Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Hochtaunuskreis, wird es im Zuge der Grundsteuerreform in einigen Kommunen deutlich teurer. „Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise werden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Sechs von 13 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.
Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz haben insbesondere Königstein (+345 Prozentpunkte) und Neu-Anspach (+190) deutlich überschritten. Bad Homburg hingegen liegt mit 900 Prozent 122 Punkte unter der Empfehlung des Landes – die deutlichste Senkung in ganz Hessen.
Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. Auch 2025 können neun von 13 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Zumindest aber können auch in diesem Jahr wieder alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen.
„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf.
Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Kilp. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Königstein (1.290 Prozent), Oberursel (1.275) und Steinbach (1.200) an der Spitze im Hochtaunuskreis. Damit gehören sie auch zu den sechs höchsten Hebesätzen in ganz Hessen. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Weilrod (380) und Wehrheim (545) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 851 Prozent liegt der Hochtaunuskreis 39 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes (812) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).