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Neue Grundsteuer in Hochtaunuskommunen mit am höchsten in Hessen

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Drei Kommunen mit Hebesätzen von 1.200 Prozent und mehr / Königstein und Neu-Anspach überschreiten Empfehlungen des Landes deutlich / Wenig Interesse an Grundsteuer C und Verpackungssteuer / Weilrod schaffte Straßenbeiträge ab

Foto: lapping auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Hochtaunuskreis, wird es im Zuge der Grundsteuerreform in einigen Kommunen deutlich teurer. „Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise werden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Sechs von 13 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz haben insbesondere Königstein (+345 Prozentpunkte) und Neu-Anspach (+190) deutlich überschritten. Bad Homburg hingegen liegt mit 900 Prozent 122 Punkte unter der Empfehlung des Landes – die deutlichste Senkung in ganz Hessen.

Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. Auch 2025 können neun von 13 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Zumindest aber können auch in diesem Jahr wieder alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. 

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. 

Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Kilp. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Königstein (1.290 Prozent), Oberursel (1.275) und Steinbach (1.200) an der Spitze im Hochtaunuskreis. Damit gehören sie auch zu den sechs höchsten Hebesätzen in ganz Hessen. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Weilrod (380) und Wehrheim (545) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 851 Prozent liegt der Hochtaunuskreis 39 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes (812) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Hochtaunuskreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Königstein mit rund 479 Euro im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Oberursel (423 Euro) und Neu-Anspach (366 Euro). Die niedrigste Belastung erheben Weilrod (153 Euro), Wehrheim (199 Euro) und Usingen (226 Euro). Die durchschnittliche Pro-Kopf-Grundsteuer-Belastung liegt im Hochtaunuskreis bei 296 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Steinbach (1.100 Prozent) den mit Abstand höchsten Hebesatz auf, während Königstein die Land- und Forstwirte nach wie vor ganz von der Grundsteuer A befreit.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Im Hochtaunuskreis plant nach eigenen Angaben nur die Gemeinde Wehrheim die Einführung der neuen Grundsteuer C.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben zwei Hochtaunuskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 angepasst: Königstein erhöhte um 15 Punkte auf nun 395 Prozent, Bad Homburg senkte den Satz um fünf Punkte auf nun ebenfalls 395 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden nach wie vor mit 410 Prozent in Oberursel tragen, die niedrigste in Usingen und Kronberg (jeweils 357 Prozent). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen weiter bei 381 Prozent und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 396 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten nur Kronberg und Königstein diese Frist einhalten. Kronberg hatte bereits im November 2023 einen Doppelhaushalt 2024/2025 verabschiedet, Königstein hat mit dem 21.11.2024 die Frist um neun Tage unterboten. Während sieben Kreiskommunen ihre Haushalte immerhin noch im Dezember verabschieden konnten, erledigten Grävenwiesbach, Oberursel, Schmitten und Steinbach dies erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Steinbach mit der Verabschiedung am 10.3.2025 die Frist mit 100 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Hochtaunuskommunen die Frist für 2025 um 30 Tage überschritten und damit um 12 Tage mehr als noch im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Hochtaunuskreis ist die Verpackungssteuer jedoch nur in den beiden größten Städten Bad Homburg und Oberursel in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, extra Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2025 mit Weilrod eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Kreis noch drei Kommunen einmalige und zwei Kommunen wiederkehrende Beiträge.

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