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Kommunale Finanzen im Hochtaunuskreis weiter unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Weniger Steuererhöhungen / Vier Kommunen planen ohne Haushaltsdefizit, neun müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Mehrheit plant aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Foto: lapping auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Hochtaunuskreis zeigen eine weiterhin schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden auf. So können 2024 erneut neun der 13 Kommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Immerhin können alle betroffenen Städte und Gemeinden das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei erhöhten mit Glashütten und Usingen zwei Kreiskommunen die Grundsteuer, im Vorjahr waren es doppelt so viele.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Papendick.

Insofern müssten die Städte und Gemeinden Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. In diesem Jahr haben Glashütten und Usingen den Hebesatz um jeweils 190 Prozentpunkte angehoben. Oberursel hat mit 947 Prozent weiterhin die höchste Belastung aller Kommunen im Hochtaunuskreis, am wenigsten müssen die Menschen mit 450 Prozent in Weilrod berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 13 Kommunen stieg durch die genannten Erhöhungen um 30 Punkte auf nun 655 Prozent. Damit liegen die Hochtaunuskommunen weiter deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen hat dazu inzwischen den Hebesatz berechnet und unter www.grundsteuer.hessen.de veröffentlicht, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Papendick. Immerhin haben neun der 13 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in Königstein, Kronberg, Schmitten und Steinbach müssen jedoch mit einer steigenden Belastung rechnen.

Bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert,gab es 2024 keine Veränderungen. Steinbach ist mit 900 Prozent weiterhin der kreisweite Spitzenreiter. Königstein hingegen verzichtet nach wie vor vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 424 Prozent, bleibt der Hochtaunuskreis 2024 knapp unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 441 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer gab es 2024 ebenfalls keine Veränderungen. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit 410 Prozent nach wie vor in Oberursel tragen, mit jeweils 357 Prozent sind die Hebesätze in Kronberg und Usingen am niedrigsten. Insgesamt bleibt der Hochtaunuskreis mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 381 Prozent unter dem hessischen Durchschnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat im Jahr 2024 keine weitere Kreiskommune auf die Erhebung der Straßenbeiträge verzichtet. Damit verlangen weiterhin vier Hochtaunuskommunen einmalige und zwei Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge, während sieben auf Straßenbeiträge verzichten.

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