Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Hochtaunuskreis kaum an. So erhöhten nur zwei der 13 Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Erhöhungen waren zudem sehr moderat. Dagegen erhöhten fünf Städte und Gemeinden die Hebesätze bei der Gewerbesteuer.
Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. 2026 können 10 der 13 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Immerhin können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort.
Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben.
Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Bei der Grundsteuer B haben zwei Kommunen ihre Hebesätze erhöht, Weilrod hob den Hebesatz um 30 Punkte an, Glashütten um sieben Punkte. Damit liegen weiterhin Königstein mit 1.290 Prozent und Oberursel mit 1.275 Prozent an der Spitze im Hochtaunuskreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat trotz moderater Erhöhung die Gemeinde Weilrod mit 410 Punkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 854 Prozent liegt der Hochtaunuskreis nur drei Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres, aber sehr deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden im Jahr 2025 (499 Prozent).
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