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Haushaltsdefizite im Hochtaunuskreis die Regel

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Drei Viertel der Städte und Gemeinden mit Haushaltsdefizit / Fünf Kommunen erhöhten Gewerbesteuer / Kaum Änderungen bei der Grundsteuer

Foto: lapping auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Hochtaunuskreis kaum an. So erhöhten nur zwei der 13 Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Erhöhungen waren zudem sehr moderat. Dagegen erhöhten fünf Städte und Gemeinden die Hebesätze bei der Gewerbesteuer.

Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. 2026 können 10 der 13 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Immerhin können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort.

Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben.

Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben zwei Kommunen ihre Hebesätze erhöht, Weilrod hob den Hebesatz um 30 Punkte an, Glashütten um sieben Punkte. Damit liegen weiterhin Königstein mit 1.290 Prozent und Oberursel mit 1.275 Prozent an der Spitze im Hochtaunuskreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat trotz moderater Erhöhung die Gemeinde Weilrod mit 410 Punkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 854 Prozent liegt der Hochtaunuskreis nur drei Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres, aber sehr deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden im Jahr 2025 (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Hochtaunuskreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Königstein weiterhin mit 496 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Oberursel (410 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Weilrod (172 Euro) und Wehrheim (207 Euro). Der Mittelwert aller Hochtaunuskommunen liegt bei 323 Euro, 27 Euro mehr als noch 2025.

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen kaum an der Steuerschraube gedreht. Die einzige Steigerung gab es in Grävenwiesbach (+5). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen weiterhin Steinbach mit 1.100 Prozent und Schmitten mit 660 Prozent die höchsten Hebesätze auf, während Königstein ganz auf die Erhebung der Grundsteuer A verzichtet. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen weiterhin einen Hebesatz von 406 Prozent auf, das ist keine Veränderung zum Vorjahr, und liegt knapp unter dem hessischen Durchschnitt des Jahres 2025 (410 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Aktuell ist die neue Belastung jedoch in keiner Kommune des Hochtaunuskreises ein Thema.

Bei der Gewerbesteuer haben fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Erhöhung gab es in Usingen (+24), gefolgt von Weilrod (+21). Damit liegt die Stadt Oberursel bei der Gewerbesteuer weiter mit 410 Prozent auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Hochtaunuskreis. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden in Kronberg mit 377 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 388 Prozent (+7) und damit weiter unter dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 400 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Hochtaunuskreis ist die Verpackungssteuer weiter nur in den beiden größten Städten Bad Homburg und Oberursel in der Diskussion. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Hochtaunuskreis weiterhin drei Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, zwei Kommunen wenden wiederkehrende Beiträge an.

Die detaillierten Auswertungen für den Hochtaunuskreis inklusive Tabelle, Diagramm und Übersichtskarte sowie die Positionen des BdSt Hessen zur Grundsteuer-Reform, Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern sind im Internet unter www.steuerzahler-hessen.de zu finden.

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