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Manche Main-Taunus-Kommunen schlagen bei neuer Grundsteuer massiv auf

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Eppstein, Kriftel und Schwalbach überschreiten Empfehlungen des Landes deutlich / Eschborn setzte Hundesteuer auf Null / Wenig Interesse an Grundsteuer C und Verpackungssteuer / Kriftel schaffte Straßenbeiträge ab

Foto: stilfee auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Taunus-Kreis wird es im Zuge der Grundsteuerreform in einigen Kommunen deutlich teurer. „Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Fünf von zwölf Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz haben insbesondere Kriftel (+280 Prozentpunkte), Schwalbach (+276) und Eppstein (+254) deutlich überschritten.

Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. Auch 2025 können zehn von zwölf Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Und Eppstein kann das geplante Defizit auch dieses Jahr wieder nicht im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen – trotz massiver Erhöhung der Grundsteuer. 

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. 

Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Kilp. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Bad Soden (997 Prozent), Eppstein (995) und Kriftel (975) an der Spitze im Main-Taunus-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Eschborn (215), Flörsheim (550) und Sulzbach (561) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 719 Prozent liegt der Main-Taunus-Kreis 72 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes (647) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Main-Taunus-Kreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Eppstein mit knapp 351 Euro im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Kriftel (rund 347 Euro) und Bad Soden (ca. 320 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Eschborn (fast 131 Euro), Liederbach (rund 204 Euro) und Flörsheim (ca. 219 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Main-Taunus-Kreis bei rund 257 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Hochheim (900 Prozent) den mit Abstand höchsten Hebesatz auf, während Schwalbach die Land- und Forstwirte nach wie vor ganz von der Grundsteuer A befreit.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Im Main-Taunus-Kreis prüfen nach eigenen Angaben nur die Städte Hochheim und Schwalbach die Einführung der neuen Grundsteuer C.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Schwalbach erhöhte um 35 Punkte auf nun 395 Prozent, Eppstein um 20 Punkte auf jetzt 380 Prozent und Hochheim um 5 Punkte auf nun 370 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit jeweils 395 Prozent in Flörsheim und Schwalbach tragen, die niedrigste in Eschborn (330 Prozent). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 368 Prozent (+5) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 396 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur Bad Soden und Eschborn einhalten. Eschborn hat die Frist mit dem 21.11.2024 um neun Tage unterboten, Bad Soden war sogar noch einen Tag früher dran. Während fünf Kreiskommunen ihre Haushalte immerhin noch im Dezember 2024 verabschieden konnten, erledigten dies die restlichen fünf erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei haben Hattersheim und Schwalbach mit der Verabschiedung am 27.3.2025 die Frist mit jeweils 117 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Main-Taunus-Kommunen den Stichtag für 2025 um 43 Tage überschritten und damit um 30 Tage mehr als noch im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Main-Taunus-Kreis ist die Verpackungssteuer jedoch nur in Schwalbach in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, extra Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Im Jahr 2020 hatte Eschborn eine Hundesteuer eingeführt. Bis dahin war die Main-Taunus-Stadt lange Zeit die einzig verbliebene hessische Kommune ohne eine solche Bagatellsteuer. Nun hat Eschborn die Hundesteuer zwar nicht wieder abgeschafft, die Steuer jedoch auf Null gesetzt. Für „nicht gelistete Hunde“ entfällt die Steuer, was wiederum einmalig in Hessen ist. Lediglich der Steuersatz für gefährliche Hunde wird mit 900 Euro weiterhin erhoben.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2025 mit Kriftel eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen – wenn auch zum Preis einer massiven Erhöhung der Grundsteuer B. Damit verlangt im Kreis nur noch Hofheim einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden nirgendwo angewandt.

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