungen gab es in Liederbach (+100 Prozentpunkte), Kelkheim und Eppstein (jeweils +50). Damit liegt Eppstein mit 680 Punkten jetzt an der unrühmlichen Spitze im Main-Taunus-Kreis.  Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin mit 140 Prozent in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg auf 502 Prozent (+23). Dieser Wert liegt knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. So haben mit Eschborn, Hattersheim, Hofheim und Schwalbach vier Kommunen bereits angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung nicht geplant sei.

Bei der Grundsteuer A veränderte keine Kommune die Belastung gegenüber 2023. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den Top-Wert erhebt weiterhin Flörsheim (550 Prozent). Mit Schwalbach verzichtet immerhin eine Stadt vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Die Main-Taunus-Kommunen bleiben mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 334 Prozent deutlich unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 441 Prozent.

Eine Veränderung gab es bei der Gewerbesteuer:Hochheim erhöhte den Hebesatz um 5 Punkte auf nun 365 Prozent. Hier bleibt der Kreis mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 363 Prozent weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2023 (392 Prozent). Den geringsten Satz zahlen die Gewerbetreibenden im Kreis nach wie vor in Eschborn (330 Prozent), den höchsten in Flörsheim (395 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat bisher keine weitere Kommune des Main-Taunus-Kreises die umstrittene Abgabe zum Jahr 2024 gestrichen. Damit erheben weiterhin Hofheim und Kriftel einmalige Straßenbeiträge.

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